Allmannshofen

Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 375
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 400 

Firmenstandorte

Industrie31
Einzehandel17
Großhandel2
Gastgewerbe4
Verkehr und Logistik0
Dienstleistung Personen12
Dienstleistung Unternehmen18

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 965  
Bevölkerung 2023 970  
Veränderung in %   -0,5 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 264 273 -3,3 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -187 -177 5,6 %

Verkehrsinfrastruktur

Zweibahnige Bundesstraße B2 AS Nordendorf 5 km
Autobahn A8 AS Augsburg-West 26 km
Zweibahnige Bundesstraße B16 AS Asbach-Bäumenheim 16 km
Bundesstraße B25 22 km
Zweibahnige Bundesstraße B17 AS Gersthofen 26 km
Flughafen In München 23 km
DB-Bahnhof In Nordendorf 2.5 km

Kommunale Infrastruktur

Gymnasium In Stadt Gersthofen 0 km
Krankenhaus In Stadt Augsburg 0 km
Realschule In Markt Meitingen 0 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie, Gemeinde Allmannshofen - 3. Ändeurng des Flächennutzungsplans
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 22.05.2026
Planinhalt Die Gemeinde Allmannshofen plant zur Umsetzung der Klimaziele die Entwicklung einer landwirtschaftlichen Fläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Neben dem Klimaschutz dient dies der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Versorgung mit regenerativ erzeugtem Strom. Die Fläche liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB); PV-Freiflächenanlagen sind dort grundsätzlich nicht privilegiert. Eine teilweise Privilegierung besteht entlang von Bahnlinien im 200 m-Streifen (§ 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB). Da Teile der Fläche darüber hinausgehen, wird ein Bebauungsplan im Parallelverfahren aufgestellt. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) von 2016 weist überwiegend landwirtschaftliche Flächen aus. Daher erfolgt parallel eine 3. Änderung des FNP gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der Gemeinderat beschloss am 29.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die FNP-Änderung; die Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2024. Am 04.11.2024 wurde das Verfahren auf einen qualifizierten Bebauungsplan (§ 30 BauGB) umgestellt. Ziele sind die Ausweisung eines Sondergebiets für Photovoltaik, die Förderung erneuerbarer Energien und eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Die Planung erfolgt im Parallelverfahren mit Umweltprüfung. Der FNP schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen, während die konkrete Ausgestaltung im Bebauungsplan geregelt wird.
Anhänge Gutachten/Vorplanungen Begründung Gutachten/Vorplanungen Planzeichnung/Plandokument
Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie, Gemeinde Allmannshofen - Bebauungsplan "Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie" "
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 22.05.2026
Planinhalt Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht der Gemeinde Allmannshofen, auf den Flächen östlich der Kreisstraße A 24 und westlich der Bahnschienen in der Gemeinde Allmannshofen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Der Gemeinderat der Gemeinde Allmannshofen beschloss in seiner Sitzung am 29.07.2024 die Aufstellung Bebauungsplanes „Solarpark Allmannshofen westlich der Bahnlinie“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), damit das Planungsziel der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz verwirklicht werden kann.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Gutachten/Vorplanungen Gutachten/Vorplanungen