Wittislingen
Lkr. Dillingen an der Donau, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Firmenstandorte
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Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A7 AS Giengen/ Herbrechtingen | 18 km |
| Bundesstraße | B16 | 7 km |
| Flughafen | In Augsburg | 45 km |
| DB-Bahnhof | In Lauingen | 8 km |
| Flughafen | In München | 147 km |
Kommunale Infrastruktur
| Realschule | In Lauingen | 8 km |
| Gymnasium | In Lauingen | 8 km |
| Krankenhaus | In Dillingen | 9 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Errichtung einer PV Freiflächen-Anlage auf den Fl. Nrn. 346 und 405 Gemeinde Wittislingen - Bebauungsplan "PV Freiflächen-Anlage auf der Flurnummer. 405" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 21.05.2026 |
| Planinhalt | Der Eigentümer des zu überplanenden Areals möchte in Abstimmung mit der Gemeinde Wittislingen die im Flächennutzungsplan gelegene landwirtschaftliche Fläche in eine Solarfläche zur Erzeugung von regenerativer Energie konvertieren. |
| Anhänge | Stellungnahme Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Planzeichnung/Plandokument Abwägungsergebnis |
| Errichtung einer PV Freiflächen-Anlage auf den Fl. Nrn. 346 und 405 Gemeinde Wittislingen - Flächennutzungsplan "PV Freiflächenanlage auf der Flurnr. 405" | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 21.05.2026 |
| Planinhalt | Der Eigentümer des zu überplanenden Areals möchte in Abstimmung mit der Gemeinde Wittislingen die im Flächennutzungsplan gelegene landwirtschaftliche Fläche in eine Solarfläche zur Erzeugung von regenerativer Energie konvertieren. Die benötigte Fläche liegt bisher im nicht überplanten Bereich. Der FNP muss deshalb im Parallelverfahren geändert werden. |
| Anhänge | Begründung Planzeichnung/Plandokument |
| Papiermühlfeld Markt Wittislingen - 5. Änderung des Bebauungsplans „Papiermühlfeld“ | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Industriegebiet (GI), Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen |
| Fristende | 18.06.2026 |
| Planinhalt | Gemäß §2 Abs. 1 BauGB soll der rechtskräftige Bebauungsplan „Papiermühlfeld“ vom 23.08.1991 des Markts Wittislingen in einem Teilbereich im Regelverfahren geändert werden. Mit dieser Änderung wird zudem die rechtskräftige 2. Änderung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2016 überplant und in den Geltungsbereich integriert. Im Rahmen der vorliegenden 5. Änderung wird der Bebauungsplan "Papiermühlfeld" unter Berücksichtigung des aktuelles Katasters in Teilbereichen erstmalig digitalisiert. Hierdurch werden die Flächen im Geltungsbereich an den sich über die letzten Jahrzehnte entwickelten Bestand angepasst und die städtebauliche Ordnung rechtlich durch die Bauleitplanung gesichert. Im Zuge dessen sollen die bestehenden Fortsetzungen im Bereich der 2. Änderung überprüft und an aktuelle Erfordernisse angepasst werden. Wesentliches Erfordernis zur erneuerten Änderung des Bebauungsplans "Papiermühlfeld" stellt darüber hinaus der Bedarf nach gewerblichen Bauflächen dar. So soll eine für die Sportplatzerweiterung vorgesehene Grünfläche künftig zu einem als Gewerbegebiet sowie zum anderen zur Erweiterung der bestehenden Kläranlage südlich des Plangebiets als Fläche für die Abfall- und Abwasserbeseitigung festgesetzt werden. Die bereits bebauten Flächen werden aktuell gewerblich und als Recyclinghof, die sonstigen Flächen als Grünfläche bzw. landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung erfolgt von der Zöschlingsweilerstraße bzw. St 2032 aus über den Papiermühlweg. Der Bebauungsplan kann nicht vollständig aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Dieser wird im Parallelverfahren geändert. |
| Anhänge | Gutachten/Vorplanungen Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Abwägungsergebnis Gutachten/Vorplanungen Begründung |
| Flächennutzungsplan Markt Wittislingen - 9. Änderung des Flächennutzungsplans | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO), Industriegebiet (GI), Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen |
| Fristende | 18.06.2026 |
| Planinhalt | Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Papiermühlfeld“ – 5. Änderung durch den Markt Wittislingen soll dem Bedarf nach gewerblichen Bauflächen und für die notwendige Erweiterung der bestehenden Kläranlage nachgekommen werden. Hierfür wird eine im rechtskräftigen Bebauungsplan für die Sportplatzerweiterung vorgesehene Grünfläche künftig als Gewerbegebiet sowie Fläche für Ver- und Entsorgung festgesetzt. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan in Teilbereichen unter Berücksichtigung des aktuellen Katasters erstmalig digitalisiert, um die Flächen in dessen Geltungsbereich an den sich über die letzten Jahrzehnte entwickelten Bestand anzupassen und die städtebauliche Ordnung rechtlich durch die Bauleitplanung zu sichern. Die bereits bebauten Flächen werden aktuell gewerblich und als Recyclinghof, die sonstigen Flächen als Grünfläche bzw. landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung erfolgt von der Zöschlingsweilerstraße bzw. St2032 aus über den Papiermühlweg. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Papiermühlfeld“ - 5. Änderung als Gewerbegebiet und Grünflächen dargestellt. Der Bebauungsplan kann daher – insbesondere für den Bereich der geplanten Erweiterung der Kläranlage – nicht aus dem aktuell wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Begründung Begründung Gutachten/Vorplanungen Gutachten/Vorplanungen |
