Elchingen

Lkr. Neu-Ulm, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2025 360
Hebesatz der Grundsteuer B 2025 350 

Firmenstandorte

Industrie102
Einzehandel118
Großhandel60
Gastgewerbe25
Verkehr und Logistik21
Dienstleistung Personen133
Dienstleistung Unternehmen161

Bevölkerung

Bevölkerung 2025 9.768  
Bevölkerung 2024 9.869  
Veränderung in %   -1 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2025 2024 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 1.923 3.530 -45,5 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -2.282 -631 261,6 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B 5 km
Autobahn A AS A 7 Ners. 6 km; A 8 Oberelch.,Ulm-Ost 2 km
Flughafen In Augsburg 70 km
Flughafen In Memmingen 60 km
DB-Bahnhof Am Ort 0 km

Kommunale Infrastruktur

Krankenhaus In Neu-Ulm, Ulm, Langenau 10 km
Gymnasium In Neu-Ulm/Pfuhl, Langenau 3 km
Realschule In Neu-Ulm/Pfuhl, Langenau 3 km
Hochschule In FH Ulm 12 km
Hochschule In Universität Ulm 12 km
Hochschule In FH Neu-Ulm 10 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Beim Wasserturm Gemeinde Elchingen - Bebauungsplan „Beim Wasserturm, 2. Änderung
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 13.11.2026
Planinhalt Innerhalb der Gemeinde Elchingen besteht ein örtlicher Bedarf nach Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Insbesondere der Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken für ortsansässige Familien kann derzeit nicht nachgekommen werden. Die Gemeinde Elchingen beabsichtigt deshalb, das derzeit als Grünfläche/Bolzplatz genutzte Grundstück Flur Nr. 271/2, der Gemarkung Oberelchingen einer Wohnnutzung zuzuführen. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs, des seit 1978 rechtskräftigen Bebauungsplans „Beim Wasserturm“, welcher das Grundstück als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz festsetzt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sowie im nahen Umfeld des Plangebiets bestehen mit dem Spielplatz am Föhrenweg sowie dem Schneckenspielplatz zwei Spielplätze. Der Spielplatz am Schneckenweg ist zudem mit einem kleinen Spielfeld sowie einer Torwand ausgestattet, so dass dieser als nächstliegender Ersatz für den Bolzplatz herangezogen werden kann. Zudem steht mit dem Hartplatz ab der Brühlhalle ein großzügig ausgebauter Bolzplatz zur Verfügung. Aufgrund der Anzahl der im direkten und weiteren Umfeld bestehenden Spiel- und Bolzplätze besteht kein weiterer Bedarf dieser Flächennutzung im Bereich des Wohngebiets „Beim Wasserturm“. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen Wohnbebauung ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Umnutzung sicherstellen.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung Anschreiben/Bekanntmachung
In der Au Gemeinde Elchingen - Bebauungsplan „In der Au, 2. Änderung"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Fläche für Gemeinbedarf Erläuterungen
Fristende 13.11.2026
Planinhalt In der Gemeinde Elchingen besteht ein Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, sowohl im Bereich der Regelgruppenbetreuung (Kinder ab 3 Jahre) als auch im Bereich der Krippenbetreuung (Kinder unter 3 Jahre).  Aus diesem Anlass wurde von allen Gemeinderatsfraktionen bereits im Frühjahr 2022 ein Antrag zur Beauftragung des Arbeitskreises „Bildung und Soziales“ zur Konzeptentwicklung der Kindertagesstätten in Elchingen gestellt. Gleichzeitig wurde der Arbeitskreis „Bildung und Soziales“ beauftragt, ein Konzept für den künftigen Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Elchingen zu erstellen. Dabei liegt ein Hauptaugenmerk auf einer langfristigen und nachhaltigen Lösung für den Neubau der Kindertageseinrichtung, sowie dass Kinder jeglichen Förderbedarfs betreut werden können.  Für den vorliegenden Planumgriff besteht bereits der Bebauungsplan „In der Au“ aus dem Jahr 1974 sowie der Bebauungsplan „In der Au“, 1. Änderung aus dem Jahr 2004. Die Bebauungspläne setzten für den westlichen Teilbereich bereits eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ fest, für den östlichen Teilbereich wird hingegen ein allgemeines Wohngebiet mit der Entwicklung von Einfamilienhäusern festgesetzt.  Um den geplanten Kindergartenneubau an der geplanten Stelle entwickeln zu können, ist die Änderung der rechtskräftigen Bebauungsplänen erforderlich.  Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Bebauung des Plangebietes gesichert. 
Anhänge Begründung Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument