Sonthofen

Lkr. Oberallgäu, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 380
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 440 

Firmenstandorte

Industrie150
Einzehandel366
Großhandel114
Gastgewerbe162
Verkehr und Logistik22
Dienstleistung Personen429
Dienstleistung Unternehmen357

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 21.734  
Bevölkerung 2023 22.035  
Veränderung in %   -1,4 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 7.781 7.698 1,1 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -1.429 -1.399 2,1 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B AS B 19, B 308 0 km
Autobahn A AS A 980 Waltenhofen 20 km
Flughafen In München 183 km
DB-Bahnhof Am Ort 0 km
Flughafen In Augsburg 138 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Kempten (FH) 25 km
Gymnasium Am Ort
Realschule Am Ort

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Nr. 46 Straße "Zur Alten Zollbrücke", Stadt Sonthofen, Bebauungsplan Nr. 46 "Straße Zur Alten Zollbrücke"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 10.12.2025
Planinhalt Der Stadtrat der Stadt Sonthofen hat am 23.02.2016 einstimmig eine verstärkte Innenentwicklung und gleichzeitige Beschränkung der Zersiedelung auf dem Gebiet der Stadt Sonthofen beschlossen. Damit soll auch dem im BauGB formulierten Ziel des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden (§ 1a Abs. 2 BauGB). Dieses Ziel wird mit der vorliegenden 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 46 verfolgt. Das Konzept sieht für die Fl. Nr. 1527/11 Gemarkung Sonthofen – bei welcher es sich um ein Grundstück mit einer zukünftigen Fläche von 233 m² handelt – vor, dieses mit einem kleinen Einfamilienhaus zu bebauen. Derzeit befinden sich zwei Wohnwagengaragen und zwei Carportstellplätze mit Toren auf dem Grundstück. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 46 sind für den genannten Bereich nur Stellplätze zulässig. Zur Schaffung von Baurecht müsste ein Baufenster festgesetzt werden. Daher ist eine Änderung in Form einer Teiländerung notwendig, sodass das Einfamilienhaus errichtet werden kann.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung Anschreiben/Bekanntmachung Anschreiben/Bekanntmachung