Meitingen
Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 360 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 320 |
Firmenstandorte
| 160 | |
| 188 | |
| 63 | |
| 47 | |
| 16 | |
| 137 | |
| 150 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2024 | 12.307 | |
| Bevölkerung | 2023 | 12.227 | |
| Veränderung in % | 0,7 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | - | 4.924 | - |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | - | -593 | - |
Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A8 AS Augsburg-West | 14 km |
| Zweibahnige Bundesstraße | B2 AS Meitingen-West | 1 km |
| DB-Bahnhof | Am Ort | 0 km |
| Flughafen | In Augsburg | 25 km |
| Flughafen | In München | 101 km |
Kommunale Infrastruktur
| Krankenhaus | In Augsburg | 25 km |
| Realschule | Am Ort | |
| Berufsschule | In Augsburg | 25 km |
| Gymnasium | In Wertingen | 14 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Schloßmarkt Markt Meitingen - Bebauungsplan "Schloßmarkt" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Urbanes Gebiet (MU), Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 11.09.2026 |
| Planinhalt | Der Markt Meitingen hat beschlossen, den Bebauungsplan „Schloßmarkt“ aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des innerörtlichen Bereichs zu schaffen. Ziel der Planung ist die Stärkung des Einzelhandelsstandortes, die Schaffung zusätzlichen Wohnraums sowie die Ermöglichung ergänzender Nutzungen wie Verwaltungs-, Geschäfts- und Bürogebäude. Das Plangebiet wurde bislang durch Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsnutzungen geprägt. Der vorhandene Gebäudebestand entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Anforderungen und soll durch eine zeitgemäße Neubebauung ersetzt werden. Mit der Planung soll eine funktionale und städtebaulich qualitätsvolle Neuordnung des Bereichs ermöglicht wer den. Vorgesehen ist eine gemischte Nutzungsstruktur aus Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss, Wohnnutzungen in den Obergeschossen sowie ergänzenden Dienstleistungs- und Büronutzungen. Die geplante Neubebauung sieht eine flächensparende Entwicklung mit einer zentral angeordneten Tiefgarage sowie einer Konzentration der Nutzungen innerhalb des bestehenden innerörtlichen Siedlungsbereichs vor. Durch die Verbindung von Nahversorgung und Wohnen soll der Standort langfristig gestärkt und die Funktion der Ortsmitte als Versorgungs- und Wohnstandort gesichert werden. Gleichzeitig wird durch die geplante Radwegeverbindung eine Verbesserung der innerörtlichen Vernetzung und der Erreichbarkeit des Bereichs für den Radverkehr angestrebt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans soll der Geltungsbereich der 2. und 4. Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Schloßfeld“ aus dem Jahr 1971 aufgehoben und durch die neue städtebauliche Konzeption des Bebauungsplans „Schloßmarkt“ ersetzt werden. Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Bereichs zu gewährleisten sowie die Belange des Verkehrs, des Umweltschutzes, des Natur- und Artenschutzes und der Erschließung angemessen zu berücksichtigen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Sonstiges Begründung Anschreiben/Bekanntmachung Sonstiges |
