Aichen

Lkr. Günzburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Die Gemeinde Aichen liegt in der Region Donau-Iller im schwäbischen Landkreis Günzburg, besitzt drei Ortsteile und ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen.

Aichen zählt auf einer Fläche von 17,61km2 1131 Einwohner (Stand 2016). Das macht eine Bevölkerungsdichte von 64 Einwohnern je km2. Die Bevölkerungszahl der Gemeinde Aichen steigt.

Die Gemeinde Aichen verfügt über einen Kindergarten und eine katholische Pfarrkirche. In der gerade einmal 17 Kilometer entfernten Stadt Krumbach befinden sich zusätzliche kulturelle, touristische und schulische Angebote sowie ein Krankenhaus und ein Heilbad.

Auf der Bundesstraße B300 ist man nach gerade einmal 10 Minuten Fahrtzeit.

In der Gemeinde Aichen dominiert das produzierende Gewerbe und die landwirtschaftlichen Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von 1030ha.

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 320
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 360 

Firmenstandorte

Industrie35
Einzehandel17
Großhandel9
Gastgewerbe5
Verkehr und Logistik2
Dienstleistung Personen9
Dienstleistung Unternehmen15

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 1.172  
Bevölkerung 2023 1.206  
Veränderung in %   -2,8 %  

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B16 18 km
Autobahn A8 AS Zusmarshausen oder: Burgau/Jettingen-Scheppach 30 km
Bundesstraße B300 8 km
Flughafen In Memmingen 50 km
Flughafen In Stuttgart 140 km
DB-Bahnhof In Krumbach 17 km
DB-Bahnhof In Dinkelscherben 17 km
Bushaltestelle Am Ort 0 km
Flughafen In Augsburg 50 km
Flughafen In München 135 km

Kommunale Infrastruktur

Gymnasium In Ursberg / Krumbach 8 km
Krankenhaus In Krumbach 16 km
Realschule In Thannhausen 10 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Memmenhausen Nord Gemeinde Aichen - Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 05.08.2026
Planinhalt KI-zusammengefasster Text: Die Gemeinde Aichen beabsichtigt die Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets „Memmenhausen Nord“, um den Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen zu decken und die Weiterentwicklung ortsansässiger Betriebe zu ermöglichen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Berücksichtigung verkehrlicher, grünordnerischer und immissionsschutzrechtlicher Belange werden der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Ziel der Planung ist die nachhaltige Stärkung der örtlichen Wirtschaft im Ortsteil Memmenhausen sowie die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Gemeinde möchte hierzu zwei ansässigen Unternehmen – einem Gerüstbaubetrieb und einer Zimmerei – die erforderlichen Erweiterungsflächen bereitstellen. Der Planbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 268, 330, 330/1 sowie weitere Teilflächen der Fl.-Nrn. 269, 267, 331 und 58 in der Gemarkung Memmenhausen. Hierfür soll der bestehende Bebauungsplan „Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ in Teilbereichen geändert und erweitert werden. Im südwestlichen Bereich ist die Erweiterung der bereits gewerblich genutzten Fläche des Gerüstbaubetriebs auf der Fl.-Nr. 268 vorgesehen. Zudem werden bestehende Festsetzungen, insbesondere hinsichtlich des Rückhaltebeckens und der Eingrünung, angepasst. Im nordöstlichen Bereich soll für die bestehende Zimmerei auf der Fl.-Nr. 330 Baurecht für Erweiterungsmaßnahmen geschaffen werden. Geplant sind eine zusätzliche Werk- und Lagerhalle mit etwa 1.000 m² sowie Lager- und Abstellflächen für Maschinen und Geräte. Die vorgesehenen Erweiterungsflächen liegen derzeit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Da die geplanten Vorhaben nicht nach § 35 BauGB privilegiert sind, ist die Schaffung von Baurecht durch die Bauleitplanung erforderlich. Gleichzeitig sollen für bereits genutzte Flächen des Gerüstbaubetriebs rechtssichere planungsrechtliche Verhältnisse geschaffen werden. Die Planung soll eine städtebaulich verträgliche Entwicklung unter Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsschutz ermöglichen. Dabei wird dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB Rechnung getragen. Die Größe der Baugebiete beschränkt sich auf den für die geplanten Betriebserweiterungen erforderlichen Umfang. Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 03.08.2023 gefasst. Das Verfahren wird gemäß § 2 BauGB durchgeführt.
Anhänge Sonstiges Anschreiben/Bekanntmachung Sonstiges Planzeichnung/Plandokument Sonstiges Begründung Sonstiges