Kreisfreie Stadt Nürnberg
Standortbeschreibung
Nürnberg. Hier lebt Zukunft
Nürnberg ist High-Tech-, Industrie- und innovativer Dienstleistungsstandort und als Herzstück der Europäischen Metropolregion Nürnberg ebenso kultureller Mittelpunkt für 3,6 Mio. Menschen. Die gesamte Region zählt zu den zehn großen Wirtschaftszentren Deutschlands und dynamischsten Zentren in Europa. Beste Aussichten, um aus Chancen Erfolge zu machen!
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Nürnberg setzt sich für Ihre Interessen am Wirtschaftsstandort ein und unterstützt Sie bei der Suche Ihres Gewerbestandorts in Nürnberg
Wirtschaftsstandort Nürnberg - Kompetenzfelder
Als Halbmillionenstadt bietet Nürnberg eine lebendige Gründerszene, Global Player und Hidden Champions, dynamische Dienstleistungsunternehmen, zukunftsfähige Produktionsstätten und eine große Menge kleiner und mittlerer Ausbildungsbetriebe. Über 25.000 Unternehmen bilden in Nürnberg einen ausgewogenen Mix - und eine entsprechend stabile Wirtschaftsstruktur.
Zu den stärksten Kompetenzfeldern zählen:
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Energiewirtschaft
- Verkehr und Logistik
- Messen, Kongresse und Tourismus
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Innovative Dienstleistungen
Einwohner: 548.000 (Bevölkerung mit Hauptwohnung in Nürnberg, Stand: 12/2025)
Beschäftigte: 320.595 (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Stand: 06/2025)
Arbeitslosenquote: 7,1 % (Stand: 12/2025)
Hebesatz, Grundsteuer B: 750
Gewerbesteuerhebesatz: 467
STADT NÜRNBERG | Wirtschaftsförderung
Theresienstr. 9, 90403 Nürnberg
Tel. 0911 231-2998
wirtschaft@stadt.nuernberg.de
www.wirtschaft.nuernberg.de
Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!
Ausführliche Informationen zum Wirtschaftsstandort Nürnberg finden Sie auf der Website der Wirtschaftsförderung Nürnberg, in unserem Wirtschaftsblog.
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2025 | 467 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2026 | 750 * | |
| * Aktueller Stand gemäß Meldung der Kommune | |||
Firmenstandorte
| 4.441 | |
| 7.257 | |
| 4.445 | |
| 3.381 | |
| 2.076 | |
| 12.312 | |
| 15.456 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2025 | 531.159 | |
| Bevölkerung | 2024 | 529.508 | |
| Veränderung in % | 0,3 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2025 | 2024 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 320.595 | 321.536 | -0,3 % |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | 86.656 | 88.870 | -2,5 % |
Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A73 | 1 km |
| Autobahn | A6 | 0 km |
| Autobahn | A3 | 1 km |
| Autobahn | A6 | 1 km |
| S-Bahnhaltestelle | Am Ort | 0 km |
| DB-Bahnhof | Am Ort | 0 km |
| Flughafen | Am Ort | 0 km |
| ICE-Haltestelle | Am Ort | 0 km |
Kommunale Infrastruktur
| Hochschule | Am Ort |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Nr. 4256 B für ein Gebiet „südlich der verlängerten Forchheimer Straße, östlich des Sportgeländes des TSV 1883 Johannis e.V., nördlich des Zeisigweges und westlich der Kleingartenanlage Zeisigweg / Pretzfelder Straße“ Änderung des Bebauungsplans Nr. 4256 B | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Mischgebiet (MI), Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
| Fristende | 09.11.2026 |
| Planinhalt | Ziel der Änderung des BPs Nr. 4256 Teil B ist die Änderung der Ausgleichsflächenzuordnung von Sammelzuordnung auf Einzelzuordnung. Ein weiteres Ziel ist die Änderung des Geltungsbereichs. Es ist vorgesehen, die Überlappung der beiden Geltungsbereiche der BP Nr. 4641 Teil A „Wetzendorf Parlerstraße“ und Nr. 4256 Teil B zu bereinigen. Darüber hinaus wird die Festsetzung eines im Zuge der Baugenehmigung obsolet gewordenen, zu erhaltenen Baumes und die damit verbundene Baugrenze in WA 3 korrigiert. Zudem werden die nachrichtlichen Übernahmen aktualisiert. Ziel des BPs Nr. 4256 Teil B war und ist die Schaffung attraktiver Wohnbauflächen, vor allem für Einfamilien-, Doppelhäuser und Hausgruppen in verkehrsgünstiger Stadtrand lage, die Sicherung der teilweise gewerblichen Nutzung im Mischgebiet und die vorhan dene Kleingartenanlage am Zeisigweg als Dauerkleingartenanlage sowie die Schaffung eines der wohnortnahen Erholung dienenden rad- und fußwegbegleitenden naturnahen Grüngürtels am südlichen und westlichen Rand des Planungsgebiets mit einem betreuten Aktivspielplatz für Kinder. Durch die BP-Änderung wird das Nutzungskonzept nicht berührt. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Begründung |
| Buch Süd 21. Änderung | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Fläche für Gemeinbedarf, Mischgebiet (MI), Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
| Fristende | 13.11.2026 |
| Planinhalt | Ziel der 21. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ist die Sicherung bestehender Gewerbeflächen als Gewerbestandort, die Schaffung von Gemeinbedarfsflächen für eine künftige Schulnutzung, die Ergänzung und Arrondierung von bestehenden Bauflächen zur Schaffung von Wohnraum mit ergänzenden Nutzungen im Sinne der Stadt der kurzen Wege sowie die Schaffung öffentlicher Grünflächen und Sicherung des bestehenden Waldes. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Begründung |
| Großreuth h.d.V. West Änderung des Bebauungsplans Nr. 4551 | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
| Fristende | 27.11.2026 |
| Planinhalt | Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften im bestehenden Büro- und Geschäftsgebäude an der Kilianstraße zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen die bisher als Betriebskantine sowie gelegentlich für Veranstaltungen genutzten Räume und Flächen künftig einer allgemeinen Gaststättennutzung dienen. Zudem sollen durch die Änderung des BP Nr. 4551 die Flächen für Nebenanlagen im Norden des Bestandsgebäudes zusammengefasst, neu geordnet und geringfügig erweitert werden. Damit wird den Gewerbebetrieben im Plangebiet eine größere Flexibilität bei der Nutzung des Baugrundstücks geboten, ohne dass die bisher festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) erhöht wird. Die zulässigen Nutzungen sollen sich weiterhin auf das Wohnen nicht wesentlich störende Nutzungen beschränken, sodass die Anforderungen an den Lärmschutz eingehalten und Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnnutzung vermieden werden. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Begründung |
