Lkr. Neu-Ulm
Standortbeschreibung
Der Landkreis Neu-Ulm – ein innovativer Wirtschaftsraum mit Zukunft
Der Landkreis Neu-Ulm, Teil der „Innovationsregion Ulm – Spitze im Süden e.V.“, gilt als eine der dynamischsten und stärksten Wirtschaftsregionen Bayerns. Verschiedene unabhängige Institute bescheinigen ihm aufgrund seiner Entwicklung in den vergangenen Jahren beste Zukunftsperspektiven. In der Studie 2009 der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die das Potenzial von Landkreisen und kreisfreien Städten bundesweit bewertet, erzielte der Landkreis Neu-Ulm Platz 1 unter den schwäbischen Landkreisen, Platz 15 in Bayern und Platz 25 im Bundesgebiet.
Im Westen des Regierungsbezirkes Schwaben, in direkter Nachbarschaft an das angrenzende Baden-Württemberg, gelegen, zählt der Landkreis Neu-Ulm mit ca. 164.000 Einwohnern zu den am dichtest besiedelten Landkreisen Bayerns. Er umfasst 17 Gemeinden, darunter die Große Kreisstadt Neu-Ulm und die Städte Senden, Vöhringen, Weißenhorn und Illertissen.
An den bevölkerungsreichen Entwicklungsachsen entlang Donau und Iller konzentriert sich ein dichtes Netz von Industrie, Gewerbe und Handel. Als einer der wirtschaftlichen Leuchttürme Bayerns ist der Landkreis Neu-Ulm von mittelständischen Unternehmen, Industrie und Global Playern geprägt. Die Kombination aus Produktion, Dienstleistung und Handel trägt ebenso wie die gewachsenen Strukturen zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum bei hoher Beschäftigtenquote bei. Rund 20.000 der insgesamt rund 50.000 Beschäftigten sind in den wichtigen Kompetenzfeldern Metall, Maschinenbau, Fahrzeugbau, Logistik und Gesundheit tätig.
Ein dicht ausgebautes Straßennetz, unter anderem mit dem Schnittpunkt der wichtigen Ost-West-Achse A 8 und der Nord-Süd-Achse A 7, sorgt ebenso wie die ICE- und IC/EC-Anbindung im Knotenpunkt Ulm und der Allgäu Airport Memmingen für eine ideale Verkehrsanbindung.
Dank der richtigen Mischung aus harten und weichen Standortfaktoren steht der Wirtschaftsstandort Landkreis Neu-Ulm für eine hohe Lebensqualität.
Ausgezeichnete Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, von der Kindertagespflege bis zur Hochschule, garantieren unserer Jugend beste Startperspektiven für die Zukunft. Mit der Hochschule Neu-Ulm als junger Business School und mit der Internationalen Schule ISU hat der Standort zudem an internationaler Bedeutung gewonnen.
Zukunftsorientierte Bildungsarbeit leistet auch das bundesweit beispielhafte Bildungszentrum für Familie, Umwelt und Kultur im Kloster Roggenburg. Besonders Familien mit Kindern und Schulklassen nutzen die dortigen Angebote zu ökologischen Themen. Für Veranstaltungen, Tagungen, Fortbildungen oder Einkehrtage bietet das Bildungszentrum ein großzügiges Raumangebot. Die Klosterkirche Mariä Himmelfahrt mit ihren beiden weithin sichtbaren Türmen gehört zu den bedeutendsten Rokokobauten Schwabens.
Junge Existenzen, insbesondere innovative Unternehmensgründungen werden in der Region gezielt unterstützt. Der Landkreis Neu-Ulm ist Gesellschafter der TFU Technologieförderungs-Unternehmen GmbH, die in Ulm und Neu-Ulm insgesamt vier Technologie- und Gründerzentren betreibt. Durch besondere Informations-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie durch bedarfsgerechte Räume für Büro- und Laboraktivitäten wird auf die speziellen Bedürfnisse von Gründern eingegangen.
Die drei Kliniken des Landkreises Neu-Ulm leisten einen umfassenden Beitrag zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung, auch über die Landkreisgrenzen hinaus. Ein aufeinander abgestimmtes, qualifiziertes medizinisches Angebot garantiert heimatnahe Versorgung auf höchstem Niveau.
Der Landkreis Neu-Ulm gilt wie die gesamte Region Donau-Iller als „Wohlfühlregion“ mit hoher Lebensqualität. Moderate Grundstücks- und Mietpreise,sowie attraktive Kultur- und Freizeitangebote überzeugen und tragen dazu bei, dass die Menschen gerne hier leben. In den reizvollen und abwechslungsreichen Landschaften entlang der Täler von Donau, Iller, Roth, Biber und Osterbach finden Erholungssuchende und kulturell Interessierte eine Vielzahl von entspannenden Freizeitmöglichkeiten ebenso wie barocke Schätze in Kirchen und Klöstern.
Es gibt viele gute Gründe, um im Landkreis Neu-Ulm zu leben, zu arbeiten, zu studieren oder zu investieren.
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Firmenstandorte
| 1.898 | |
| 2.313 | |
| 1.272 | |
| 640 | |
| 433 | |
| 2.422 | |
| 2.769 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2024 | 183.595 | |
| Bevölkerung | 2023 | 182.600 | |
| Veränderung in % | 0,5 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 66.253 | 66.999 | -1,1 % |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -15.713 | -14.281 | 10 % |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller, Regionalverband Donau-Iller, Teilfortschreibung Windenergie - Zweites Beteiligungsverfahren | |
| Art des Planes | Sonstige |
| Ausweisung nach BauNVO | Sonstiges (S) Erläuterungen |
| Fristende | 09.12.2025 |
| Planinhalt | Am 23. Dezember 2015 wurde die 5. Teilfortschreibung des Regionalplans „Nutzung der Windkraft“ rechtskräftig. Sie umfasste insgesamt 37 Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen Windkraftanlagen in der Region. Am 06. Dezember 2022 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller die Aufstellung einer neuen Teilfortschreibung des Regionalplans „Windenergie“ beschlossen. Mit der Aufstellung der Teilfortschreibung soll durch entsprechend ausgeweitete Flächenbereitstellung für die Windenergie der politisch beschlossenen Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung in Deutschland entsprochen werden. Im „Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land“ (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) werden verpflichtende Beitragswerte der einzelnen Länder für die Ausweisung von Flächen für die Windenergie an Land festgeschrieben. Für Baden-Württemberg und Bayern sind als Flächenbeitragswerte bis zum 31. Dezember 2027 jeweils 1,1 % und bis zum 31. Dezember 2032 jeweils 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen.In Baden-Württemberg und Bayern wird diese Aufgabe durch Landesgesetze auf die Regionalplanung übertragen. Danach sind gemäß § 20 KlimaG Baden-Württemberg unterschiedslos für alle Regionen mindestens 1,8 % der jeweiligen Regionsfläche verbindlich als regionales Teilflächenziel durch die Träger der Regionalplanung festzulegen. Dies gilt entsprechend für den baden-württembergischen Gebietsteil der Region Donau-Iller. |
| Anhänge | Anschreiben/Bekanntmachung Begründung Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Sonstiges Anschreiben/Bekanntmachung |
