| Flächennutzungsplan, Gemeinde Adelsried - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes |
| Art des Planes |
Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO |
Mischgebiet (MI)
Erläuterungen
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| Fristende |
08.05.2026 |
| Planinhalt |
Im südlichen Teil der Ortslage Adelsried existiert im Westen der Augsburger Straße bereits seit mehreren Jahrzehnten das familiengeführte Parkhotel Schmid. Dieses Hotel wird mit der zugehörigen Gastronomie zwischenzeitlich in dritter Generation betrieben. Für die bestehenden, in den letzten Jahrzehnten entstandenen Gebäudestrukturen und sonstigen baulichen Anlagen sowie die zugehörigen Pkw-Stellplatzflächen und verschiedene mit der Hauptnutzung in Verbindung stehende Nebennutzungen in den angrenzenden Grünanlagen liegen bereits bauordnungsrechtliche Genehmigungen vor.
Planungsrechtlich ist das Areal des Tagungs- und Veranstaltungshotels im östlichen Teil bislang dem baulichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen, während der gesamte westliche Teil (Park- / Grünanlage)
als baulicher Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzuordnen ist. Nachdem sich
die vorhandenen baulichen Strukturen hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung,
der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche nur bedingt aus der Eigenart der näheren Umgebung ableiten lassen, weist die Lage im baulichen Innenbereich nicht die planungsrechtliche Sicherheit auf, die seitens der Eigentümer / Hotelbetreiber vor allem auch im Hinblick auf perspektivisch notwendige bauliche Anpassungen erforderlich ist. Nachdem in den kommenden Jahren u. a. Umbauten / Modernisierungen im Bereich des ältesten Gebäudetraktes des Hotelkomplexes anstehen, sind die Eigentümer des Hotels mit einem Antrag auf Einleitung der für ihr Areal erforderlichen Bauleitplanverfahren an die Gemeinde herangetreten. Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung der bereits bestehenden Gebäudestrukturen des Tagungs- und Veranstaltungshotels sowie
perspektivisch erforderlicher baulicher und sonstiger Anpassungen / Neuordnungen auf diesem Areal.
Parallel hierzu wird der einfache Bebauungsplan „Südlich der Kirchgasse“ aufgestellt, der im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt wird. |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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| Südlich der Kirchgasse, Gemeinde Adelsried - Bebauungsplan "Südlich der Kirchgasse" |
| Art des Planes |
Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO |
Mischgebiet (MI)
Erläuterungen
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| Fristende |
08.05.2026 |
| Planinhalt |
Im südlichen Teil der Ortslage Adelsried existiert auf einem Areal im Westen der Augsburger Straße bereits seit mehreren Jahrzehnten das familiengeführte Parkhotel Schmid. Dieses Hotel wird mit der zugehörigen Gastronomie zwischenzeitlich in dritter Generation betrieben. Für die bestehenden, in den letzten Jahrzehnten entstandenen Gebäudestrukturen und sonstigen baulichen Anlagen sowie verschiedene mit der Hauptnutzung in Verbindung stehende Nebennutzungen in den angrenzenden Park- / Grünanlagen (z. B. Biergarten) liegen bereits bauordnungsrechtliche Genehmigungen vor. Planungsrechtlich ist das Areal des Tagungs- und Veranstaltungshotels insbesondere im östlichen Teil bislang dem baulichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen, während der gesamte westliche Teil (Park- / Grünanlage) als baulicher Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzuordnen ist. Nachdem sich die vorhandenen baulichen Strukturen hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche nur bedingt aus der Eigenart der näheren Umgebung ableiten lassen, weist die Lage im baulichen Innenbereich tatsächlich nicht die planungsrechtliche Sicherheit auf, die seitens der Eigentümer / Hotelbetreiber vor allem auch im Hinblick auf perspektivisch notwendige bauliche Anpassungen oder sonstige Veränderungen erforderlich ist. |
| Anhänge |
Begründung
Satzungstext
Planzeichnung/Plandokument
Anschreiben/Bekanntmachung
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| „Schöner Mann“ , Gemeinde Adelsried - Bebauungsplan "Schöner Mann" |
| Art des Planes |
Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
22.05.2026 |
| Planinhalt |
Die Gemeinde Adelsried möchte mit diesem Bebauungsplan Planungsrecht vorrangig zur Errichtung von Wohnbebauung schaffen, um der stetigen Nachfrage zu entsprechen. Um auch künftig konkurrenz- und handlungsfähig zu bleiben, sieht es die Gemeinde als erforderlich an, diesen Bedarf durch die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes zu decken. Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Wohnraum, wobei verschiedene Bauformen vorgesehen sind, um den unterschiedlichen Ansprüchen sowie flächensparenden Siedlungs- und Erschließungsformen gerecht zu werden. |
| Anhänge |
Satzungstext
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| Flächennutzungsplan, Gemeinde Adelsried - 7. Änderung des Flächennutzungsplans |
| Art des Planes |
Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
22.05.2026 |
| Planinhalt |
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, um die Voraussetzungen zur Bereitstellung neuer Wohnbauflächen zu schaffen, womit die Gemeinde Adelsried ihre Eigenständigkeit als Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern möchte (LEP 2.2.5 Z). Dies
dient der Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen (LEP 1.1.1 Z), wofür unter anderem ausreichend Bauflächen für die Bevölkerung bereitzustellen sind (LEP 1.1.1 G).
Die bisherige Flächennutzungsplanung sieht im betreffenden Bereich „Wohnbaufläche“, „Grünfläche“, „Fläche mit besonderer ökologischer, orts- oder landschaftsgestalterischer Bedeutung“, „Grünland mit ökologischer Bedeutung“ sowie „Grünland mit besonderer
ökologischer Bedeutung“, vor.
Die Flächennutzungsplanänderung bildet die Grundlage für den Bebauungsplan „Schöner Mann“, der in diesem Bereich aufgestellt wird und lässt eine Erweiterung / Abrundung des Ortes
nach Westen zu analog der bereits dargestellten Wohnbaufläche.
Die bisherigen Darstellungen werden in den betroffenen Bereichen im Wesentlichen in ein allgemeines Wohngebiet mit dazugehörigen Grünflächen geändert.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schöner Mann“ im Sinne von § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB vorgenommen. |
| Anhänge |
Begründung
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