Kreisfreie Stadt Memmingen

Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Memmingen - Ein attraktiver Wirtschaftsstandort - Partner für Firmen und Bürger

 

Die kreisfreie Stadt Memmingen ist Oberzentrum nach dem Bayerischen Landesentwicklungsplan im Süden der grenzüberschreitenden Region Donau-Iller. Ihr Einzugsbereich von rd. 250 000 Einwohnern erstreckt sich weit über die Stadt- und Landkreisgrenzen ins benachbarte Baden-Württemberg hinein. Memmingen präsentiert sich Investoren, Gästen und Einwohnern als wirtschaftlicher, kultureller und urbaner Anziehungspunkt. Ein besonderer Impuls für die Stadtentwicklung war die bayerische Landesgartenschau, die im Jahr 2000 stattfand. Nahezu 1,4 Mio Besucher konnten in Memmingen begrüßt werden. Der im Zuge der Landesgartenschau geschaffene Stadtpark "Neue Welt" wurde mittlerweile zu einem vielbesuchten, attraktiven Naherholungsgelände.

 

Der Einkaufszentralität der Innenstadt gilt unser besonderes Augenmerk. Stadt und Wirtschaft gestalten ein aktives Stadtmarketing. Neue und attraktive Veranstaltungen - wie Stadtfest, "Summer in the city", "Memmingen blüht", "Memminger Meile" beleben die Innenstadt. Sie ergänzen die traditionellen Heimatfeste Fischertag, Kinderfest und Jahrmarkt, die zum einmaligen Erscheinungsbild unserer Stadt gehören und das gute Zusammenleben der Memminger prägen.

 

Der Gewerbesteuerhebesatz liegt seit dem Jahr 1972 unverändert bei 330 Punkten. Diese Form der Wirtschaftsförderung und eine offensive Grundstückspolitik haben einen wirtschaftlichen Aufschwung bewirkt. Die Verlässlichkeit der Stadtpolitik schafft Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum. Davon zeugt die niedrige Arbeitslosenquote.

 

Die Stadt Memmingen wird auch künftig eine verlässliche und aufgeschlossene Wirtschaftspolitik betreiben. Dies ist gerade im Hinblick auf die großen Herausforderungen notwendig, denen sich Stadt und Region mit der Schließung des Fliegerhorstes Memmingen in Memmingerberg gegenübersehen. Unser Ziel ist die weitere Stärkung des Verkehrsknotenpunktes Memmingen durch eine begrenzte, lärmverträgliche fliegerische Nutzung. Dadurch wird die verkehrliche Standortgunst von Memmingen nochmals verbessert An einem wichtigen Autobahnkreuz und Eisenbahnknoten in Süddeutschland gelegen hat unsere Stadt und Region sehr gute Voraussetzungen für eine weitere positive wirtschaftliche Entwicklung.

Internet: www.memmingen.de

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Firmenstandorte

Industrie386
Einzehandel710
Großhandel352
Gastgewerbe227
Verkehr und Logistik71
Dienstleistung Personen731
Dienstleistung Unternehmen723

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B300 1 km
Autobahn A96 1 km
Autobahn A7 1 km
Bundesstraße B312 6 km
DB-Bahnhof Am Ort 0 km
Flughafen In Memmingen 4 km
Flughafen In München 130 km
Bushaltestelle Am Ort 0 km

Kommunale Infrastruktur

Berufsschule In gewerblich 0 km
Berufsschule In kaufmännisch 0 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Solarpark Eisenburg Stadt Memmingen - Bebauungsplan Solarpark Eisenburg
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 18.06.2026
Planinhalt Auf den Grundstucken mit den Flurnummern 179, 181, 181/3, 181/8, 181/9, 181/10, 181/11, 182/4 und 182/7, Gemarkung Eisenburg beabsichtigt ein Projektentwickler, eine PV-Freiflächenanlage zu errichten. Die Gesamtplanung dieser Freiflächen-Photovoltaikanlage umfasst ca. 9,5 ha. Bei dem geplanten Standort handelt es sich um ein landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet im Sinne des § 3 Nr. 7 b) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das sich zudem innerhalb eines 500 m-Korridors zur südlich verlaufenden Bahnlinie befindet (§ 37 Nr. 2 c) EEG). Damit ist die Flache im Sinne des EEG förderfähig. Bauleitplane sollen nach § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung an den zu erwartenden Klimawandel zu fördern. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 5 BauGB; § 1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB). Die in § 1 Abs. 5 BauGB vorgegebene ergänzende Vorschrift zum Umweltschutz gibt vor, dass durch die Planung „den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden soll." Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit des Solarparks ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da Freiflachen-Photovoltaikanlagen nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB zählen (Ausnahme: Anlagen an zweigleisigen Schienenwegen oder Autobahnen (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB) sowie Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB). Die Bauleitplanung wird gemäß den auf der Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflachen-Photovoltaikanlagen enthaltenen ministeriellen Hinweisen und ergänzenden Informationen erstellt.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument