Boebrach

Lkr. Regen, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

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Firmenstandorte

Industrie25
Einzehandel29
Großhandel13
Gastgewerbe17
Verkehr und Logistik2
Dienstleistung Personen8
Dienstleistung Unternehmen10

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A AS Deggendorf, BAB A3 BAB A92 30 km
Bundesstraße B AS B 85 Passau-Weiden 10 km
Flughafen In München 140 km
DB-Bahnhof In Regen 17 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Viechtach 15 km
Gymnasium In Viechtach 15 km
Krankenhaus In Viechtach 15 km
Berufsschule In Regen 17 km
Hochschule In Fachhochschule Deggendorf 30 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Flächennutzungsplan Böbrach Neuaufstellung FNP/LP Gemeinde Böbrach
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sonstiges (S) Erläuterungen
Fristende 02.07.2026
Planinhalt Nach § 1 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) besteht der gesetzliche Auftrag, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch Bauleitpläne vorzubereiten, um die städtebauliche und landschaftliche Entwicklung zu ordnen. Bauleitpläne sind nach § 1 Absatz 2 BauGB der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Gemeinden haben gemäß § 1 Absatz 3 BauGB die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Mit der Erstellung eines Landschaftsplanes auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die landschaftlichen Grundlagen und Qualitäten bei der Gemeindeentwicklung einzubinden. Gemäß § 8 BNatSchG werden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen der Landschaftsplanung überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird für einen Planungshorizont von ca. 10 bis 15 Jahren erstellt. Daher wurde durch den Gemeinderat die Neuaufstellung des aus dem Jahr 1982 stammenden Flächennutzungsplanes und die Erstaufstellung eines Landschaftsplanes beschlossen. Der derzeitige Flächennutzungsplan (FNP) wurde am 12.01.1982 rechtswirksam, ein Landschaftsplan wurde bis dato noch nicht erstellt. Aufgrund der Erfordernisse der gemeindlichen Entwicklung wurden bislang 21 Deckblattänderungen des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Umweltbericht Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung