Ichenhausen
Lkr. Günzburg, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Die an der Günz gelegene Stadt Ichenhausen im schwäbischen Landkreis Günzburg ist Sitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen. Die Stadt besteht aus den fünf Stadtteilen Autenried, Deubach, Hochwang, Oxenbronn und Rieden an der Kötz.
Die Stadt zählt auf einer Fläche von 34,27 km2 8784 Einwohner (Stand 2016). Das macht eine Bevölkerungsdichte von 256 Einwohnern je km2. Die Bevölkerungszahl der Stadt Ichenhausen steigt.
Zudem verfügt die Stadt Ichenhausen über neun Kindergärten, eine Grundschule, eine Mittelschule, eine Realschule, ein sonderpädagogisches Förderzentrum, eine Sing- und Musikschule sowie eine Außenstelle der Volkshochschule Günzburg. Im Jahr 2016 verbuchte die Stadt Ichenhausen mehr als 25.295 Gästeübernachtungen. Unterschiedlichste Museen wie das Brauereimuseum Autenried oder das Bayerische Schulmuseum Ichenhausen bieten Bewohnern und Besuchern das ganze Jahr über ein zahlreiches Angebot an Freizeitaktivitäten.
In der gerade einmal 10 Kilometer entfernten Kreisstadt Günzburg, vor allem bekannt durch das LEGOLAND Deutschland befinden sich zusätzliche kulturelle, touristische und schulische Angebote sowie ein Krankenhaus.
Ichenhausen liegt nur unweit von der Bundesstraße B 16 und nach knapp 10 Minuten Fahrtzeit erreicht man die Autobahn A 8. Ebenfalls ist die Stadt Ichenhausen an eine Bahnstrecke angebunden.
Es gibt in der Stadt Ichenhausen eine Reihe an mittelständischen Unternehmen, darunter befindet sich die Schlossbrauerei Autenried, die ALOIS KOBER GmbH- Bereich Kunststofftechnik oder die Firma Creaton AG. Außerdem besitzt Ichenhausen eine Fachklinik für physikalische Medizin und medizinische Rehabilitation, eine anerkannte Parkinson-Fachklinik.
Darüber hinaus pflegt die Stadt die Städtepartnerschaft zu Valeggio sul Mincio in Italien und zur französischen Stadt Changé.
Hinweis: Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B wurde auf 310 erhöht.
Firmenstandorte
| 102 | |
| 144 | |
| 108 | |
| 43 | |
| 21 | |
| 91 | |
| 89 |
Verkehrsinfrastruktur
| Bundesstraße | B | 0 km |
| Autobahn | A8 AS Günzburg | 8 km |
| DB-Bahnhof | In Günzburg | 10 km |
| Flughafen | In Stuttgart | 106 km |
| Flughafen | In Memmingen | 60 km |
| Flughafen | In Augsburg | 58 km |
| Flughafen | In München | 140 km |
| Bushaltestelle | Am Ort | 0 km |
| DB-Bahnhof | Am Ort | 0 km |
Kommunale Infrastruktur
| Krankenhaus | In Reha-Klinik | 0 km |
| Gymnasium | In Günzburg, Krumbach | 0 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Feuerwehr mit Schützen an der Ulmer Straße in Oxenbronn Stadt Ichenhausen - Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sonstiges Sondergebiet Feuerwehr mit Schützen an der Ulmer Straße in Oxenbronn“ | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA), Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 14.06.2026 |
| Planinhalt | Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteils Oxenbronn der Stadt Ichenhausen und umfasst eine Fläche von etwa 0,5 Hektar. Es befindet sich unmittelbar an der Staatsstraße St 2032 und beinhaltet die Flur-Nr. 4/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 185/1 und 186, jeweils in der Gemarkung Oxenbronn. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischt genutzte städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Im südöstlichen Teil des Plangebietes ist die Realisierung von einem Mehrfamilienhaus vorgesehen, um einen Beitrag zur Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs zu leisten und eine maßvolle Nachverdichtung am Ortsrand zu ermöglichen. Die geplante Wohnnutzung stellt eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Siedlungsstruktur dar und stärkt den Ortsteil Oxenbronn. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes soll ein Feuerwehrhaus errichtet werden, das zusätzlich eine integrierte Nutzung durch den örtlichen Schützenverein vor sieht. Damit erhält der Schützenverein Vereinsräume als auch einen Schießstand. Die Anlage eines Dorfgemeinschaftshauses oder die Nutzung für private Veranstaltungen ist dabei ausdrücklich nicht vorgesehen. Ziel ist es, durch die Bündelung der Feuerwehrnutzung mit Schützen eine funktional zweckmäßige und flächensparende Lösung zu realisieren ohne zusätzliche Standorte in Anspruch zu nehmen. Die Stadt Ichenhausen hat im Rahmen eines Abwägungsprozesses mehrere mögliche Standorte für die vorgesehenen Nutzungen geprüft. Unter Berücksichtigung städtebaulicher, funktionaler und verkehrlicher Gesichtspunkte sowie der Flächenverfügbarkeit wurde der vorliegende Standort ausgewählt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren insbesondere die gute verkehrliche Anbindung an das übergeordnete Straßennetz, die randliche Lage am bestehenden Siedlungskörper sowie die Möglichkeit, unterschiedliche Nutzungen räumlich sinnvoll zu bündeln und zugleich verträglich in die bestehende Ortsstruktur zu integrieren. Die geplante Entwicklung erfordert eine Änderung der bisherigen Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, da die vorgesehenen Nutzungen mit der bestehenden Darstellung nicht vereinbar sind. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist daher erforderlich, um das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu erfüllen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Ziel der Planaufstellung ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bedarfsgerechte Wohnbebauung sowie für die Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Feuerwehrinfrastruktur zu schaffen, die Nutzungen räumlich zu ordnen und eine städtebaulich verträgliche Einbindung des Plangebietes in den Ortsrand von Oxenbronn zu gewährleisten. Dabei sollen die Belange der Siedlungsentwicklung, der Daseinsvorsorge sowie eine effiziente Flächennutzung in angemessener Weise miteinander in Einklang gebracht werden. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung Begründung |
| Feuerwehr mit Schützen an der Ulmer Straße in Oxenbronn Stadt Ichenhausen - Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet Feuerwehr mit Schützen an der Ulmer Straße in Oxenbrunn" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA), Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 14.06.2026 |
| Planinhalt | Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteils Oxenbronn der Stadt Ichenhausen und umfasst eine Fläche von etwa 0,5 Hektar. Es befindet sich unmittelbar an der Staatsstraße St 2032 und beinhaltet die Flur-Nr. 4/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 185/1 und 186, jeweils in der Gemarkung Oxenbronn. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Im südöstlichen Teil des Plangebietes ist die Errichtung von einem Mehrfamilienhaus vorgesehen, um einen Beitrag zur Bereitstellung von Wohnraum zu leisten und eine maßvolle Nachverdichtung am Ortsrand zu ermöglichen. Die geplante Wohnnutzung stellt eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Siedlungsstruktur dar und soll sich in Maßstäblichkeit und Struktur in das Umfeld einfügen. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses vorgesehen, das zusätzlich eine integrierte Nutzung durch den örtlichen Schützenverein ermöglicht. Die Nutzung beschränkt sich hierbei ausdrücklich auf feuerwehrbezogene Zwecke sowie vereinsinterne Nutzungen des Schützenvereins. Die Einrichtung eines Dorfgemeinschaftshauses oder die Durchführung privater Veranstaltungen ist nicht Bestandteil der Planung. Ziel ist es, durch die funktionale Zusammenführung von Feuerwehr und Schützenverein eine flächensparende und zweckmäßige Lösung für die örtliche Infrastruktur zu schaffen, ohne zusätzliche Standorte in Anspruch zu nehmen. Die Stadt Ichenhausen hat im Rahmen eines Abwägungsprozesses mehrere mögliche Standorte für die vorgesehenen Nutzungen geprüft. Unter Berücksichtigung städtebaulicher, funktionaler und verkehrlicher Gesichtspunkte sowie der Flächenverfügbarkeit wurde der vorliegende Standort ausgewählt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren insbesondere die gute verkehrliche Anbindung an das übergeordnete Straßennetz, die randliche Lage am bestehenden Siedlungskörper sowie die Möglichkeit, unterschiedliche Nutzungen räumlich sinnvoll zu bündeln und zugleich verträglich in die bestehende Ortsstruktur zu integrieren. Die geplante Entwicklung erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes, da die vorgesehenen Nutzungen mit der bestehenden planungsrechtlichen Situation nicht vereinbar sind. Der Bebauungsplan dient der verbindlichen Regelung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der Erschließung sowie der städtebaulichen Ordnung des Plangebietes und stellt die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der beabsichtigten Vorhaben dar. Ziel der Planaufstellung ist es, die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Wohnbebauung sowie für die Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Feuerwehrinfrastruktur zu schaffen, die Nutzungen räumlich zu ordnen und eine städtebaulich verträgliche Einbindung des Plangebietes in den Ortsrand von Oxenbronn zu gewährleisten. Dabei sollen die Belange der Siedlungsentwicklung, der Daseinsvorsorge sowie eine effiziente Flächennutzung in angemessener Weise miteinander in Einklang gebracht werden. |
| Anhänge | Gutachten/Vorplanungen Anschreiben/Bekanntmachung Begründung Gutachten/Vorplanungen Satzungstext Planzeichnung/Plandokument |
