Kreisfreie Stadt Memmingen
Standortbeschreibung
Memmingen - Ein attraktiver Wirtschaftsstandort - Partner für Firmen und Bürger
Die kreisfreie Stadt Memmingen ist Oberzentrum nach dem Bayerischen Landesentwicklungsplan im Süden der grenzüberschreitenden Region Donau-Iller. Ihr Einzugsbereich von rd. 250 000 Einwohnern erstreckt sich weit über die Stadt- und Landkreisgrenzen ins benachbarte Baden-Württemberg hinein. Memmingen präsentiert sich Investoren, Gästen und Einwohnern als wirtschaftlicher, kultureller und urbaner Anziehungspunkt. Ein besonderer Impuls für die Stadtentwicklung war die bayerische Landesgartenschau, die im Jahr 2000 stattfand. Nahezu 1,4 Mio Besucher konnten in Memmingen begrüßt werden. Der im Zuge der Landesgartenschau geschaffene Stadtpark "Neue Welt" wurde mittlerweile zu einem vielbesuchten, attraktiven Naherholungsgelände.
Der Einkaufszentralität der Innenstadt gilt unser besonderes Augenmerk. Stadt und Wirtschaft gestalten ein aktives Stadtmarketing. Neue und attraktive Veranstaltungen - wie Stadtfest, "Summer in the city", "Memmingen blüht", "Memminger Meile" beleben die Innenstadt. Sie ergänzen die traditionellen Heimatfeste Fischertag, Kinderfest und Jahrmarkt, die zum einmaligen Erscheinungsbild unserer Stadt gehören und das gute Zusammenleben der Memminger prägen.
Der Gewerbesteuerhebesatz liegt seit dem Jahr 1972 unverändert bei 330 Punkten. Diese Form der Wirtschaftsförderung und eine offensive Grundstückspolitik haben einen wirtschaftlichen Aufschwung bewirkt. Die Verlässlichkeit der Stadtpolitik schafft Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum. Davon zeugt die niedrige Arbeitslosenquote.
Die Stadt Memmingen wird auch künftig eine verlässliche und aufgeschlossene Wirtschaftspolitik betreiben. Dies ist gerade im Hinblick auf die großen Herausforderungen notwendig, denen sich Stadt und Region mit der Schließung des Fliegerhorstes Memmingen in Memmingerberg gegenübersehen. Unser Ziel ist die weitere Stärkung des Verkehrsknotenpunktes Memmingen durch eine begrenzte, lärmverträgliche fliegerische Nutzung. Dadurch wird die verkehrliche Standortgunst von Memmingen nochmals verbessert An einem wichtigen Autobahnkreuz und Eisenbahnknoten in Süddeutschland gelegen hat unsere Stadt und Region sehr gute Voraussetzungen für eine weitere positive wirtschaftliche Entwicklung.
Internet: www.memmingen.de
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Firmenstandorte
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Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A7 | 1 km |
| Bundesstraße | B300 | 1 km |
| Autobahn | A96 | 1 km |
| Bundesstraße | B312 | 6 km |
| Flughafen | In München | 130 km |
| Flughafen | In Memmingen | 4 km |
| Bushaltestelle | Am Ort | 0 km |
| DB-Bahnhof | Am Ort | 0 km |
Kommunale Infrastruktur
| Berufsschule | In kaufmännisch | 0 km |
| Berufsschule | In gewerblich | 0 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Solarpark Buxachtal Stadt Memmingen - Bebauungsplan B8 Solarpark Buxachtal | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 10.07.2026 |
| Planinhalt | Auf Teilflachen der Grundstucke mit den Flurnummern 2466, 2467, 2469, 2470, 2475, 2475/2, 2476, 2477, 2480 und 2481, Gemarkung Memmingen und Teilflachen der Flurnummern 136 und 145, Gemarkung Buxach beabsichtigt ein Projektentwickler einer Freiflachen-Photovoltaikanlage zu errichten. Die Gesamtplanung dieser Freiflächen-Photovoltaikanlage umfasst ca. 19,2 ha. Bei dem geplanten Standort handelt es sich laut der PV-Förderkulisse des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zwar um kein landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet. Dennoch liegt es entlang der 500 m Randstreifen PV-Förderkulisse entlang von Schienen- und Verkehrswegen. Damit ist die Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) förderfähig. Es besteht entlang der Bundesautobahn A7 im Abstand von 200 m eine Privilegierung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Es befinden sich damit ca. 15,1 ha innerhalb des privilegierten 200 m Abstandes zur Bundesautobahn. In diesem Bereich ist die genehmigungsfreie Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglich. Bei den ca. 4,1 ha die nicht innerhalb des 200 m Bereiches zur Autobahn liegen ist zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit des Solarparks die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da Freiflachen-Photovoltaikanlagen nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben des § 35 Abs, 1 BauGB zählen. Das Verfahren für diese 4,1 ha wird gem. § 10 und § 12 BauGB im Regelverfahren mit Vorhabenbezug durchgeführt. Bei dem Plangebiet handelt es sich um bisher intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Bauleitplanung wird gemäß den Vorgaben des Rundschreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflachen Photovoltaikanlagen vom 10.12.2021 erstellt. Das genannte Rundschreiben lost die Rundschreiben der Obersten Baubehörde vom 19.11.2009 (Az. IIB5-4112.79-037/09) und 14.01.2011 (Az. IIB5-4112.79-037/09) zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Begründung Sonstiges |
