Sielenbach

Lkr. Aichach-Friedberg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Firmenstandorte

Industrie123
Einzehandel31
Großhandel16
Gastgewerbe4
Verkehr und Logistik8
Dienstleistung Personen31
Dienstleistung Unternehmen34

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A96 AS Autobahnkreuz München-West 36 km
Bundesstraße B300 8 km
Autobahn A8 AS Adelzhausen 7 km
Zweibahnige Bundesstraße B2 AS Friedberg 19 km
Bushaltestelle In Altomünster 15 km
DB-Bahnhof In Aichach 7 km
S-Bahnhaltestelle In Altomünster 15 km
Flughafen In Augsburg 17 km
Flughafen In München 71 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Stadt Augsburg 25 km
Krankenhaus In Stadt Aichach 8 km
Berufsschule In Stadt Aichach 9 km
Gymnasium In Stadt Aichach 9 km
Realschule In Stadt Aichach 9 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Biogasanlage Sielenbach Ost Gemeinde Sielenbach - 19. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 25.06.2026
Planinhalt 2019 wurde für eine bestehende Biogasanlage, die sich ca. 500m östlich von Sielenbach findet, ein Bebauungsplan erstellt und im Parallelverfahren die Darstellung des Flächennutzungsplanes in ein Sondergebiet Biogas geändert. Die Sondergebietsausweisung war erforderlich, da ein Wärmenetz in Sielenbach als auch Wollomoos erstellt werden sollte und dadurch die Privilegierungsgrenze der Biogasproduktion von 2,3 Mio m³ Biogas pro Jahr von der Biogasanlage überschritten wurde. Der Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplan umfasst ca. 1,5 ha und ist mittlerweile vollständig bebaut. Zwischenzeitlich ist es so, dass die Wärmenetze bestehen und das Wärmenetz in Wollomoos weiter ausgebaut werden soll. Hierzu soll kurz nach der Gemeindegrenze der Gemeinde Sielenbach am westlichen Ortseingang von Wollomoos eine Nahwärmezentrale erstellt werden, die mit Biogas von der bestehenden Biogasanlage versorgt werden soll. Um die Biogasanlage zudem mittelfristig nach Auslaufen der Festvergütung nach EEG sicher weiter betreiben zu können, vor allem auch in Hinblick auf das Wärmenetz, ist für eine auskömmliche Vergütung noch stärker ein flexibler Anlagenbetrieb der Biogasanlage erforderlich, also dass der Strom dann erzeugt wird, wenn dieser im Netz erforderlich ist. Um dies mit einem dauerhaften Vorhalten von Wärme verbinden zu können, sind Speichermöglichkeiten zum einen für das Biogas, wie höhere Folienhauben, als auch zusätzliche Gasspeicher, zum anderen Speicher für die Wärme wie z. B. Pufferspeicher erforderlich. Daher soll das bestehende Sondergebiet auf der Nord-West und Nord-Ostseite erweitert werden.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Gutachten/Vorplanungen Gutachten/Vorplanungen Satzungstext