Aichen
Lkr. Günzburg, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Die Gemeinde Aichen liegt in der Region Donau-Iller im schwäbischen Landkreis Günzburg, besitzt drei Ortsteile und ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen.
Aichen zählt auf einer Fläche von 17,61km2 1131 Einwohner (Stand 2016). Das macht eine Bevölkerungsdichte von 64 Einwohnern je km2. Die Bevölkerungszahl der Gemeinde Aichen steigt.
Die Gemeinde Aichen verfügt über einen Kindergarten und eine katholische Pfarrkirche. In der gerade einmal 17 Kilometer entfernten Stadt Krumbach befinden sich zusätzliche kulturelle, touristische und schulische Angebote sowie ein Krankenhaus und ein Heilbad.
Auf der Bundesstraße B300 ist man nach gerade einmal 10 Minuten Fahrtzeit.
In der Gemeinde Aichen dominiert das produzierende Gewerbe und die landwirtschaftlichen Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von 1030ha.
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 320 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 360 |
Firmenstandorte
| 35 | |
| 17 | |
| 9 | |
| 5 | |
| 2 | |
| 9 | |
| 15 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2024 | 1.172 | |
| Bevölkerung | 2023 | 1.206 | |
| Veränderung in % | -2,8 % |
Verkehrsinfrastruktur
| Bundesstraße | B16 | 18 km |
| Autobahn | A8 AS Zusmarshausen oder: Burgau/Jettingen-Scheppach | 30 km |
| Bundesstraße | B300 | 8 km |
| Flughafen | In Memmingen | 50 km |
| Flughafen | In Stuttgart | 140 km |
| DB-Bahnhof | In Krumbach | 17 km |
| DB-Bahnhof | In Dinkelscherben | 17 km |
| Bushaltestelle | Am Ort | 0 km |
| Flughafen | In Augsburg | 50 km |
| Flughafen | In München | 135 km |
Kommunale Infrastruktur
| Gymnasium | In Ursberg / Krumbach | 8 km |
| Krankenhaus | In Krumbach | 16 km |
| Realschule | In Thannhausen | 10 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Memmenhausen Nord Gemeinde Aichen - Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen |
| Fristende | 05.08.2026 |
| Planinhalt | KI-zusammengefasster Text: Die Gemeinde Aichen beabsichtigt die Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets „Memmenhausen Nord“, um den Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen zu decken und die Weiterentwicklung ortsansässiger Betriebe zu ermöglichen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Berücksichtigung verkehrlicher, grünordnerischer und immissionsschutzrechtlicher Belange werden der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Ziel der Planung ist die nachhaltige Stärkung der örtlichen Wirtschaft im Ortsteil Memmenhausen sowie die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Gemeinde möchte hierzu zwei ansässigen Unternehmen – einem Gerüstbaubetrieb und einer Zimmerei – die erforderlichen Erweiterungsflächen bereitstellen. Der Planbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 268, 330, 330/1 sowie weitere Teilflächen der Fl.-Nrn. 269, 267, 331 und 58 in der Gemarkung Memmenhausen. Hierfür soll der bestehende Bebauungsplan „Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ in Teilbereichen geändert und erweitert werden. Im südwestlichen Bereich ist die Erweiterung der bereits gewerblich genutzten Fläche des Gerüstbaubetriebs auf der Fl.-Nr. 268 vorgesehen. Zudem werden bestehende Festsetzungen, insbesondere hinsichtlich des Rückhaltebeckens und der Eingrünung, angepasst. Im nordöstlichen Bereich soll für die bestehende Zimmerei auf der Fl.-Nr. 330 Baurecht für Erweiterungsmaßnahmen geschaffen werden. Geplant sind eine zusätzliche Werk- und Lagerhalle mit etwa 1.000 m² sowie Lager- und Abstellflächen für Maschinen und Geräte. Die vorgesehenen Erweiterungsflächen liegen derzeit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Da die geplanten Vorhaben nicht nach § 35 BauGB privilegiert sind, ist die Schaffung von Baurecht durch die Bauleitplanung erforderlich. Gleichzeitig sollen für bereits genutzte Flächen des Gerüstbaubetriebs rechtssichere planungsrechtliche Verhältnisse geschaffen werden. Die Planung soll eine städtebaulich verträgliche Entwicklung unter Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsschutz ermöglichen. Dabei wird dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB Rechnung getragen. Die Größe der Baugebiete beschränkt sich auf den für die geplanten Betriebserweiterungen erforderlichen Umfang. Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 03.08.2023 gefasst. Das Verfahren wird gemäß § 2 BauGB durchgeführt. |
| Anhänge | Sonstiges Anschreiben/Bekanntmachung Sonstiges Planzeichnung/Plandokument Sonstiges Begründung Sonstiges |
