Sielenbach
Lkr. Aichach-Friedberg, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Firmenstandorte
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Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A96 AS Autobahnkreuz München-West | 36 km |
| Bundesstraße | B300 | 8 km |
| Autobahn | A8 AS Adelzhausen | 7 km |
| Zweibahnige Bundesstraße | B2 AS Friedberg | 19 km |
| Bushaltestelle | In Altomünster | 15 km |
| DB-Bahnhof | In Aichach | 7 km |
| S-Bahnhaltestelle | In Altomünster | 15 km |
| Flughafen | In Augsburg | 17 km |
| Flughafen | In München | 71 km |
Kommunale Infrastruktur
| Hochschule | In Stadt Augsburg | 25 km |
| Krankenhaus | In Stadt Aichach | 8 km |
| Berufsschule | In Stadt Aichach | 9 km |
| Gymnasium | In Stadt Aichach | 9 km |
| Realschule | In Stadt Aichach | 9 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Biogasanlage Sielenbach Ost Gemeinde Sielenbach - 19. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 25.06.2026 |
| Planinhalt | 2019 wurde für eine bestehende Biogasanlage, die sich ca. 500m östlich von Sielenbach findet, ein Bebauungsplan erstellt und im Parallelverfahren die Darstellung des Flächennutzungsplanes in ein Sondergebiet Biogas geändert. Die Sondergebietsausweisung war erforderlich, da ein Wärmenetz in Sielenbach als auch Wollomoos erstellt werden sollte und dadurch die Privilegierungsgrenze der Biogasproduktion von 2,3 Mio m³ Biogas pro Jahr von der Biogasanlage überschritten wurde. Der Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplan umfasst ca. 1,5 ha und ist mittlerweile vollständig bebaut. Zwischenzeitlich ist es so, dass die Wärmenetze bestehen und das Wärmenetz in Wollomoos weiter ausgebaut werden soll. Hierzu soll kurz nach der Gemeindegrenze der Gemeinde Sielenbach am westlichen Ortseingang von Wollomoos eine Nahwärmezentrale erstellt werden, die mit Biogas von der bestehenden Biogasanlage versorgt werden soll. Um die Biogasanlage zudem mittelfristig nach Auslaufen der Festvergütung nach EEG sicher weiter betreiben zu können, vor allem auch in Hinblick auf das Wärmenetz, ist für eine auskömmliche Vergütung noch stärker ein flexibler Anlagenbetrieb der Biogasanlage erforderlich, also dass der Strom dann erzeugt wird, wenn dieser im Netz erforderlich ist. Um dies mit einem dauerhaften Vorhalten von Wärme verbinden zu können, sind Speichermöglichkeiten zum einen für das Biogas, wie höhere Folienhauben, als auch zusätzliche Gasspeicher, zum anderen Speicher für die Wärme wie z. B. Pufferspeicher erforderlich. Daher soll das bestehende Sondergebiet auf der Nord-West und Nord-Ostseite erweitert werden. |
| Anhänge | Anschreiben/Bekanntmachung Gutachten/Vorplanungen Gutachten/Vorplanungen Satzungstext |
