Allmannshofen
Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Firmenstandorte
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Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A8 AS Augsburg-West | 26 km |
| Zweibahnige Bundesstraße | B16 AS Asbach-Bäumenheim | 16 km |
| Bundesstraße | B25 | 22 km |
| Zweibahnige Bundesstraße | B17 AS Gersthofen | 26 km |
| Zweibahnige Bundesstraße | B2 AS Nordendorf | 5 km |
| DB-Bahnhof | In Nordendorf | 2.5 km |
| Flughafen | In München | 23 km |
Kommunale Infrastruktur
| Realschule | In Markt Meitingen | 0 km |
| Gymnasium | In Stadt Gersthofen | 0 km |
| Krankenhaus | In Stadt Augsburg | 0 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie Gemeinde Allmannshofen - Bebauungsplan "Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie" " | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 22.05.2026 |
| Planinhalt | Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht der Gemeinde Allmannshofen, auf den Flächen östlich der Kreisstraße A 24 und westlich der Bahnschienen in der Gemeinde Allmannshofen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Der Gemeinderat der Gemeinde Allmannshofen beschloss in seiner Sitzung am 29.07.2024 die Aufstellung Bebauungsplanes „Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), damit das Planungsziel der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz verwirklicht werden kann. |
| Anhänge | Gutachten/Vorplanungen Planzeichnung/Plandokument Gutachten/Vorplanungen Begründung |
| Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie Gemeinde Allmannshofen - 3. Änderung des Flächennutzungsplans | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 22.05.2026 |
| Planinhalt | Die Gemeinde Allmannshofen plant zur Umsetzung der Klimaziele die Entwicklung einer landwirtschaftlichen Fläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Neben dem Klimaschutz dient dies der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Versorgung mit regenerativ erzeugtem Strom. Die Fläche liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB); PV-Freiflächenanlagen sind dort grundsätzlich nicht privilegiert. Eine teilweise Privilegierung besteht entlang von Bahnlinien im 200 m-Streifen (§ 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB). Da Teile der Fläche darüber hinausgehen, wird ein Bebauungsplan im Parallelverfahren aufgestellt. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) von 2016 weist überwiegend landwirtschaftliche Flächen aus. Daher erfolgt parallel eine 3. Änderung des FNP gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der Gemeinderat beschloss am 29.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die FNP-Änderung; die Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2024. Am 04.11.2024 wurde das Verfahren auf einen qualifizierten Bebauungsplan (§ 30 BauGB) umgestellt. Ziele sind die Ausweisung eines Sondergebiets für Photovoltaik, die Förderung erneuerbarer Energien und eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Die Planung erfolgt im Parallelverfahren mit Umweltprüfung. Der FNP schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen, während die konkrete Ausgestaltung im Bebauungsplan geregelt wird. |
| Anhänge | Begründung Gutachten/Vorplanungen Gutachten/Vorplanungen Planzeichnung/Plandokument |
