Wehringen

Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 340
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 350 

Firmenstandorte

Industrie60
Einzehandel46
Großhandel17
Gastgewerbe5
Verkehr und Logistik5
Dienstleistung Personen50
Dienstleistung Unternehmen56

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 3.183  
Bevölkerung 2023 3.055  
Veränderung in %   4,2 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 875 1.079 -18,9 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -522 -292 78,8 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B17 6 km
Autobahn A8 AS Augsburg-West 22 km
DB-Bahnhof In Bobingen 3 km
Flughafen In Augsburg 22 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Stadt Bobingen 5 km
Krankenhaus In Stadt Bobingen/Stadt Schwabm. 5 km
Gymnasium In Stadt Schwabmünchen 9 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Nr. 27 "Großbatteriespeicher NEOEN", Gemeinde Wehringen - Bebauungsplan Nr. 27 "Großbatteriespeicher NEOEN"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 10.04.2026
Planinhalt Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Großbatteriespeicher einschließlich notwendiger technischer Anlagen zu schaffen. Da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zum Umspannwerk „Umspannwerk Amprion Oberottmarshausen“ befindet, ist der Standort für die Nutzung als Großbatteriespeicher sehr gut geeignet. Durch die gegenständliche Planung leistete die Gemeinde Wehringen einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Großbatterieanlage ermöglicht es, tageszeit- und wetterabhängige Schwankungen, wie sie bei der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien üblich sind, auszugleichen. Damit einhergehend können durch die Speichertechnologie Versorgungsengpässe vermieden und Preisspitzen auf dem Energiemarkt abgemildert werden.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Gutachten/Vorplanungen
Nr. 27 "Großbatteriespeicher NEOEN", Gemeinde Wehringen - 13. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Großbatteriespeicher NEOEN"
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 10.04.2026
Planinhalt Die Gemeinde Wehringen beabsichtigt die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für eine Großbatterieanlage auf einer bisherigen landwirtschaftlichen Fläche im Außenbereich der Gemeinde. Ziel des der Ausweisung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Großbatteriespeicher einschließlich notwendiger technischer Anlagen zu schaffen. Da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zum Umspannwerk „Umspannwerk Amprion Oberottmarshausen“ befindet, ist der Standort für die Nutzung als Großbatteriespeicher sehr gut geeignet. Die geplante Nutzung ist nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf 30 Jahre ab Inkrafttreten des Bebauungsplans begrenzt, was auch der Lebensdauer der Batteriespeicher entspricht. Sämtliche Anlagen sind nach Ablauf der Frist zu rückzubauen und die Fläche wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zurückzuführen. Das Gebiet wird derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Parallel wird für das Gebiet der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 27 „Großbatteriespeicher Neoen“ aufgestellt.
Anhänge Abwägungsergebnis Planzeichnung/Plandokument Begründung