Pilsting

Lkr. Dingolfing-Landau, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 380
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 380 

Firmenstandorte

Industrie151
Einzehandel94
Großhandel76
Gastgewerbe23
Verkehr und Logistik13
Dienstleistung Personen85
Dienstleistung Unternehmen75

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 7.158  
Bevölkerung 2023 7.283  
Veränderung in %   -1,7 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 1.385 1.268 9,2 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -1.919 -1.973 -2,7 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B AS B 20 Cham-Burghausen 1 km
Autobahn A AS Landau a.d. Isar, BAB A92 Deg-M 3 km
Autobahn A AS Pilsting, BAB A92 Deg-München 3 km
Flughafen In München 80 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Fachhochschule Deggendorf 20 km
Hochschule In Universität Passau 70 km
Realschule In Landau a.d. Isar 5 km
Berufsschule In Landshut 45 km
Krankenhaus In Landau a.d. Isar 5 km
Gymnasium In Landau a.d. Isar 5 km
Berufsschule In Dingolfing 15 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

WA An der Reutstraße, 2. Änderung BBP "WA An der Reutstraße"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 16.02.2026
Planinhalt Im Rahmen der vorliegenden Bebauungsplanänderung soll im Wesentlichen eine Nachverdichtung des Baugebietes durch den Wegfall der Flächen für die Versickerung und des Spielplatzes ermöglicht werden, geringfügige Anpassungen der Baugrenzen an den Baubestand vorgenommen werden. Für die zusätzlich bebauten Bereiche wird eine Ausgleichsfläche festgesetzt. Die Nachverdichtung bestehender Siedlungsteile ist ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Ortsentwicklung. Im Zuge steigender Einwohnerzahlen, wachsender Nachfrage nach Wohnraum und der Notwendigkeit, Flächen effizient zu nutzen, gewinnt die Nachverdichtung innerörtlicher Flächen im städtischen Kontext zunehmend an Bedeutung.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung