Elchingen
Lkr. Neu-Ulm, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2025 | 360 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2025 | 350 |
Firmenstandorte
| 102 | |
| 118 | |
| 60 | |
| 25 | |
| 21 | |
| 133 | |
| 161 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2025 | 9.768 | |
| Bevölkerung | 2024 | 9.869 | |
| Veränderung in % | -1 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2025 | 2024 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 1.923 | 3.530 | -45,5 % |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -2.282 | -631 | 261,6 % |
Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A AS A 7 Ners. 6 km; A 8 Oberelch.,Ulm-Ost | 2 km |
| Bundesstraße | B | 5 km |
| Flughafen | In Augsburg | 70 km |
| DB-Bahnhof | Am Ort | 0 km |
| Flughafen | In Memmingen | 60 km |
Kommunale Infrastruktur
| Realschule | In Neu-Ulm/Pfuhl, Langenau | 3 km |
| Krankenhaus | In Neu-Ulm, Ulm, Langenau | 10 km |
| Gymnasium | In Neu-Ulm/Pfuhl, Langenau | 3 km |
| Hochschule | In FH Ulm | 12 km |
| Hochschule | In Universität Ulm | 12 km |
| Hochschule | In FH Neu-Ulm | 10 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Beim Wasserturm Gemeinde Elchingen - Bebauungsplan „Beim Wasserturm, 2. Änderung | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
| Fristende | 13.11.2026 |
| Planinhalt | Innerhalb der Gemeinde Elchingen besteht ein örtlicher Bedarf nach Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Insbesondere der Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken für ortsansässige Familien kann derzeit nicht nachgekommen werden. Die Gemeinde Elchingen beabsichtigt deshalb, das derzeit als Grünfläche/Bolzplatz genutzte Grundstück Flur Nr. 271/2, der Gemarkung Oberelchingen einer Wohnnutzung zuzuführen. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs, des seit 1978 rechtskräftigen Bebauungsplans „Beim Wasserturm“, welcher das Grundstück als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz festsetzt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sowie im nahen Umfeld des Plangebiets bestehen mit dem Spielplatz am Föhrenweg sowie dem Schneckenspielplatz zwei Spielplätze. Der Spielplatz am Schneckenweg ist zudem mit einem kleinen Spielfeld sowie einer Torwand ausgestattet, so dass dieser als nächstliegender Ersatz für den Bolzplatz herangezogen werden kann. Zudem steht mit dem Hartplatz ab der Brühlhalle ein großzügig ausgebauter Bolzplatz zur Verfügung. Aufgrund der Anzahl der im direkten und weiteren Umfeld bestehenden Spiel- und Bolzplätze besteht kein weiterer Bedarf dieser Flächennutzung im Bereich des Wohngebiets „Beim Wasserturm“. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen Wohnbebauung ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Umnutzung sicherstellen. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Begründung Anschreiben/Bekanntmachung |
| In der Au Gemeinde Elchingen - Bebauungsplan „In der Au, 2. Änderung" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Fläche für Gemeinbedarf Erläuterungen |
| Fristende | 13.11.2026 |
| Planinhalt | In der Gemeinde Elchingen besteht ein Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, sowohl im Bereich der Regelgruppenbetreuung (Kinder ab 3 Jahre) als auch im Bereich der Krippenbetreuung (Kinder unter 3 Jahre). Aus diesem Anlass wurde von allen Gemeinderatsfraktionen bereits im Frühjahr 2022 ein Antrag zur Beauftragung des Arbeitskreises „Bildung und Soziales“ zur Konzeptentwicklung der Kindertagesstätten in Elchingen gestellt. Gleichzeitig wurde der Arbeitskreis „Bildung und Soziales“ beauftragt, ein Konzept für den künftigen Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Elchingen zu erstellen. Dabei liegt ein Hauptaugenmerk auf einer langfristigen und nachhaltigen Lösung für den Neubau der Kindertageseinrichtung, sowie dass Kinder jeglichen Förderbedarfs betreut werden können. Für den vorliegenden Planumgriff besteht bereits der Bebauungsplan „In der Au“ aus dem Jahr 1974 sowie der Bebauungsplan „In der Au“, 1. Änderung aus dem Jahr 2004. Die Bebauungspläne setzten für den westlichen Teilbereich bereits eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ fest, für den östlichen Teilbereich wird hingegen ein allgemeines Wohngebiet mit der Entwicklung von Einfamilienhäusern festgesetzt. Um den geplanten Kindergartenneubau an der geplanten Stelle entwickeln zu können, ist die Änderung der rechtskräftigen Bebauungsplänen erforderlich. Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Bebauung des Plangebietes gesichert. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Begründung Anschreiben/Bekanntmachung |
