Stötten a. Auerberg

Lkr. Ostallgäu, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 310
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 350 

Firmenstandorte

Industrie42
Einzehandel29
Großhandel9
Gastgewerbe7
Verkehr und Logistik2
Dienstleistung Personen29
Dienstleistung Unternehmen24

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 1.999  
Bevölkerung 2023 1.996  
Veränderung in %   0,2 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt - 238 -
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) - -579 -

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A7 AS Nesselwang 32 km
Bundesstraße B16 1 km
Flughafen In München 138 km
Flughafen In Memmingen 68 km
DB-Bahnhof In Marktoberdorf 9 km
Flughafen In Augsburg 100 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Kempten 37 km
Hochschule In Augsburg 86 km
Gymnasium In Marktoberdorf 8 km
Berufsschule In Marktoberdorf 8 km
Krankenhaus In Füssen 22 km
Berufsschule In Kaufbeuren 18 km
Realschule In Marktoberdorf 8 km
Krankenhaus In Kaufbeuren 20 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Am alten Sportplatz Gemeinde Stötten am Auerberg - 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Am Alten Sportplatz"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 02.10.2026
Planinhalt Das Gemeindegebiet besitzt, für die Flyschzone typisch, ein stark bewegtes Relief. Das Gemeindegebiet Stöttens ist geprägt durch den Auerberg und, insbesondere im gegenständlichen Bereich, die Geltnach. Bei der Anlage des Gewerbegebiets sind die zu erwartenden Überschwemmungsbereiche berechnet worden und in der Planzeichnung vor allem am Nordrand als begrenzender Rahmen zur Wirkung gekommen. Bauliche Entwicklungen sollen dort nicht stattfinden. Für den gegenständlichen Bereich des Gewerbegebiets liegen verschiedene Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Alten Sportplatz“ vor. Der Wegfall der Umgehungsstraße ermöglicht im gegenständlichen Bereich, dass ohne großen Zusatzaufwand die vorhandene Infrastruktur besser genutzt und bereits in Anspruch genommene Siedlungsflächen zu Gunsten von gewerblicher Nutzung besser ausgewiesen werden können. Den Entwicklungsansprüche der örtlichen Gewerbebetrieben kann so leicht entsprochen werden, ohne andernorts neue Flächen in Anspruch nehmen zu müssen. Dies kann an der gegebenen Stelle mit einer Neuordnung der zeichnerischen Festsetzungen erfolgen. Zudem soll die Möglichkeit für die Vollausprägung des dritten Geschosses als Vollgeschoss ermöglicht werden, aber ohne die Wand- oder Firsthöhen anzutasten. Die effizientere Flächennutzung in bestehenden oder neu zu errichtenden Gebäuden ist ebenfalls eine Maßnahme der Konzentration der Gemeinde auf die Innenentwicklung. Daher werden die bestehenden Festsetzungen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert.
Anhänge Sonstiges Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Begründung