Boebrach

Lkr. Regen, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

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Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 400
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 420 

Firmenstandorte

Industrie25
Einzehandel29
Großhandel13
Gastgewerbe17
Verkehr und Logistik2
Dienstleistung Personen8
Dienstleistung Unternehmen10

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 1.564  
Bevölkerung 2023 1.622  
Veränderung in %   -3,6 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt - 162 -
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) - -496 -

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B AS B 85 Passau-Weiden 10 km
Autobahn A AS Deggendorf, BAB A3 BAB A92 30 km
DB-Bahnhof In Regen 17 km
Flughafen In München 140 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Viechtach 15 km
Hochschule In Fachhochschule Deggendorf 30 km
Berufsschule In Regen 17 km
Krankenhaus In Viechtach 15 km
Gymnasium In Viechtach 15 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

WA Drachselsebene BBP "WA Drachselsebene", Deckblatt Nr. 1
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 19.08.2026
Planinhalt Der rechtskräftige Bebauungsplan WA „Drachselsebene“ zeigt südlich der geplanten und teilweise bebauten Bauflächen auf den Flurnummern 218/6 und 218/22 innerhalb des Geltungsbereiches Flächen ohne hinreichende bauplanungsrechtliche Festlegungen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die Flächen unbeplant, jedoch innerhalb des Geltungsbereiches, belassen. Aufgrund des Fehlens von hinreichenden bauplanungsrechtlichen Aussagen für die genannten Flächen können diese mangels Regelungsgehalt nach geltendem Baurecht nicht bebaut werden. Durch die Rechtskräftigkeit des Bebauungsplanes (Satzung vom 24.11.1992) gelten die ca. 5.671 m² Fläche innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes dennoch als Innenentwicklungspotenzial für die Gemeinde Böbrach. Die Erschließung des bislang unbeplantes Teilbereiches ist bauleitplanerisch nicht vorbereitet und erfordert auf der Grundlage aktueller technischer und rechtlicher Anforderungen (z. B. an die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung, Feuerwehrzufahrt) voraussichtlich einen hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand. Die Gemeinde Böbrach beabsichtigt aufgrund der genannten ungünstigen Voraussetzungen die Herausnahme der Flurnummern 218/6 und 218/22, Gmk. Böbrach, aus dem Geltungsbereich im Zuge einer Aufhebungssatzung. Dadurch können vorhandene Innenentwicklungspotenziale verringert und durch eine bedarfsangepasste Neuausweisung von Bauflächen an alternativer Stelle im Gemeindegebiet attraktive und realisierbare Entwicklung Wohnbauflächen ermöglicht werden.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument