Oettingen i.Bay.

Lkr. Donau-Ries, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 360
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 440 

Firmenstandorte

Industrie72
Einzehandel79
Großhandel47
Gastgewerbe26
Verkehr und Logistik7
Dienstleistung Personen75
Dienstleistung Unternehmen99

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 5.196  
Bevölkerung 2023 5.359  
Veränderung in %   -3 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt - 3.407 -
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) - 1.116 -

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A AS Augsburg-Gersthofen 60 km
Autobahn A AS Feuchtwangen, Ansbach 40 km
Bundesstraße B 16 km
Bundesstraße B AS B 466 0 km
Flughafen In Augsburg 62 km

Kommunale Infrastruktur

Gymnasium Am Ort
Hochschule In Nürnberg 75 km
Berufsschule In Nördlingen 16 km
Realschule In Wemding/Wassertrüdingen, Nördl. 14 km
Hochschule In Eichstätt 50 km
Hochschule In Augsburg 70 km
Krankenhaus Am Ort
Berufsschule In Donauwörth 30 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Bindelhecke Stadt Oettingen - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO), Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 07.08.2026
Planinhalt Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, um die Voraussetzungen zur Bereitstellung neuer Gewerbegebietsflächen zu schaffen, womit die Stadt Oettingen i. Bay. ihre Eigenständigkeit als Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern möchte (LEP 2.2.5 Z). Dies dient der Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen (LEP 1.1.1 Z), wofür unter anderem ausreichend Bauflächen bestehende und sich ansiedelnde Betriebe bereitzustellen sind (LEP 1.1.1 G). Die Flächennutzungsplanänderung bildet die Grundlage (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 61 „Bindelhecke“, der im Parallelverfahren aufgestellt wird. Der Umfang der Änderung entspricht dabei der Größe des Bebauungsplanes und soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern und die künftige Inanspruchnahme von Grund und Boden auf ein unabdingbar notwendiges Maß beschränken. Die bisherige Flächennutzungsplanung sieht im betreffenden Bereich Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen vor. Die bisherigen Darstellungen werden in den betreffenden Bereichen im Wesentlichen in ein Gewerbegebiet, ein sonstiges Sondergebiet und Grünflächen geändert. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 61 „Bindelhecke“ im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgenommen.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Gutachten/Vorplanungen Begründung
Bindelhecke Stadt Oettingen - Bebauungsplan Nr. 61 "Bindelhecke"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet Einzelhandel (SO EH), Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 07.08.2026
Planinhalt Der Stadt liegen konkrete Anfragen von Betrieben für das Plangebiet vor. Deshalb beabsichtigt die Stadt, die städtebauliche Ordnung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu sichern und zudem Baurecht für weitere Entwicklungen zu erhalten. Es ist beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein Gewerbegebiet (GE) nach § 8 BauNVO auszuweisen. Des Weiteren soll in einem Teilbereich ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „großflächige Einzelhandelsbetriebe“ § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausgewiesen werden, da seitens vorhandener Einzelhandelsbetriebe ebenfalls Erweiterungsabsichten bestehen/gegenüber der Stadt vorgetragen wurden. Es ist erklärtes Ziel der Stadt, die Planung in Anerkennung der Belange der Wirtschaft sowie der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB umzusetzen. Die Planung ist damit vorrangig unter dem Gesichtspunkt des Erhalts und der Verbesserung der Erwerbsstruktur für die einheimische Bevölkerung, sowie dem Erhalt und dem Ausbau von Arbeitsplätzen zu sehen.
Anhänge Sonstiges Anschreiben/Bekanntmachung Gutachten/Vorplanungen Planzeichnung/Plandokument