Roggenburg

Lkr. Neu-Ulm, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

 

Bei uns zu leben oder Gast zu sein heißt, die Vorzüge überschaubarer Dörfer zu genießen, ohne Staus und ohne Ampeln. Und doch sind es nur wenige Minuten in die Zentren des Landkreises. Ein herrliches Stück Schwabenland unser Roggenburg, das seine intakte Natur und einen gesunden Lebensraum bewahrt hat.
 
Hier sind frohe und arbeitsame Menschen zuhause, denen Zusammenhalt und Heimatverbundenheit noch viel bedeuten, die offen sind für das Heute und gerne neue Kontakte knüpfen. Der Orden der Prämonstratenser ist seit 1982 wieder nach Roggenburg zurückgekehrt. Seitdem ist das Kloster wieder mit Leben erfüllt und strahlt nicht nur auf die Gemeinde aus, es ist auch dank des „Zentrums für Familie, Umwelt und Kultur“ dabei, geistiges und kulturelles Zentrum unserer Region zu werden.
 
Besonders im Sommer ist Roggenburg mit seiner idyllischen Lage, den naturnahen Wanderwegen und gemütlichen Gaststätten, seinen herrlichen Barockanlagen und den vielen Kulturveranstaltungen ein gern besuchtes Ziel in Schwaben.
 
Die Ansicht Roggenburgs wird glücklicherweise nicht durch Verwaltungs- und Bankenhochhäuser, Fabrikschornsteine, riesige Lager- und Fabrikationshallen oder Kühltürme geprägt.
 
Handwerk, Handel und Dienstleistungsbetriebe sowie die Landwirtschaft prägen das Ortsbild in der Gemeinde Roggenburg. Der traditionelle Handwerksbetrieb und das Familienunternehmen sind hier noch nicht ausgestorben. Sie haben ihren festen Platz neben innovativen Dienstleistern im Service- oder High-Tech-Bereich.
 
Auch auf ihre Besonderheiten ist die Gemeinde stolz: Beispielsweise das Familienunternehmen, das seit nahezu 140 Jahren Turmuhren herstellt, zwei kleine Brauereien, und eine Landkäserei.
 
Damit sich das Gewerbe in Roggenburg auch weiterentwickeln kann und um Neuansiedlungen zu ermöglichen, wurde am westlichen Ortsrand von Biberach – nur 10 Minuten zur Autobahnausfahrt "Vöhringen" - das Gewerbegebiet "Am Priel" ausgewiesen.
 
Das "schönste Gewerbegebiet im Landkreis Neu-Ulm mit Blick auf Kloster und Roggenburger Weiher" - so der Erste Bürgermeister.
 
Auf einer Fläche von rund 5,5 ha bietet die lebendige Gemeinde Roggenburg für kleine und mittlere Gewerbegebiete optimale Standortbedingungen. Eine erste Teilfläche hiervon ist bereits erschlossen und mehrere Unternehmen haben sich bereits angesiedelt.
 

Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und stehen gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

 

 

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 330
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 360 

Firmenstandorte

Industrie62
Einzehandel35
Großhandel24
Gastgewerbe14
Verkehr und Logistik2
Dienstleistung Personen50
Dienstleistung Unternehmen44

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 2.679  
Bevölkerung 2023 2.863  
Veränderung in %   -6,4 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt - 397 -
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) - -935 -

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B AS B 16, B 300 12 km
Autobahn A AS A 7 Vöhringen/Weißenhorn 12 km
DB-Bahnhof In Vöhringen 15 km
Flughafen In Augsburg 80 km
Flughafen In Memmingen 44 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Weißenhorn 0 km
Hochschule In UNI Ulm 26 km
Hochschule In FH Neu-Ulm 24 km
Gymnasium In Weißenhorn 0 km
Krankenhaus In Weißenhorm 6 km
Hochschule In FH Ulm 26 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Ortsteile Unteregg, Schießen, Biberach, Schleebuch, Ingstetten, Roggenburg und Meßhofen Gemeinde Roggenburg - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Unteregg, Schießen, Biberach, Schleebuch, Ingstetten, Roggenburg und Meßhofen
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI), Sondergebiet (SO), Dorfgebiet (MD), Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Erläuterungen
Fristende 21.08.2026
Planinhalt Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Roggenburg stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar und bildet die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung. Seit dem Inkrafttreten des Flächennutzungsplans haben sich in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebiets schrittweise Änderungen der tatsächlichen Nutzungen, der städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie der planerischen Zielsetzungen ergeben. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Vielzahl kleinräumiger Änderungsbereiche, die sich über das gesamte Gemeindegebiet verteilen. Hintergrund ist die notwendige planerische Bereinigung und Aktualisierung des wirksamen Flächennutzungsplans, der in Teilen nicht mehr den tatsächlichen Nutzungen, den zwischenzeitlich rechtskräftigen städtebaulichen Satzungen sowie den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht. Für sich genommen weisen diese Teilflächen jeweils nur eine begrenzte Größe und Wirkung auf. In ihrer Gesamtheit besteht jedoch ein planerischer Anpassungsbedarf, um den Flächennutzungsplan an die tatsächliche Entwicklung anzupassen und seine Funktion als vorbereitendes Planungsinstrument zu sichern. Die Änderung ist erforderlich, um planungsrechtliche Inkonsistenzen zu bereinigen, die Nachvollziehbarkeit der Darstellungen zu erhöhen und eine rechtssichere Grundlage für zukünftige Bebauungspläne und sonstige Fachplanungen zu schaffen. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: • Herstellung der Übereinstimmung zwischen Flächennutzungsplan, bestehenden Bebauungsplänen und tatsächlichen Nutzungen • Stärkung der planerischen Steuerungsfunktion des Flächennutzungsplans • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB • Berücksichtigung gleichgelagerter Planungsanlässe in einem gebündelten Verfahren • Vermeidung einer Vielzahl isolierter Einzeländerungen Die Zusammenfassung der Änderungsbereiche in einem Verfahren dient der Verfahrensökonomie sowie der Sicherstellung einer konsistenten planerischen Linie für das gesamte Gemeindegebiet.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Begründung Planzeichnung/Plandokument Sonstiges Begründung