Allmannshofen
Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 375 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 400 |
Firmenstandorte
| 31 | |
| 17 | |
| 2 | |
| 4 | |
| 0 | |
| 12 | |
| 18 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2024 | 965 | |
| Bevölkerung | 2023 | 970 | |
| Veränderung in % | -0,5 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | - | 273 | - |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | - | -177 | - |
Verkehrsinfrastruktur
| Bundesstraße | B25 | 22 km |
| Autobahn | A8 AS Augsburg-West | 26 km |
| Zweibahnige Bundesstraße | B17 AS Gersthofen | 26 km |
| Zweibahnige Bundesstraße | B16 AS Asbach-Bäumenheim | 16 km |
| Zweibahnige Bundesstraße | B2 AS Nordendorf | 5 km |
| DB-Bahnhof | In Nordendorf | 2.5 km |
| Flughafen | In München | 23 km |
Kommunale Infrastruktur
| Gymnasium | In Stadt Gersthofen | 0 km |
| Realschule | In Markt Meitingen | 0 km |
| Krankenhaus | In Stadt Augsburg | 0 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie Gemeinde Allmannshofen - 3. Änderung des Flächennutzungsplans | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sonstiges (S) Erläuterungen |
| Fristende | 21.09.2026 |
| Planinhalt | Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein zentrales Ziel der europäischen und deutschen Energiepolitik. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2011 wurde der Klimaschutz als eigenständiges Ziel der Bauleitplanung gestärkt. Gleichzeitig wurden die Ausbauziele für erneuerbare Energien durch die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) weiter erhöht. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland auf 80 Prozent steigen. Nach dem Kohleausstieg soll die Stromerzeugung vollständig treibhausgasneutral erfolgen. Darüber hinaus stellt § 2 EEG klar, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Vor diesem Hintergrund plant die Gemeinde Allmannshofen die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen. Ziel ist es, einen Beitrag zu den regionalen und nationalen Klimaschutzzielen zu leisten, die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit regenerativ erzeugtem Strom zu verbessern sowie die wirtschaftliche Entwicklung und kommunale Unabhängigkeit zu fördern. Die betroffenen Flächen liegen im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundsätzlich nicht privilegiert sind, ist für die nicht privilegierten Teilflächen die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie“ erforderlich. Teilbereiche entlang der Bahnlinie fallen hingegen unter die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB. Da der bestehende Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Allmannshofen von 2016 die Flächen überwiegend als landwirtschaftliche Nutzflächen darstellt, ist parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Änderung des FNP notwendig. Hierfür beschloss der Gemeinderat am 29.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplans. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2024. Mit Beschluss vom 04.11.2024 wurde das Verfahren von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB zu einem qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB umgestellt. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt insbesondere drei Ziele: die Ausweisung eines Sondergebiets für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes sowie die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Das Plangebiet liegt zwischen der Kreisstraße A 24 und der Bahnlinie östlich von Allmannshofen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan einschließlich Umweltprüfung durchgeführt und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Solarparks. Die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens wird im Bebauungsplan geregelt. Insgesamt dient die FNP-Änderung der gesamträumlichen Steuerung und Vorbereitung des Vorhabens. |
| Anhänge | Begründung Umweltbericht Planzeichnung/Plandokument Sonstiges Gutachten/Vorplanungen |
| Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie Gemeinde Allmannshofen - 2. Entwurf des Bebauungsplans "Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 21.09.2026 |
| Planinhalt | Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht der Gemeinde Allmannshofen, auf den Flächen östlich der Kreisstraße A 24 und westlich der Bahnschienen in der Gemeinde Allmannshofen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Der Gemeinderat der Gemeinde Allmannshofen beschloss in seiner Sitzung am 29.07.2024 die Aufstellung Bebauungsplanes „Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), damit das Planungsziel der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz verwirklicht werden kann. Da Freiflächenphotovoltaikanlagen kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB darstellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dabei soll eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung als Photovoltaik-Freiflächenanlage festgesetzt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien gehört zu den entscheidenden strategischen Zielen der europäischen und der nationalen Energiepolitik. Mit dem am 30.07.2011 in Kraft getretenen „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ erfolgte eine Novellierung des Baugesetzbuchs. Damit wurde die Bedeutung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung als eigenständiges Ziel hervorgehoben. Mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien Gesetzes im Jahr 2024 wurden zudem die Zielvorgaben für Deutschland erneut erhöht: Der Anteil grüner Energien soll bis 2030 auf 80 Prozent steigen und nach Vollendung des Kohleausstiegs soll der gesamte Strom in Deutschland treibhausgasneutral erzeugt werden. Die Gemeinde Allmannshofen strebt zur Umsetzung der regionalen und nationalen Klimaziele und zur Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung mit regenerativ erzeugtem Strom die planungsrechtliche Vorbereitung geeigneter Standorte zur Bebauung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen an. Die Planung soll ebenfalls der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde und kommunalen Unabhängigkeit dienen. Durch die geplanten grünordnerischen Maßnahmen, zum Beispiel das Etablieren von extensivem Grünland und dessen dauerhafter Pflege, als auch durch das Ausbleiben der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, wird ein wesentlicher Beitrag zur Aufwertung des Bodens sowie zum Schutz der Flora und Fauna während der Nutzung als Photovoltaikanlage geleistet. Nach Ende der Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage kann die Fläche mit den aufgewerteten Bodenfunktionen wieder intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Der erzeugte Strom der Photovoltaik-Freiflächenanlage soll in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Vermarktung des erzeugten Stroms soll dabei vorrangig unabhängig von den staatlich geregelten Einspeisevergütungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), eigenständig durch den zukünftigen Betreiber am freien Markt erfolgen. |
| Anhänge | Umweltbericht Planzeichnung/Plandokument Begründung Sonstiges Gutachten/Vorplanungen |
