Rettenbach

Lkr. Günzburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Die in der Region Donau-Iller gelegene Gemeinde Rettenbach im schwäbischen Landkreis Günzburg ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Offingen.

Die Gemeinde zählt auf einer Fläche von 12,75km2 1666 Einwohner (Stand 2016). Das macht eine Bevölkerungsdichte von 130 Einwohnern je km2. Die Bevölkerungszahl der Gemeinde Rettenbach steigt.

Zudem verfügt die Gemeinde über einen Kindergarten, eine Zweigstelle der Volksschule Offingen, eine Pfarr- und Gemeindebücherei sowie zwei Kirchen. Das Heimatmuseum Rettenbach, der Silbersee, Rad- und Wanderwege und unterschiedlichste Vereine bieten das ganze Jahr über zahlreiche Veranstaltungen für Anwohner und Besucher.

In der gerade einmal 6 Kilometer entfernten Kreisstadt Günzburg, vor allem bekannt durch das LEGOLAND Deutschland, befinden sich zusätzliche kulturelle, touristische und schulische Angebote sowie ein Krankenhaus.

Rettenbach liegt nicht weit von der Autobahn A 8 München-Stuttgart und der Bundesstraße B 16.

Die Gemeinde Rettenbach vereint attraktive Grundstückspreise mit einer idealen Verkehrsanbindung. Größter Arbeitgeber der Gemeinde ist die REFLEXA-WERKE Albrecht GmbH, die Sonnenschutzprodukte, Rollläden und Insektenschutzsysteme fertigt.

Firmenstandorte

Industrie25
Einzehandel22
Großhandel7
Gastgewerbe5
Verkehr und Logistik4
Dienstleistung Personen27
Dienstleistung Unternehmen21

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B16 5 km
Autobahn A8 AS Günzburg 8 km
Flughafen In München 130 km
Flughafen In Augsburg 50 km
Flughafen In Memmingen 65 km
DB-Bahnhof In Günzburg 6 km
Flughafen In Stuttgart 106 km
Bushaltestelle Am Ort 0 km
DB-Bahnhof In Mindelaltheim 7 km

Kommunale Infrastruktur

Krankenhaus Am Ort

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Westlich von Rettenbach Gemeinde Rettenbach - Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Westlich von Rettenbach“
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 15.07.2026
Planinhalt Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein zentraler Bestandteil der Klimaschutz- und Energiepolitik auf nationaler und internationaler Ebene. Mit dem EEG 2023 sowie dem im Jahr 2024 beschlossenen „Solarpaket I“ wurde das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien ausdrücklich gestärkt. Auch das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP Bayern, Stand 2023) sieht in Ziel 6.2.1 eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zur Erreichung der Klimaziele vor. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Gemeinde Rettenbach, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage zu schaffen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erreichung der nationalen und kommunalen Klimaschutzziele zu leisten und gleichzeitig eine effiziente Flächennutzung zu ermöglichen. Der Zweck der Planung liegt darin, die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage im Außenbereich planungsrechtlich zu ermöglichen. Das Ziel besteht darin, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu fördern, gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche zu erhalten und einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen auf nationaler und kommunaler Ebene zu leisten. Durch die Kombination von landwirtschaftlicher Nutzung und Energieerzeugung wird ein multifunktionaler Ansatz verfolgt, der den Anforderungen an einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden gerecht wird. Die Belange von Natur und Umwelt werden dabei gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB berücksichtigt. Da die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB nicht vorliegen, ist zur Umsetzung des Vorhabens die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB erforderlich. Parallel hierzu erfolgt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Satzungstext Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument
Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Westlich von Rettenbach Gemeinde Rettenbach – 1. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Westlich von Rettenbach“
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 15.07.2026
Planinhalt Der Ausbau erneuerbarer Energien spielt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung globaler und nationaler Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Energieversorgung. Rechtsvorschriften wie das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien unterstreichen sowohl die öffentliche Bedeutung dieses Vorhabens als auch seinen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Auch das Landesentwicklungsprogramm Bayern (Stand 2023) fordert eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, um die Klimaziele langfristig zu sichern (Ziel 6.2.1). Die Gemeinde Rettenbach verfolgt das Ziel, durch die planungsrechtliche Sicherung den Ausbau einer Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage im Rahmen des EEG zu ermöglichen. Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Absicherung der Errichtung dieser Anlage im Außenbereich. Ziel der Änderung ist es, die Grundlage für eine effiziente Flächennutzung zu schaffen, indem die Fläche als Sondergebiet (S) mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik“ dargestellt wird. Gleichzeitig bleibt die landwirtschaftliche Nutzung möglich, sodass ein multifunktionaler Ansatz verfolgt wird, der einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden unterstützt. Der Zweck der Änderung liegt darin, die Errichtung der Photovoltaikanlage planungsrechtlich zu ermöglichen und die nationale sowie kommunale Klimaschutzstrategie zu unterstützen. Durch die Kombination von landwirtschaftlicher Nutzung und Energieerzeugung wird die Fläche effizient genutzt und ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen auf nationaler und kommunaler Ebene geleistet. Bei der Planung werden die Belange von Natur und Umwelt gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB berücksichtigt. Die Flächennutzungsplanänderung stellt sicher, dass die Agri-Photovoltaikanlage in den bestehenden Regionalen Grünzug integriert wird, ohne dessen Funktion als Landschaftsverbindung und Lebensraum für Flora und Fauna zu beeinträchtigen.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Begründung Anschreiben/Bekanntmachung