Adelsried

Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 345
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 380 

Firmenstandorte

Industrie39
Einzehandel37
Großhandel19
Gastgewerbe8
Verkehr und Logistik9
Dienstleistung Personen70
Dienstleistung Unternehmen66

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 2.610  
Bevölkerung 2023 2.610  
Veränderung in %   0 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 474 482 -1,7 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -654 -640 2,2 %

Verkehrsinfrastruktur

Zweibahnige Bundesstraße B2 AS Gersthofen 13 km
Bundesstraße B10 5 km
Autobahn A8 AS Adelsried 0 km
Zweibahnige Bundesstraße B17 AS Gersthofen 13 km
Bundesstraße B300 AS Vogelsang 13 km
DB-Bahnhof In Stadt Neusäß 9.5 km
Flughafen In Augsburg 16 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Ulm 55 km
Realschule In Stadt Neusäß 9.5 km
Gymnasium In Stadt Neusäß 9.5 km
Hochschule In Augsburg 15 km
Krankenhaus In Stadt Augsburg 11 km
Berufsschule In Augsburg 15 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Flächennutzungsplan, Gemeinde Adelsried - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Mischgebiet (MI) Erläuterungen
Fristende 08.05.2026
Planinhalt Im südlichen Teil der Ortslage Adelsried existiert im Westen der Augsburger Straße bereits seit mehreren Jahrzehnten das familiengeführte Parkhotel Schmid. Dieses Hotel wird mit der zugehörigen Gastronomie zwischenzeitlich in dritter Generation betrieben. Für die bestehenden, in den letzten Jahrzehnten entstandenen Gebäudestrukturen und sonstigen baulichen Anlagen sowie die zugehörigen Pkw-Stellplatzflächen und verschiedene mit der Hauptnutzung in Verbindung stehende Nebennutzungen in den angrenzenden Grünanlagen liegen bereits bauordnungsrechtliche Genehmigungen vor. Planungsrechtlich ist das Areal des Tagungs- und Veranstaltungshotels im östlichen Teil bislang dem baulichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen, während der gesamte westliche Teil (Park- / Grünanlage) als baulicher Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzuordnen ist. Nachdem sich die vorhandenen baulichen Strukturen hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche nur bedingt aus der Eigenart der näheren Umgebung ableiten lassen, weist die Lage im baulichen Innenbereich nicht die planungsrechtliche Sicherheit auf, die seitens der Eigentümer / Hotelbetreiber vor allem auch im Hinblick auf perspektivisch notwendige bauliche Anpassungen erforderlich ist. Nachdem in den kommenden Jahren u. a. Umbauten / Modernisierungen im Bereich des ältesten Gebäudetraktes des Hotelkomplexes anstehen, sind die Eigentümer des Hotels mit einem Antrag auf Einleitung der für ihr Areal erforderlichen Bauleitplanverfahren an die Gemeinde herangetreten. Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung der bereits bestehenden Gebäudestrukturen des Tagungs- und Veranstaltungshotels sowie perspektivisch erforderlicher baulicher und sonstiger Anpassungen / Neuordnungen auf diesem Areal. Parallel hierzu wird der einfache Bebauungsplan „Südlich der Kirchgasse“ aufgestellt, der im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt wird.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Südlich der Kirchgasse, Gemeinde Adelsried - Bebauungsplan "Südlich der Kirchgasse"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Mischgebiet (MI) Erläuterungen
Fristende 08.05.2026
Planinhalt Im südlichen Teil der Ortslage Adelsried existiert auf einem Areal im Westen der Augsburger Straße bereits seit mehreren Jahrzehnten das familiengeführte Parkhotel Schmid. Dieses Hotel wird mit der zugehörigen Gastronomie zwischenzeitlich in dritter Generation betrieben. Für die bestehenden, in den letzten Jahrzehnten entstandenen Gebäudestrukturen und sonstigen baulichen Anlagen sowie verschiedene mit der Hauptnutzung in Verbindung stehende Nebennutzungen in den angrenzenden Park- / Grünanlagen (z. B. Biergarten) liegen bereits bauordnungsrechtliche Genehmigungen vor. Planungsrechtlich ist das Areal des Tagungs- und Veranstaltungshotels insbesondere im östlichen Teil bislang dem baulichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen, während der gesamte westliche Teil (Park- / Grünanlage) als baulicher Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzuordnen ist. Nachdem sich die vorhandenen baulichen Strukturen hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche nur bedingt aus der Eigenart der näheren Umgebung ableiten lassen, weist die Lage im baulichen Innenbereich tatsächlich nicht die planungsrechtliche Sicherheit auf, die seitens der Eigentümer / Hotelbetreiber vor allem auch im Hinblick auf perspektivisch notwendige bauliche Anpassungen oder sonstige Veränderungen erforderlich ist.
Anhänge Begründung Satzungstext Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung
„Schöner Mann“ , Gemeinde Adelsried - Bebauungsplan "Schöner Mann"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 22.05.2026
Planinhalt Die Gemeinde Adelsried möchte mit diesem Bebauungsplan Planungsrecht vorrangig zur Errichtung von Wohnbebauung schaffen, um der stetigen Nachfrage zu entsprechen. Um auch künftig konkurrenz- und handlungsfähig zu bleiben, sieht es die Gemeinde als erforderlich an, diesen Bedarf durch die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes zu decken. Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Wohnraum, wobei verschiedene Bauformen vorgesehen sind, um den unterschiedlichen Ansprüchen sowie flächensparenden Siedlungs- und Erschließungsformen gerecht zu werden.
Anhänge Satzungstext
Flächennutzungsplan, Gemeinde Adelsried - 7. Änderung des Flächennutzungsplans
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 22.05.2026
Planinhalt Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, um die Voraussetzungen zur Bereitstellung neuer Wohnbauflächen zu schaffen, womit die Gemeinde Adelsried ihre Eigenständigkeit als Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern möchte (LEP 2.2.5 Z). Dies dient der Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen (LEP 1.1.1 Z), wofür unter anderem ausreichend Bauflächen für die Bevölkerung bereitzustellen sind (LEP 1.1.1 G). Die bisherige Flächennutzungsplanung sieht im betreffenden Bereich „Wohnbaufläche“, „Grünfläche“, „Fläche mit besonderer ökologischer, orts- oder landschaftsgestalterischer Bedeutung“, „Grünland mit ökologischer Bedeutung“ sowie „Grünland mit besonderer ökologischer Bedeutung“, vor. Die Flächennutzungsplanänderung bildet die Grundlage für den Bebauungsplan „Schöner Mann“, der in diesem Bereich aufgestellt wird und lässt eine Erweiterung / Abrundung des Ortes nach Westen zu analog der bereits dargestellten Wohnbaufläche. Die bisherigen Darstellungen werden in den betroffenen Bereichen im Wesentlichen in ein allgemeines Wohngebiet mit dazugehörigen Grünflächen geändert. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schöner Mann“ im Sinne von § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB vorgenommen.
Anhänge Begründung