| Batteriespeicher Helmeringen, Gemeinde Lauingen - Bebauungsplan "Batteriespeicher Helmeringen" |
| Art des Planes |
Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO |
Sondergebiet Energie (SO E)
Erläuterungen
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| Fristende |
13.04.2026 |
| Planinhalt |
Mit der Errichtung des „Batteriespeicher Helmeringen“ leistet die Stadt Lauingen einen Beitrag zur Stromnetzstabilität und zur besseren Integration, der regional und überregional in großem Umfang erzeugten, erneuerbaren Energien.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des „Batteriespeicher Helmeringen“ herzustellen. Dafür soll im Bebauungsplan eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche als „Sonstiges Sondergebiet Energiespeicher“ gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden.
Neben der Anordnung von Batteriespeichercontainern sollen auf der Vorhabenfläche die erforderlichen Nebenanlagen wie etwa Transformatoren, Schaltanlagen, Wechselrichter,
Betriebsgebäude, gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen, Umspannwerke und evtl. technisch notwendige Funktionsflächen (z.B. Löschwasservorhaltung) errichtet werden. |
| Anhänge |
Planzeichnung/Plandokument
Satzungstext
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| Batteriespeicher Helmeringen, Gemeinde Lauingen - 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Batteriespeicher Helmeringen" |
| Art des Planes |
Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO |
Sondergebiet (SO)
Erläuterungen
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| Fristende |
13.04.2026 |
| Planinhalt |
Anlass für die Erstellung der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, auf einer im Außenbereich liegenden Fläche, eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO für Batteriespeicher zu ermöglichen. Die Stadt Lauingen hat beschlossen, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan durch eine weitere
Änderung fortzuschreiben. |
| Anhänge |
Planzeichnung/Plandokument
Satzungstext
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| St. Florian, Stadt Lauingen - Bebauungsplan "St. Florian" |
| Art des Planes |
Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO |
Gewerbegebiet (GE)
Erläuterungen
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| Fristende |
29.04.2026 |
| Planinhalt |
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der kommunale Bedarf, geeignete Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Lauingen (Donau) trägt mit dem Bebauungsplan dem sich ergebenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen Rechnung.
Das Plangebiet umfasst gegenwärtig unbebaute und ehemals genutzte bzw. brachliegende Flächen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes in der Wolfsgrube. Bereits in der
Vergangenheit wurden die Flächen gewerblich genutzt. Ziel ist die städtebauliche Neuordnung bzw. Wiedernutzbarmachung dieser Gewerbebrache mit der Sicherung der verkehrlichen Anbindung. Vorgesehen ist die Realisierung einer Feuerwehr, eines Bauhofs sowie weiteren gewerblichen Nutzungen. Der Innen- vor Außenentwicklung wird gefolgt. Aufgrund der bestehenden umliegenden Verkehrsräume und der etablierten Lage des bestehenden Gewerbegebietes sind optimale Standortvoraussetzungen vorhanden. Um die kommunale Wirtschaftskraft und Infrastruktur zu stärken und weiterzuentwickeln, hat sich die Stadt dazu entschieden, den vorliegenden Bebauungsplan aufzustellen. Die Bauleitplanung ist somit unter dem Gesichtspunkt des Erhalts und der Verbesserung der Erwerbsstruktur für die einheimische Bevölkerung sowie dem Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB zu sehen.
Gezielt werden gewerbliche Flächen für Gewerbetreibende geschaffen, um Entwicklungs-
und Ansiedlungsmöglichkeiten bereitzustellen. Neben der Stärkung der kommunalen Wirt
schaftskraft wird auch die langfristige Entwicklung der Gewerbebetriebe am bestehenden
Standort gewährleistet. In bedarfsgerechter Weise werden gewerbliche Flächen bereitge
stellt, um die entsprechende Nachfrage zu decken. Auch wird eine Konzentration des gewerblichen Siedlungsbereiches auf einen homogenen und zusammenhängenden Standort im Stadtgebiet erreicht. |
| Anhänge |
Planzeichnung/Plandokument
Satzungstext
Begründung
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| Im Kirchfeld“ OT Frauenriedhausen , Stadt Lauingen - Bebauungsplan "Im Kirchfeld" |
| Art des Planes |
Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
08.05.2026 |
| Planinhalt |
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für eine Wohnbebauung, für freistehende Einzel- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser geschaffen, umso den vorhandenen Wohnraumbedarf der Stadt Lauingen im Ortsteil Frauenriedhausen zu decken. Durch die Überplanung der aktuell als Ackerland genutzten Fläche kann das Grundstück belebt und in das bestehende Siedlungsgefüge integriert werden. Damit wird den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramm 2023 durch das Vorhaben, u.a. in Bezug auf neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen, nachgekommen. |
| Anhänge |
Begründung
Satzungstext
Planzeichnung/Plandokument
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| Dillinger Straße, Stadt Lauingen - Aufhebung der Bebauungspläne „Dillinger Straße“ und „Dillinger Straße II“ |
| Art des Planes |
Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI)
Erläuterungen
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| Fristende |
08.05.2026 |
| Planinhalt |
Die Stadt Lauingen beabsichtigt, die bestehenden Bebauungspläne „Dillinger Straße“ aus dem Jahr 1965 sowie „Dillinger Straße II“ aus dem Jahr 1976 mit allen gefassten Änderungen
aufzuheben. Die beiden Bebauungspläne um den bestehenden V-Markt regelten die städtebauliche Entwicklung eines Mischgebiets bzw. Allgemeinen Wohngebiets.
Mit der Aufhebung der Bebauungspläne wird somit eine sachgerechte und rechtssichere Grundlage geschaffen, die sowohl der weitgehend abgeschlossenen Bebauung als auch den wenigen verbleibenden Baugrundstücken Rechnung trägt. |
| Anhänge |
Satzungstext
Planzeichnung/Plandokument
Begründung
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