Balzhausen

Lkr. Günzburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Die in der Region Donau-Iller gelegene Gemeinde Balzhausen im Landkreis Günzburg ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen.

Die Gemeinde zählt auf einer Fläche von 14,65 km2 1210 (Stand 2016) Einwohner, das macht eine Bevölkerungsdichte von 82 Einwohnern je km2.

Zudem verfügt die Gemeinde Balzhausen über einen Kindergarten, eine schulvorbereitende Einrichtung, eine Grundschule sowie eine Bücherei.

In der gerade einmal 13 Kilometer entfernten Stadt Krumbach befinden sich zusätzliche kulturelle, touristische und schulische Angebote sowie ein Krankenhaus und ein Heilbad.

Auf der Bundesstraße B300 ist man nach gerade einmal 5 Minuten Fahrtzeit.

Die Gemeinde Balzhausen ist zum größten Teil landwirtschaftlich geprägt und bietet mit dem „Mindelrieder Paradies“ ein interessantes Naturschutzgebiet mit einer vielfältigen Pflanzen und Tierwelt. Die nahegelegenen Baggerseen, das gute Radwegenetz und ein gutes Feld- und Waldwegenetz ergänzen die Freizeitangebote.

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2025 310
Hebesatz der Grundsteuer B 2025 330 

Firmenstandorte

Industrie25
Einzehandel20
Großhandel12
Gastgewerbe4
Verkehr und Logistik3
Dienstleistung Personen14
Dienstleistung Unternehmen24

Bevölkerung

Bevölkerung 2025 1.255  
Bevölkerung 2024 1.247  
Veränderung in %   0,6 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2025 2024 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 434 438 -0,9 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -180 -174 3,4 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B300 AS Thannhausen 5 km
Autobahn A96 AS Mindelheim 26 km
Bundesstraße B16 AS Krumbach 13 km
Autobahn A8 AS Zusmarshausen oder: Burgau/Jettingen-Scheppach 25 km
Flughafen In Augsburg 50 km
DB-Bahnhof In Krumbach 13 km
DB-Bahnhof In Dinkelscherben 15 km
Flughafen In Stuttgart 133 km
Flughafen In München 130 km
Flughafen In Memmingen 47 km
Bushaltestelle Am Ort 0 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Thannhausen, Ursberg 0 km
Hochschule In Fachhochschule u. UNI Augsburg 40 km
Krankenhaus In Krumbach 11 km
Gymnasium In Ursberg, Krumbach 0 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen Gemeinde Balzhausen - Bebauungsplan „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 06.11.2026
Planinhalt Die Gemeinde Balzhausen hat insgesamt drei Batteriespeicheranlagen im Umgriff des Umspannwerks der LEW Verteilnetz GmbH das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zu diesem Zeitpunkt war die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Batteriespeichern noch nicht eindeutig geklärt. Die Batteriespeicheranlagen wurden nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt. Im Dezember 2025 wurden Batteriespeicheranlagen im Rahmen einer Änderung des Baugesetzbuches explizit in den Katalog der privilegierten Vorhaben im Außenbereich aufgenommen. Die Gemeinde Balzhausen möchte ihre Planungshoheit für zukünftig nicht auszuschließende weitere Batteriespeicheranlagen sichern und mittels einer entsprechenden Bauleitplanung die Zulässigkeit von Batteriespeicheranlagen steuern. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB sind Batteriespeicheranlagen privilegiert (d.h. ohne entsprechende Bauleitplanung im Außenbereich zulässig), wenn: • das Vorhaben in einer Entfernung von höchstens 200 Metern zur Grundstücksgrenze einer Umspannanlage von Höchstspannung zu Hochspannung oder von Hochspannung zu Mittelspannung […] steht und • die Batteriespeicheranlage über eine Nennleistung von mindestens 4 MW verfügt und • die von allen nach dieser Nummer zugelassenen Batteriespeicheranlagen einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen und Freiflächen insgesamt in Anspruch genommene Gesamtfläche in derselben Gemeinde 0,5 Prozent der Gemeindefläche nicht überschreitet und höchstens 50.000 m² beträgt. Außerhalb des 200 m-Umgriffs sind Batteriespeicheranlagen (ohne räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien wie PV Anlagen) künftig nur noch über eine Bauleitplanung zulässig. Eine Zulässigkeit über § 35 Abs. 2 BauGB (Zulässigkeit sonstiger Vorhaben im Einzelfall) dürfte durch die Neuregelung und explizite Aufnahme von Batteriespeichern in den Privilegierungskatalog des § 35 Abs. 1 BauGB nicht mehr zu begründen sein. Innerhalb des 200 m-Umgriffs um die Grundstücksgrenzen des Umspannwerkes in Balzhausen wären jedoch weitere Batteriespeicher bauplanungsrechtlich zulässig. Die Gemeinde möchte die Zulässigkeit weiterer Batteriespeicheranlagen städtebaulich steuern. Im Rahmen dieses Bebauungsplans werden daher die Flächen innerhalb des 200 m-Umgriffs um die Grundstücksgrenzen des Umspannwerkes untersucht und Bereiche definiert, in denen aus immissionsschutzrechtlichen, ortsplanerischen, naturschutzfachlichen, landschaftsplanerischen oder anderen zu berücksichtigenden Aspekten weitere Batteriespeicheranlagen ausgeschlossen werden.
Anhänge Sonstiges Sonstiges Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Sonstiges Sonstiges Begründung Sonstiges Sonstiges Sonstiges
Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen Gemeinde Balzhausen - Änderung des Flächennutzungsplanes „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sonstiges (S) Erläuterungen
Fristende 06.11.2026
Planinhalt Die Gemeinde Balzhausen beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebaulich geordnete Entwicklung von Batteriespeicheranlagen im Umfeld des bestehenden Umspannwerks der LEW Verteilnetz GmbH zu schaffen. Hierzu wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Batteriegroßspeicheranlagen nördlich Balzhausen“ die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans durchgeführt. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan sind die betroffenen Flächen überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Für die im Bebauungsplan vorgesehenen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Batteriespeicher“ besteht daher kein Entwicklungsspielraum aus den bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplans. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen und die vorbereitende Bauleitplanung an die beabsichtigte Nutzung anzupassen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Batteriespeicher“ für Flächen, auf denen bereits Batteriespeicheranlagen genehmigt wurden, sowie für diejenigen Teilflächen der im Rahmen der Standortprüfung ermittelten Gunstflächen, die nach einer weitergehenden städtebaulichen, landschaftsplanerischen und freiraumbezogenen Bewertung als besonders geeignet beurteilt wurden. Gleichzeitig soll eine Konzentration der Batteriespeichernutzung auf die infrastrukturell vorgeprägten Bereiche im unmittelbaren Umfeld des Umspannwerks erreicht und eine ungeordnete Inanspruchnahme anderer Flächen vermieden werden. Die Planung dient damit sowohl der Unterstützung der Energiewende durch die Bereitstellung von Speicherkapazitäten für erneuerbare Energien als auch der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Kellerberg 1 Gemeinde Balzhausen - Änderung Bebauungsplan Kellerberg 1
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 20.11.2026
Planinhalt Der Gemeinderat der Gemeinde Balzhausen hat in der Sitzung vom 15.09.2026 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kellerberg I“ beschlossen. Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung beabsichtigt die Gemeinde Balzhausen die Schaffung einer planungsrechtlichen Voraussetzung für die innerörtliche Nachverdichtung bisher geplanter, jedoch noch unbebauter Grundstücke. Zudem soll durch die Erweiterung des Geltungsbereichs ein angrenzendes, bisher bebautes Grundstück durch die Festsetzungen des Bebauungsplans städtebaulich geordnet und entwickelt werden.
Anhänge Begründung Satzungstext Planzeichnung/Plandokument