Diedorf

Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 310
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 390 

Firmenstandorte

Industrie105
Einzehandel164
Großhandel62
Gastgewerbe34
Verkehr und Logistik19
Dienstleistung Personen211
Dienstleistung Unternehmen242

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 10.699  
Bevölkerung 2023 10.777  
Veränderung in %   -0,7 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt - 2.200 -
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) - -2.004 -

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B300 AS Diedorf 0 km
Zweibahnige Bundesstraße B2 AS Gersthofen 14 km
Autobahn A8 AS Adelsried 15 km
Zweibahnige Bundesstraße B17 AS Dayton-Ring Augsburg 7 km
Bundesstraße B10 AS Vogelsang 2 km
Autobahn A8 AS Zusmarshausen 19 km
Flughafen In München 98 km

Kommunale Infrastruktur

Gymnasium Am Ort
Hochschule In Augsburg 14 km
Berufsschule In Neusäß 10 km
Realschule In Neusäß 10 km
Krankenhaus In Augsburg 6 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Nr. 58 "Am Sonnenberg" Markt Diedorf - Bebauungsplanes Nr. 58 „Am Sonnenberg“, Anhausen
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 18.09.2026
Planinhalt Aufgrund des andauernden Bevölkerungszuwachses im Landkreis Augsburg und auch im Gemeindegebiet des Marktes Diedorf sowie der Auflockerungsbestrebungen der einheimischen Bevölkerung besteht eine konstant hohe Nachfrage nach neuem Wohnbauland. Demzufolge sieht sich der Markt Diedorf vor die Aufgabe gestellt, neue für Wohnzwecke zu nutzende Areale im Gemeindegebiet auszuweisen, um dieser Nachfrage entsprechen zu können. Der Ortsteil Anhausen ist aufgrund seiner Randlage zum Naturraum und zum Naturpark Augsburg Westliche Wälder sowie aufgrund seiner Nähe zum Hauptort Diedorf ein geschätzter Wohnstandort. Der Markt Diedorf beabsichtigt diesbezüglich, im Süden der Ortslage Anhausen westlich der Burgwalder Straße, auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 113 und 115 ein Wohngebiet auszuweisen. Hierbei sollen auf ca. elf Bauparzellen Einzel- und Doppelhäuser entstehen. Der überplante Bereich ist derzeit planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Im rechtwirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Diedorf sind die für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen allerdings bereits als Wohnbauflächen in Planung (W19) ausgewiesen, die Planung kann demnach aus den Zielvorstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Wohnbebauung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In diesem Bebauungsplan sollen überwiegende Teile des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO festgesetzt werden. Die übrigen, im Planumgriff enthaltenden Flächen sollen als öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche bzw. private Grünflächen und als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ festgesetzt werden.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Stellungnahme Stellungnahme Satzungstext Planzeichnung/Plandokument Stellungnahme Stellungnahme Stellungnahme Gutachten/Vorplanungen Stellungnahme Begründung