Wittislingen

Lkr. Dillingen an der Donau, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

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Firmenstandorte

Industrie45
Einzehandel49
Großhandel19
Gastgewerbe6
Verkehr und Logistik2
Dienstleistung Personen30
Dienstleistung Unternehmen32

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A7 AS Giengen/ Herbrechtingen 18 km
Bundesstraße B16 7 km
Flughafen In Augsburg 45 km
DB-Bahnhof In Lauingen 8 km
Flughafen In München 147 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Lauingen 8 km
Gymnasium In Lauingen 8 km
Krankenhaus In Dillingen 9 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Errichtung einer PV Freiflächen-Anlage auf den Fl. Nrn. 346 und 405 Gemeinde Wittislingen - Bebauungsplan "PV Freiflächen-Anlage auf der Flurnummer. 405"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 21.05.2026
Planinhalt Der Eigentümer des zu überplanenden Areals möchte in Abstimmung mit der Gemeinde Wittislingen die im Flächennutzungsplan gelegene landwirtschaftliche Fläche in eine Solarfläche zur Erzeugung von regenerativer Energie konvertieren.
Anhänge Stellungnahme Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Planzeichnung/Plandokument Abwägungsergebnis
Errichtung einer PV Freiflächen-Anlage auf den Fl. Nrn. 346 und 405 Gemeinde Wittislingen - Flächennutzungsplan "PV Freiflächenanlage auf der Flurnr. 405"
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 21.05.2026
Planinhalt Der Eigentümer des zu überplanenden Areals möchte in Abstimmung mit der Gemeinde Wittislingen die im Flächennutzungsplan gelegene landwirtschaftliche Fläche in eine Solarfläche zur Erzeugung von regenerativer Energie konvertieren. Die benötigte Fläche liegt bisher im nicht überplanten Bereich. Der FNP muss deshalb im Parallelverfahren geändert werden.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Papiermühlfeld Markt Wittislingen - 5. Änderung des Bebauungsplans „Papiermühlfeld“
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Industriegebiet (GI), Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 18.06.2026
Planinhalt Gemäß §2 Abs. 1 BauGB soll der rechtskräftige Bebauungsplan „Papiermühlfeld“ vom 23.08.1991 des Markts Wittislingen in einem Teilbereich im Regelverfahren geändert werden. Mit dieser Änderung wird zudem die rechtskräftige 2. Änderung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2016 überplant und in den Geltungsbereich integriert. Im Rahmen der vorliegenden 5. Änderung wird der Bebauungsplan "Papiermühlfeld" unter Berücksichtigung des aktuelles Katasters in Teilbereichen erstmalig digitalisiert. Hierdurch werden die Flächen im Geltungsbereich an den sich über die letzten Jahrzehnte entwickelten Bestand angepasst und die städtebauliche Ordnung rechtlich durch die Bauleitplanung gesichert. Im Zuge dessen sollen die bestehenden Fortsetzungen im Bereich der 2. Änderung überprüft und an aktuelle Erfordernisse angepasst werden. Wesentliches Erfordernis zur erneuerten Änderung des Bebauungsplans "Papiermühlfeld" stellt darüber hinaus der Bedarf nach gewerblichen Bauflächen dar. So soll eine für die Sportplatzerweiterung vorgesehene Grünfläche künftig zu einem als Gewerbegebiet sowie zum anderen zur Erweiterung der bestehenden Kläranlage südlich des Plangebiets als Fläche für die Abfall- und Abwasserbeseitigung festgesetzt werden. Die bereits bebauten Flächen werden aktuell gewerblich und als Recyclinghof, die sonstigen Flächen als Grünfläche bzw. landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung erfolgt von der Zöschlingsweilerstraße bzw. St 2032 aus über den Papiermühlweg. Der Bebauungsplan kann nicht vollständig aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Dieser wird im Parallelverfahren geändert.
Anhänge Gutachten/Vorplanungen Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Abwägungsergebnis Gutachten/Vorplanungen Begründung
Flächennutzungsplan Markt Wittislingen - 9. Änderung des Flächennutzungsplans
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO), Industriegebiet (GI), Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 18.06.2026
Planinhalt Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Papiermühlfeld“ – 5. Änderung durch den Markt Wittislingen soll dem Bedarf nach gewerblichen Bauflächen und für die notwendige Erweiterung der bestehenden Kläranlage nachgekommen werden. Hierfür wird eine im rechtskräftigen Bebauungsplan für die Sportplatzerweiterung vorgesehene Grünfläche künftig als Gewerbegebiet sowie Fläche für Ver- und Entsorgung festgesetzt. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan in Teilbereichen unter Berücksichtigung des aktuellen Katasters erstmalig digitalisiert, um die Flächen in dessen Geltungsbereich an den sich über die letzten Jahrzehnte entwickelten Bestand anzupassen und die städtebauliche Ordnung rechtlich durch die Bauleitplanung zu sichern. Die bereits bebauten Flächen werden aktuell gewerblich und als Recyclinghof, die sonstigen Flächen als Grünfläche bzw. landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung erfolgt von der Zöschlingsweilerstraße bzw. St2032 aus über den Papiermühlweg. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Papiermühlfeld“ - 5. Änderung als Gewerbegebiet und Grünflächen dargestellt. Der Bebauungsplan kann daher – insbesondere für den Bereich der geplanten Erweiterung der Kläranlage – nicht aus dem aktuell wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung Begründung Gutachten/Vorplanungen Gutachten/Vorplanungen