Witzmannsberg
Lkr. Passau, Reg.-Bez. Niederbayern
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 380 | |
Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 330 |
Firmenstandorte
![]() | 34 |
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![]() | 21 |
![]() | 12 |
![]() | 7 |
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Bevölkerung
Bevölkerung | 2024 | 1.548 | |
Bevölkerung | 2023 | 1.561 | |
Veränderung in % | -0,8 % |
Sozialvers. Beschäftigte
Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 179 | 180 | -0,6 % |
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -491 | -467 | 5,1 % |
Verkehrsinfrastruktur
Autobahn | A AS Aicha vorm Wald, BAB A3 Passau-R | 18 km |
Autobahn | A AS Garham, BAB A3 Passau-Regensburg | 20 km |
Bundesstraße | B AS B 85 Passau-Weiden | 5 km |
DB-Bahnhof | In Passau | 30 km |
Flughafen | In München | 170 km |
Kommunale Infrastruktur
Hochschule | In Universität Passau | 30 km |
Gymnasium | In Passau | 30 km |
Realschule | In Tittling | 5 km |
Berufsschule | In Tittling (Kosmetik) | 5 km |
Berufsschule | In Passau | 30 km |
Krankenhaus | In Passau | 30 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
GE(e) Rappenhof, BBP/GOP "GE(e) Rappenhof" | |
Art des Planes | Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Dorfgebiet (MD), Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Erläuterungen |
Fristende | 07.10.2025 |
Planinhalt | Aufgrund von vermehrten Anfragen nach Gewerbegebietsflächen in der Gemeinde Witzmannsberg, sowohl von ortsansässigen Firmen welche ihren Betrieb erweitern wollen als auch von ortsfremden Firmen, war die Gemeinde seit einiger Zeit auf der Suche nach geeigneten Grundstücken für gewerbliche Nutzungen. Gegenwärtig sind in Witzmannsberg keine ausgewiesenen Gewerbeflächen für potenzielle Bauwerber vorhanden. Auch im straßenseitig gegenüberliegenden Gewerbegebiet Rappenhof sind keine verfügbaren Grundstücke mehr vorhanden. Das erweiterte Gewerbegebiet ist sowohl für einheimische Firmen gedacht, welche sich vergrößern/weiterentwickeln möchten, als auch für neue, bisher nicht ortsansässige Betriebe. Der Gemeinderat von Witzmannsberg verspricht sich durch die Ausweisung dieser neuen Gewerbeflächen eine Steigerung der Arbeitsmarktattraktivität, die Sicherung von bestehenden und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, welche für die Region dringend benötigt werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat von Witzmannsberg die Ausweisung eines Gewerbegebietes die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „GE(e) Rappenhof“ beschlossen. |
Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Begründung Begründung |
GE(e) Rappenhof, FNP/LP, Deckblatt Nr. 16 | |
Art des Planes | Flächennutzungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Dorfgebiet (MD), Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Erläuterungen |
Fristende | 07.10.2025 |
Planinhalt | Aufgrund vermehrter Anfragen nach Gewerbegebietsflächen in der Gemeinde Witzmannsberg, sowohl von ortsansässigen Firmen welche ihren Betrieb erweitern wollen als auch von ortsfremden Firmen, war die Gemeinde seit einiger Zeit auf der Suche nach geeigneten Grundstücken für gewerbliche Nutzungen. Gegenwärtig sind in Witzmannsberg keine ausgewiesenen Gewerbeflächen für potentielle Bauwerber vorhanden. Auch im straßenseitig gegenüberliegenden Gewerbegebiet „Rappenhof“ sind keine gewerblichen Grundstücke mehr verfügbar. Das erweiterte Gewerbegebiet ist sowohl für einheimische Firmen gedacht welche sich vergrößern/weiterentwickeln möchten als auch für neue, bisher nicht ortsansässige Betriebe. Der Gemeinderat von Witzmannsberg verspricht sich durch die Ausweisung dieser neuen Gewerbeflächen eine Steigerung der Arbeitsmarktattraktivität, die Sicherung von bestehenden und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, welche für die Region dringend benötigt werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat von Witzmannsberg die Ausweisung eines Gewerbegebietes mittels Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „GE(e) Rappenhof“ beschlossen. Für uneingeschränktes Gewerbe stehen im Gemeindegebiet bzw. im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Tittling/Witzmannsberg Gewerbeflächen zur Verfügung. Die Fläche auf Flur-Nr. 1603, zwischen dem neuen Gewerbegebiet und der von Nord nach Süd verlaufenden Ganslbachstraße, ist im Besitz des landwirtschaftlichen Betriebes östlich der Ganslbachstraße und wird passend der tatsächlichen Nutzung als Dorfgebiet MD ausgewiesen. |
Anhänge | Begründung Planzeichnung/Plandokument |