Ungerhausen
Lkr. Unterallgäu, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2025 | 280 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2025 | 310 |
Firmenstandorte
| 30 | |
| 16 | |
| 11 | |
| 4 | |
| 5 | |
| 18 | |
| 23 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2025 | 1.114 | |
| Bevölkerung | 2024 | 1.103 | |
| Veränderung in % | 1 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2025 | 2024 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 876 | 887 | -1,2 % |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | 361 | 381 | -5,2 % |
Verkehrsinfrastruktur
| Bundesstraße | B300 | 7 km |
| Autobahn | A96 AS Holzgünz | 2 km |
| Bushaltestelle | Am Ort | 0 km |
| Flughafen | In Memmingen | 5 km |
| Flughafen | In München | 135 km |
| Flughafen | In Stuttgart | 139 km |
Kommunale Infrastruktur
| Realschule | In Memmingen | 8 km |
| Berufsschule | In Memmingen | 8.5 km |
| Krankenhaus | In Memmingen | 8.5 km |
| Gymnasium | In Ottobeuren | 8 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Solarpark Hochterrasse Gemeinde Ungerhausen - 7. Änderung des Flächennutzungsplan | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 18.11.2026 |
| Planinhalt | Die e-con AG plant südlich des Verkehrsflughafens Memmingen auf drei neu ausgewiesenen Teilflächen die Erweiterung beziehungsweise den Ausbau bestehender Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Anlass hierfür ist die weiterhin hohe Nachfrage nach erneuerbar erzeugtem Strom durch den Flughafen sowie die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Ziel „Green Airport Memmingen bis 2030“, zu dem unter anderem die geplante Wasserstofferzeugung mittels bereits genehmigtem Elektrolyseur, eine im Bau befindliche Wasserstofftankstelle sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität gehören. Für diese Entwicklungen wird langfristig eine ausreichende Versorgung mit klimaneutral erzeugtem Grünstrom benötigt. Bestandteil der Planung ist zudem die bisher als Sondergebiet „SO-5“ festgesetzte Fläche des Bebauungsplans „Solarpark Hochterrasse“. Da eine Realisierung der dort vorgesehenen Photovoltaikanlage aufgrund technischer Einschränkungen im Umfeld der Flughafeninfrastruktur, insbesondere durch Anflugbefeuerung und Instrumentenlandesystem, nicht mehr zu erwarten ist, soll diese Fläche wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen werden. Dadurch entfallen ursprünglich vorgesehene Stromerzeugungskapazitäten, die durch die nun geplanten Erweiterungsflächen teilweise ersetzt werden sollen. Das Vorhaben dient der Sicherstellung einer nachhaltigen, sicheren und unabhängigen Energieversorgung sowie der Verringerung von Treibhausgasemissionen. Zur Begründung werden nationale und internationale Klimaschutzziele angeführt, darunter das Kyoto-Protokoll, das Pariser Klimaabkommen sowie die energiepolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Energiewende. Darüber hinaus wird auf die gesetzlichen Regelungen des EEG 2023 sowie des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verwiesen. Diese stufen den Ausbau erneuerbarer Energien als überragendes öffentliches Interesse ein und sehen vor, erneuerbare Energien bei planerischen Abwägungen besonders zu berücksichtigen, bis eine weitgehend treibhausgasneutrale Stromversorgung erreicht ist. Zusätzlich sollen im Verlauf des Planungsverfahrens ökologische Belange berücksichtigt werden. Insbesondere wird geprüft, ob Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung des Biotopverbundes, vor allem entlang des Schmidbachs, in die Planung integriert werden können. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Das Verfahren erfolgt parallel zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hochterrasse“. Der Standort wird aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Umfeld des Flughafens, seiner intensiven Vornutzung sowie der großen Entfernung zu Wohngebieten als besonders geeignet bewertet. Die Gemeinde leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Energieversorgungssicherheit sowie zur Sicherung des Wirtschafts- und Infrastrukturstandorts Flughafen Memmingen. Hervorgehoben wird zudem, dass kein neuer Solarparkstandort geschaffen wird. Vielmehr wird ein bestehender, bereits etablierter und fachlich geeigneter Standort innerhalb eines durch Flughafeninfrastruktur und technische Anlagen stark geprägten Landschaftsraums erweitert und arrondiert. Dadurch werden zusätzliche Eingriffe in bisher unbelastete Flächen vermieden. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung Begründung Planzeichnung/Plandokument Stellungnahme |
| Solarpark Hochterrasse Gemeinde Ungerhausen - 1. Änderung und Erweiterung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Hochterrasse" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 18.11.2026 |
| Planinhalt | Die e-con AG plant südlich des Verkehrsflughafens Memmingen auf drei neu ausgewiesenen Teilflächen die Errichtung beziehungsweise Erweiterung bestehender Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Hintergrund ist der weiterhin hohe Bedarf an erneuerbar erzeugtem Strom am Flughafenstandort und in den angrenzenden Gewerbegebieten. Dies steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Ziel „Green Airport Memmingen bis 2030“, dem geplanten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sowie der künftig vorgesehenen Wasserstofferzeugung durch einen bereits genehmigten Elektrolyseur und eine im Bau befindliche Wasserstofftankstelle. Gleichzeitig wird eine bereits rechtskräftig festgesetzte Sondergebietsfläche („SO-5“) des Bebauungsplans „Solarpark Hochterrasse“ wieder als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Eine Umsetzung der dort vorgesehenen Photovoltaikanlage ist aufgrund technischer Rahmenbedingungen im Umfeld von Anflugbefeuerung und Instrumentenlandesystem nach aktuellem Kenntnisstand nicht mehr zu erwarten. Dadurch gehen ursprünglich geplante Kapazitäten zur Energieerzeugung verloren, die durch die nun vorgesehenen Erweiterungsflächen teilweise kompensiert werden sollen. Das Vorhaben dient der Förderung einer sicheren, langfristigen und unabhängigen Energieversorgung sowie der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Es wird in den Kontext nationaler und internationaler Klimaschutzziele gestellt, darunter das Kyoto-Protokoll, das Pariser Klimaabkommen sowie die Ziele der Energiewende mit dem Ausstieg aus Kernenergie und Kohleverstromung. Zudem wird auf die gesetzlichen Vorgaben des EEG 2023 und des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verwiesen, wonach der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Erneuerbare Energien sind demnach bei Planungs- und Abwägungsentscheidungen besonders zu berücksichtigen. Neben der Energieerzeugung sollen im Rahmen der Planung auch ökologische Belange berücksichtigt werden. Insbesondere werden Möglichkeiten zur Verbesserung und Stärkung des Biotopverbundes, vor allem entlang des Schmidbachs, geprüft und soweit möglich in das Planungskonzept integriert. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Arrondierung und Erweiterung der bestehenden Photovoltaikanlagen geschaffen. Der Standort gilt aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Umfeld des Flughafens, der intensiven Vornutzung und der großen Entfernung zu Wohnbebauungen als besonders geeignet. Die Gemeinde leistet damit einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz, zur Versorgungssicherheit und zur Stärkung des Wirtschafts- und Infrastrukturstandorts Flughafen Memmingen. Hervorgehoben wird zudem, dass kein neuer Solarparkstandort geschaffen wird. Vielmehr handelt es sich um die Erweiterung eines bereits bestehenden und etablierten Photovoltaikstandorts innerhalb eines durch die technische Infrastruktur des Flughafens stark vorgeprägten und anthropogen belasteten Landschaftsraums. Dadurch werden zusätzliche Eingriffe in bislang unbelastete Bereiche vermieden. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Stellungnahme Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Begründung Planzeichnung/Plandokument Gutachten/Vorplanungen |
