Lauingen (Donau)

Lkr. Dillingen an der Donau, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 350
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 410 

Firmenstandorte

Industrie98
Einzehandel160
Großhandel66
Gastgewerbe49
Verkehr und Logistik19
Dienstleistung Personen170
Dienstleistung Unternehmen157

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 11.510  
Bevölkerung 2023 11.445  
Veränderung in %   0,6 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 3.754 3.814 -1,6 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -1.247 -1.162 7,3 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A7 AS Heidenheim-West 20 km
Bundesstraße B16 AS Lauingen 0.1 km
Autobahn A8 AS Günzburg 20 km
Flughafen In Augsburg 50 km
Flughafen In München 130 km
Flughafen In Memmingen 99 km
Flughafen In Stuttgart 125 km
DB-Bahnhof Am Ort 0 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule Am Ort
Gymnasium Am Ort
Berufsschule Am Ort

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Batteriespeicher Helmeringen, Gemeinde Lauingen - Bebauungsplan "Batteriespeicher Helmeringen"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet Energie (SO E) Erläuterungen
Fristende 13.04.2026
Planinhalt Mit der Errichtung des „Batteriespeicher Helmeringen“ leistet die Stadt Lauingen einen Beitrag zur Stromnetzstabilität und zur besseren Integration, der regional und überregional in großem Umfang erzeugten, erneuerbaren Energien. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des „Batteriespeicher Helmeringen“ herzustellen. Dafür soll im Bebauungsplan eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche als „Sonstiges Sondergebiet Energiespeicher“ gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden. Neben der Anordnung von Batteriespeichercontainern sollen auf der Vorhabenfläche die erforderlichen Nebenanlagen wie etwa Transformatoren, Schaltanlagen, Wechselrichter, Betriebsgebäude, gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen, Umspannwerke und evtl. technisch notwendige Funktionsflächen (z.B. Löschwasservorhaltung) errichtet werden.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Satzungstext
Batteriespeicher Helmeringen, Gemeinde Lauingen - 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Batteriespeicher Helmeringen"
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 13.04.2026
Planinhalt Anlass für die Erstellung der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, auf einer im Außenbereich liegenden Fläche, eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO für Batteriespeicher zu ermöglichen. Die Stadt Lauingen hat beschlossen, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan durch eine weitere Änderung fortzuschreiben.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Satzungstext
St. Florian, Stadt Lauingen - Bebauungsplan "St. Florian"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 29.04.2026
Planinhalt Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der kommunale Bedarf, geeignete Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Lauingen (Donau) trägt mit dem Bebauungsplan dem sich ergebenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen Rechnung. Das Plangebiet umfasst gegenwärtig unbebaute und ehemals genutzte bzw. brachliegende Flächen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes in der Wolfsgrube. Bereits in der Vergangenheit wurden die Flächen gewerblich genutzt. Ziel ist die städtebauliche Neuordnung bzw. Wiedernutzbarmachung dieser Gewerbebrache mit der Sicherung der verkehrlichen Anbindung. Vorgesehen ist die Realisierung einer Feuerwehr, eines Bauhofs sowie weiteren gewerblichen Nutzungen. Der Innen- vor Außenentwicklung wird gefolgt. Aufgrund der bestehenden umliegenden Verkehrsräume und der etablierten Lage des bestehenden Gewerbegebietes sind optimale Standortvoraussetzungen vorhanden. Um die kommunale Wirtschaftskraft und Infrastruktur zu stärken und weiterzuentwickeln, hat sich die Stadt dazu entschieden, den vorliegenden Bebauungsplan aufzustellen. Die Bauleitplanung ist somit unter dem Gesichtspunkt des Erhalts und der Verbesserung der Erwerbsstruktur für die einheimische Bevölkerung sowie dem Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB zu sehen. Gezielt werden gewerbliche Flächen für Gewerbetreibende geschaffen, um Entwicklungs- und Ansiedlungsmöglichkeiten bereitzustellen. Neben der Stärkung der kommunalen Wirt schaftskraft wird auch die langfristige Entwicklung der Gewerbebetriebe am bestehenden Standort gewährleistet. In bedarfsgerechter Weise werden gewerbliche Flächen bereitge stellt, um die entsprechende Nachfrage zu decken. Auch wird eine Konzentration des gewerblichen Siedlungsbereiches auf einen homogenen und zusammenhängenden Standort im Stadtgebiet erreicht.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Begründung
Im Kirchfeld“ OT Frauenriedhausen , Stadt Lauingen - Bebauungsplan "Im Kirchfeld"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 08.05.2026
Planinhalt Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für eine Wohnbebauung, für freistehende Einzel- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser geschaffen, umso den vorhandenen Wohnraumbedarf der Stadt Lauingen im Ortsteil Frauenriedhausen zu decken. Durch die Überplanung der aktuell als Ackerland genutzten Fläche kann das Grundstück belebt und in das bestehende Siedlungsgefüge integriert werden. Damit wird den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramm 2023 durch das Vorhaben, u.a. in Bezug auf neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen, nachgekommen.
Anhänge Begründung Satzungstext Planzeichnung/Plandokument
Dillinger Straße, Stadt Lauingen - Aufhebung der Bebauungspläne „Dillinger Straße“ und „Dillinger Straße II“
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI) Erläuterungen
Fristende 08.05.2026
Planinhalt Die Stadt Lauingen beabsichtigt, die bestehenden Bebauungspläne „Dillinger Straße“ aus dem Jahr 1965 sowie „Dillinger Straße II“ aus dem Jahr 1976 mit allen gefassten Änderungen aufzuheben. Die beiden Bebauungspläne um den bestehenden V-Markt regelten die städtebauliche Entwicklung eines Mischgebiets bzw. Allgemeinen Wohngebiets. Mit der Aufhebung der Bebauungspläne wird somit eine sachgerechte und rechtssichere Grundlage geschaffen, die sowohl der weitgehend abgeschlossenen Bebauung als auch den wenigen verbleibenden Baugrundstücken Rechnung trägt.
Anhänge Satzungstext Planzeichnung/Plandokument Begründung