Brandschutz & Sanierung

Brandschutzmaßnahmen stellen bei gewerblichen Bauvorhaben einen elementaren Faktor dar. Das oberste Schutzziel ist dabei stets die Personenrettung. Die gesetzliche Grundlage für den baulichen Brandschutz bildet in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO), die nicht nur das Ziel von Brandschutzmaßnahmen genau definiert, sondern auch konkrete Vorgaben macht.

Zum vorbeugenden Brandschutz gehören: Baulicher Brandschutz (z.B. Baustoffe, Fluchtwege, Rettungswege), Betriebstechnischer Brandschutz (z.B. Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Feuerlöscher), Betriebsorganisatorischer Brandschutz (z.B. Unterweisungen, Brandschutzordnung, Betriebs- und Werksfeuerwehr)