Stadtbergen

Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2025 350
Hebesatz der Grundsteuer B 2025 445 

Firmenstandorte

Industrie112
Einzehandel191
Großhandel80
Gastgewerbe39
Verkehr und Logistik17
Dienstleistung Personen251
Dienstleistung Unternehmen306

Bevölkerung

Bevölkerung 2025 15.595  
Bevölkerung 2024 15.649  
Veränderung in %   -0,3 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2025 2024 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 3.718 3.839 -3,2 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -2.507 -2.415 3,8 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A8 AS Augsburg-West 7 km
Bundesstraße B300 1 km
Zweibahnige Bundesstraße B17 2 km
Bundesstraße B10 1 km
Flughafen In Augsburg 9 km

Kommunale Infrastruktur

Krankenhaus In Stadt Augsburg 0 km
Gymnasium In Stadt Augsburg/Neusäß 0 km
Realschule In Stadt Augsburg/Neusäß 0 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

S 93 "Marstaller Hof“ Stadt Stadtbergen - Bebauungsplan S 93 „Südlich der Ulmer Straße und westlich der Kriegshaberstraße“
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet Einzelhandel (SO EH) Erläuterungen
Fristende 23.11.2026
Planinhalt Die ehemals für Einzelhandel, Praxen, Sport und Gastronomie genutzten Flächen in prominenter Lage an der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße, an der Schnittstelle der Stadtgebiete von Stadtbergen und Augsburg, sind seit längerem brachgefallen. Zwischenzeitlich wurde auch die Zwischennutzung des namensgebenden, auf Augsburger Flur unmittelbar an der Kriegshaberstraße anliegenden Marstaller Hofes durch das Staatstheater Augsburg eingestellt. Der Grundstückseigentümer und Vorhabenträger beabsichtigt, den gesamten Standort gemeindeübergreifend baulich neu zu ordnen und zu einem attraktiven Einzelhandelsstandort, der auch der Nahversorgung dienen soll, an der Stadtgrenze zwischen Stadtbergen und Augsburg zu entwickeln. Zur Gewährleistung eines städtebaulich schlüssigen Gesamtkonzeptes für den Stand ort wurde in den letzten Jahren im Auftrag des Grundstückseigentümers in intensiver Abstimmung mit dem Bauamt der Stadt Stadtbergen, den maßgebenden Fachdienststellen der Stadt Augsburg (u. a. Stadtplanungsamt) und dem Baukunstbeirat der Stadt Augsburg ein städtebauliches Plankonzept für dessen Neuordnung / Entwicklung erarbeitet. Der hierin aufgezeigten Folgenutzung durch vorwiegend großflächigen Einzelhandel (Hauptsortiment Lebens mittel) mit ergänzenden Dienstleistungsangeboten und einer gastronomischen bzw. Büronutzung des auf Augsburger Flur gelegenen Baudenkmals „Marstaller Hof“ hat der Stadtrat der Stadt Stadtbergen am 26.10.2023 als Grundlage für die Durchführung der erforderlichen Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung, BP) zugestimmt. Parallel hierzu hat auch der Stadtrat der Stadt Augsburg am 26.10.2023 den grundsätzlichen Planungszielen der gemeindeübergreifenden Planung zugestimmt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes S 93 „Südlich der Ulmer Straße und westlich der Kriegshaberstraße“ und die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Südlich der Ulmer Straße und westlich der Kriegshaberstraße“ im Parallelverfahren sind erforderlich, da eine Umsetzung der auf Stadtberger Gebiet angestrebten baulichen Neuordnung und Entwicklung des brachliegenden Einzelhandelsstandortes an der Ecke Ulmer Straße / Kriegshaberstraße auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht möglich wäre (siehe Kapitel 3.2.). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes S 93 sollen neben einer Sicherung der konkreten Nutzungsart auch die verkehrlichen so wie umwelt- und natur- / artenschutzrechtlichen Anforderungen an die bauliche Neuordnung der Handelsbrache erfüllt werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des im Bereich der Stadt Augsburg liegen den Teilbereiches der geplanten Neuordnung führt auch die Stadt Augsburg die Aufstellung eines Bebauungsplanes (BP Nr. 304 „Südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße“) und die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FP-Änderung 1995-208) im Parallelverfahren durch. Die Bauleitplanverfahren beider Städte werden parallel und in enger Abstimmung miteinander durchgeführt, um das notwendige Baurecht für die Realisierung der gemeindeübergreifenden Planungsbestrebungen zu schaffen.
Anhänge Sonstiges Sonstiges Begründung Anschreiben/Bekanntmachung Stellungnahme Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Stellungnahme Stellungnahme Satzungstext Sonstiges Sonstiges Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Sonstiges