Lauingen (Donau)

Lkr. Dillingen an der Donau, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 350
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 410 

Firmenstandorte

Industrie98
Einzehandel160
Großhandel66
Gastgewerbe49
Verkehr und Logistik19
Dienstleistung Personen170
Dienstleistung Unternehmen157

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 11.510  
Bevölkerung 2023 11.445  
Veränderung in %   0,6 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt - 3.814 -
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) - -1.162 -

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A7 AS Heidenheim-West 20 km
Bundesstraße B16 AS Lauingen 0.1 km
Autobahn A8 AS Günzburg 20 km
Flughafen In Stuttgart 125 km
Flughafen In München 130 km
Flughafen In Memmingen 99 km
DB-Bahnhof Am Ort 0 km
Flughafen In Augsburg 50 km

Kommunale Infrastruktur

Berufsschule Am Ort
Gymnasium Am Ort
Realschule Am Ort

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Dillinger Tor Stadt Lauingen - Bebauungsplan "Dillinger Tor, 2. Änderung"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Dorfgebiet (MD), Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 28.08.2026
Planinhalt Der aktuell geltende Bebauungsplan „Dillinger Tor“ in Stadt Lauingen (Donau) wurde im Jahr 1968 genehmigt und zuletzt im Jahr 1983 geändert. Der Bebauungsplan liegt bislang rein in händischer, nicht digitaler Form vor. Da die zum Teil entstanden baulichen Entwicklungen nicht mit der Darstellung des Bebauungsplans übereinstimmen, soll dieser angepasst werden. Der Digitalisierung der Unterlagen wird das aktuelle Liegenschaftskataster zugrunde gelegt und der rechtskräftige Bebauungsplan in das UTM-Koordinatensystem übertragen. Geltungsbereich, Baugrenzen sowie Verkehrsflächen werden an die tatsächliche Situation abgepasst. Darüber hinaus werden die Baugrenzen im mittleren Bereich des Plangebiets modifiziert, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Die Festsetzungen zu Stellplätzen, Garagen und sonstigen Nebenanlagen sowie zur Gebäudehöhe (Haustyp und Dachneigung) werden entsprechend der heutigen Bestandssituation und den aktuellen Anforderungen überarbeitet. Die Anpassungen betreffen zudem Regelungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen, insbesondere Vorgaben zur Dachneigung und Dachform, zur Fassadengestaltung sowie zu den Höhen von Einfriedungen. Die Festsetzungen zur Größe der Baugrundstücke, zur Firstrichtung und zur Sockelhöhe entfallen, da sie nicht mehr mit dem vorhandenen Gebäudebestand übereinstimmen. Insgesamt handelt es sich bei den vorgenannten Änderungen um Anpassungen an die bestehenden tatsächlichen und planungsrechtlichen Gegebenheiten. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.