Blindheim

Lkr. Dillingen an der Donau, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

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Firmenstandorte

Industrie41
Einzehandel33
Großhandel16
Gastgewerbe5
Verkehr und Logistik4
Dienstleistung Personen26
Dienstleistung Unternehmen19

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A AS A 8 Augsburg West: 40 km, A7 Nersinge 50 km
Bundesstraße B 1 km
Flughafen In Augsburg 32 km
DB-Bahnhof Am Ort 1 km

Kommunale Infrastruktur

Krankenhaus In Dillingen, Lauingen, 10 km
Berufsschule In Lauingen 15 km
Gymnasium In Dillingen 10 km
Realschule In Dillingen, Donauwörth 10 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Flächennutzungsplan Gemeinde Blindheim - 10. Änderung des Flächennutzungsplans
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sonstiges (S) Erläuterungen
Fristende 11.06.2026
Planinhalt Der gültige Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich 1 in der Ortsmitte und den Geltungsbereich 2 im Südwesten des Ortsgebiets von Blindheim derzeit Flächen für allgemeine Wohngebiete dar. Die Gemeinde Blindheim beabsichtigt, beide Bereiche künftig als Flächen für die Landwirtschaft darzustellen. Der Geltungsbereich 1 grenzt unmittelbar an bestehende Wohnbauflächen und Dorfgebiete an. Nördlich und östlich des Geltungsbereiches 2 schließen bestehende Wohnbauflächen an, während südlich und westlich landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzen. Der Geltungsbereich 1 der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha und der Geltungsbereich 2 umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha. Die geplante Umwidmung dient insbesondere der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungszwecke und entspricht dem Grundsatz eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Durch die Rücknahme bislang geplanter Bauflächen wird ein Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung sowie zur Verringerung des Flächenverbrauchs geleistet. Die Flächen sind bereits sehr lange im gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbauland ausgewiesen. Neuere Erkenntnisse zeigen allerdings, dass der Geltungsbereich 2 nicht als Wohnbauland realisiert werden kann, da die Immissionen des nordwestlich gelegenen bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes eine Wohnbebauung verhindern. Im Geltungsbereich 1 liegt flächendeckend ein Bodendenkmal, das eine Bebauung ebenfalls unmöglich macht. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Aktivierbarkeit dieser Flächen aufgrund der Verkaufsbereitschaft durch die Eigentümer derzeit nur teilweise gegeben ist. Eine Inanspruchnahme der im Flächennutzungsplan bislang dargestellten Wohnbauflächen ist aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich, es stehen alternative Flächen zur Verfügung. Insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie für das Landschaftsbild ist von einer Verbesserung auszugehen. Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Fläche trägt darüber hinaus zum Erhalt offener Freiflächen mit Bedeutung für das lokale Mikroklima bei. Die Planung steht im Einklang mit den übergeordneten Zielsetzungen der Raumordnung, insbesondere hinsichtlich der Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Förderung einer nachhaltigen Flächenentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist die Rücknahme der bislang vorgesehenen Wohnbauflächen städtebaulich sinnvoll und konsequent. Durch die Umwidmung wird eine an den tatsächlichen Bedarf angepasste und flächensparende Siedlungsentwicklung unterstützt. Die Planung folgt damit dem planerischen Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und trägt zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bei.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Begründung