Gundelfingen a.d.Donau
Lkr. Dillingen an der Donau, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Die durch zahlreiche Gartenbaubetriebe gerne als „Gärtnerstadt“ bezeichnete Stadt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als innovativer Industrie- und Gewerbestandort entwickelt. Das imposante Gebäude des Aluminiumverarbeiters „Gartner Extrusion GmbH“ ist weithin sichtbares Erkennungszeichen des Industriegebiets. Gleich daneben entstehen bei der „Josef Gartner GmbH“ einzigartige Fassaden für Gebäude in aller Welt. Daneben sind weitere Betriebe national und international sehr erfolgreich: GTG Gummitechnik GmbH sowie die Firma „IndustrieElektrik GmbH“ liefern unter anderem an europaweit führende Automobilhersteller. Bedeutende Firmen finden sich neben der Metallverarbeitung auch in der Getränkeindustrie, im EDV-Sektor, der Logistik sowie im Dienstleistungsbereich. Der Abbau von Bodenschätzen, hier hochwertige Donaukiese und –sande ist ein weiterer nennenswerter Wirtschaftszweig.
Standortvorteil
Schwerpunkt der kommunalen Wirtschaftsförderung ist die Entwicklung der bestehenden Potenziale. Die Stadt liegt verkehrsgünstig zur A8 und A7 sowie an der B16. Über die Donautalbahn ist Gundelfingen an das Bahnnetz angebunden. Als westlichste Stadt des Landkreises Dillingen reicht der Einzugsbereich weit in den Landkreis Günzburg und das benachbarte Baden-Württemberg.
Die gezielte Stärkung der Innenstadt durch städtebauliche Maßnahmen brachte in den vergangenen Jahren eine Standortbelebung. Stadt und Wirtschaftsvereinigung arbeiten gemeinsam aktiv und ideenreich für einen starken Standort.
Mit der GET, einer Wirtschaftsausstellung, die alle zwei Jahre organisiert wird, zeigen heimische Händler, Dienstleister und Handwerker ihre Leistungsfähigkeit und erreichen tausende von Besuchern.
Geschichte
Das von drei Brenzarmen umschlungene Städtchen liegt zwischen Wiesen und den reizvollen Auwäldern des Donautals. Im 13. Jahrhundert von den Staufern zur Stadt erhoben erhielt der Ort eine Stadtbefestigung mit drei Toren, von denen heute das einzig verbliebene „Untere Tor“ das Wahrzeichen Gundelfingens ist. Ein Höhepunkt in der Stadtgeschichte war die erfolglose Belagerung der Stadt durch kaiserliche Truppen im Jahr 1462. Über das Herzogtum Pfalz-Neuburg kam Gundelfingen nach dem Ende des Alten Reiches zum Königreich Bayern. Die Stadt gehört heute zum Regierungsbezirk Schwaben.
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Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 320 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 385 |
Firmenstandorte
| 114 | |
| 133 | |
| 52 | |
| 29 | |
| 9 | |
| 117 | |
| 120 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2024 | 7.783 | |
| Bevölkerung | 2023 | 8.026 | |
| Veränderung in % | -3 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 3.486 | 3.673 | -5,1 % |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -205 | -26 | 688,5 % |
Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A7 AS A 7 Giengen | 16 km |
| Autobahn | A8 AS A 8 Günzburg | 15 km |
| Bundesstraße | B492 | 1 km |
| Autobahn | A8 AS A 8 Burgau | 16 km |
| Bundesstraße | B16 | 0 km |
| Flughafen | In München | 139 km |
Kommunale Infrastruktur
| Realschule | In Dillingen | 10 km |
| Krankenhaus | In Dillingen | 10 km |
| Gymnasium | In Lauingen | 5 km |
| Realschule | In Lauingen | 5 km |
| Gymnasium | In Dillingen | 10 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Hander Areal, Stadt Gundelfingen a.d. Donau - Bebauungsplan "Hander Areal" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Dorfgebiet (MD), Gewerbegebiet (GE), Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 20.04.2026 |
| Planinhalt | Im nördlichen Stadtgebiet befinden sich auf Flächen im Außenbereich Nutzungen bestehend aus einer landwirtschaftlichen Hofstelle im Nebenerwerb, einem Gewerbebetrieb (Gerüstbau) und Wohnen. Alle diese Nutzungen wurden auf der Grundlage von § 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“ zugelassen. Zudem wurde auf dem Areal für die kulturelle Veranstaltung von Ritterspielen eine Arena errichtet, für deren Nutzung eine befristet Genehmigung vorliegt. Das Landratsamt Dillingen a.d. Donau hat jedoch mitgeteilt, dass weitere dauerhafte Nutzungen auf dem Gelände (so auch die Arena) nicht mehr gemäß § 35 BauGB genehmigungsfähig sind. Für eine dauerhafte Genehmigung der Arena sowie weiterer Nutzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Um einerseits die städtebauliche Ordnung und Entwicklung auf diesem Areal sicherzustellen, andererseits aber auch weiter Anforderungen, insb. den Immissions-, Arten- und Naturschutz aber auch das Orts- und Landschaftsbild betreffend, zu berücksichtigen, ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Hander Areal“ erforderlich. |
| Anhänge | Anschreiben/Bekanntmachung Gutachten/Vorplanungen Begründung Planzeichnung/Plandokument Satzungstext |
| Hander Areal, Stadt Gundelfingen a.d. Donau - 12. Änderung des Flächennutzungsplan im Bereich "Hander Areal" | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Dorfgebiet (MD), Industriegebiet (GI), Sonstiges (S) Erläuterungen |
| Fristende | 20.04.2026 |
| Planinhalt | Anlass für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Hander Areal“, der innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs Baurecht für ein Dorf-, Gewerbe- und Sonstiges Sondergebiet im Außenbereich schafft, um eine weiter bauliche Nutzung auf den Flächen zu ermöglichen. Da der Bebauungsplan der zeit nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, der hier Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen darstellt, entwickelt ist, ist die vorliegende 12. Änderung erforderlich; diese erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Ab. 3 BauGB. |
| Anhänge | Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Begründung |
