Witzmannsberg

Lkr. Passau, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 380
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 330 

Firmenstandorte

Industrie34
Einzehandel28
Großhandel21
Gastgewerbe12
Verkehr und Logistik7
Dienstleistung Personen20
Dienstleistung Unternehmen22

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 1.548  
Bevölkerung 2023 1.561  
Veränderung in %   -0,8 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 179 180 -0,6 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -491 -467 5,1 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A AS Aicha vorm Wald, BAB A3 Passau-R 18 km
Autobahn A AS Garham, BAB A3 Passau-Regensburg 20 km
Bundesstraße B AS B 85 Passau-Weiden 5 km
DB-Bahnhof In Passau 30 km
Flughafen In München 170 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Universität Passau 30 km
Gymnasium In Passau 30 km
Realschule In Tittling 5 km
Berufsschule In Tittling (Kosmetik) 5 km
Berufsschule In Passau 30 km
Krankenhaus In Passau 30 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

GE(e) Rappenhof, BBP/GOP "GE(e) Rappenhof"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Dorfgebiet (MD), Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Erläuterungen
Fristende 07.10.2025
Planinhalt Aufgrund von vermehrten Anfragen nach Gewerbegebietsflächen in der Gemeinde Witzmannsberg, sowohl von ortsansässigen Firmen welche ihren Betrieb erweitern wollen als auch von ortsfremden Firmen, war die Gemeinde seit einiger Zeit auf der Suche nach geeigneten Grundstücken für gewerbliche Nutzungen. Gegenwärtig sind in Witzmannsberg keine ausgewiesenen Gewerbeflächen für potenzielle Bauwerber vorhanden. Auch im straßenseitig gegenüberliegenden Gewerbegebiet Rappenhof sind keine verfügbaren Grundstücke mehr vorhanden. Das erweiterte Gewerbegebiet ist sowohl für einheimische Firmen gedacht, welche sich vergrößern/weiterentwickeln möchten, als auch für neue, bisher nicht ortsansässige Betriebe. Der Gemeinderat von Witzmannsberg verspricht sich durch die Ausweisung dieser neuen Gewerbeflächen eine Steigerung der Arbeitsmarktattraktivität, die Sicherung von bestehenden und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, welche für die Region dringend benötigt werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat von Witzmannsberg die Ausweisung eines Gewerbegebietes die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „GE(e) Rappenhof“ beschlossen.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung Begründung
GE(e) Rappenhof, FNP/LP, Deckblatt Nr. 16
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Dorfgebiet (MD), Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Erläuterungen
Fristende 07.10.2025
Planinhalt Aufgrund vermehrter Anfragen nach Gewerbegebietsflächen in der Gemeinde Witzmannsberg, sowohl von ortsansässigen Firmen welche ihren Betrieb erweitern wollen als auch von ortsfremden Firmen, war die Gemeinde seit einiger Zeit auf der Suche nach geeigneten Grundstücken für gewerbliche Nutzungen. Gegenwärtig sind in Witzmannsberg keine ausgewiesenen Gewerbeflächen für potentielle Bauwerber vorhanden. Auch im straßenseitig gegenüberliegenden Gewerbegebiet „Rappenhof“ sind keine gewerblichen Grundstücke mehr verfügbar. Das erweiterte Gewerbegebiet ist sowohl für einheimische Firmen gedacht welche sich vergrößern/weiterentwickeln möchten als auch für neue, bisher nicht ortsansässige Betriebe. Der Gemeinderat von Witzmannsberg verspricht sich durch die Ausweisung dieser neuen Gewerbeflächen eine Steigerung der Arbeitsmarktattraktivität, die Sicherung von bestehenden und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, welche für die Region dringend benötigt werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat von Witzmannsberg die Ausweisung eines Gewerbegebietes mittels Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „GE(e) Rappenhof“ beschlossen. Für uneingeschränktes Gewerbe stehen im Gemeindegebiet bzw. im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Tittling/Witzmannsberg Gewerbeflächen zur Verfügung. Die Fläche auf Flur-Nr. 1603, zwischen dem neuen Gewerbegebiet und der von Nord nach Süd verlaufenden Ganslbachstraße, ist im Besitz des landwirtschaftlichen Betriebes östlich der Ganslbachstraße und wird passend der tatsächlichen Nutzung als Dorfgebiet MD ausgewiesen.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument