Rieden a. Forggensee

Lkr. Ostallgäu, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Die Gemeinde Rieden am Forggensee im Landkreis Ostallgäu ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten.

Die Kommune zählt auf einer Fläche von 13,17 km² über 1.200 Einwohner. Zwischen den Jahren 2014 und 2028 wird die Bevölkerungszahl jedoch voraussichtlich einen Zuwachs von 12 % erfahren. Die Einwohnerentwicklung zeichnet sich durch eine kontinuierliche Steigerung aus. Außerdem verfügt Rieden am Forggensee neben einem Kindergarten und einer Grundschule auch über einen Gewerbeverband. Im Jahre 2013 verbuchte die Ortsgemeinschaft ferner rund 65.000 Gästeübernachtungen.

Im sehr nahe liegenden Füssen, der zweitgrößten Stadt des Ostallgäus, werden unter anderem ein Krankenhaus und ein Gymnasium unterhalten. Rieden am Forggensee liegt darüber hinaus direkt an der Bundesstraße B 16.

Der Ort sorgt zudem stetig für eine Fortentwicklung seiner Infrastruktur. So wird bis 2018 auch der Auf- beziehungsweise Ausbau von Internet-Hochgeschwindigkeitsnetzen im Rahmen des Breitband-Förderungsprogramms des Freistaats Bayern abgeschlossen sein. Die Übertragungsraten werden dann voraussichtlich flächendeckend mindestens 50 Mbit/s im Download aufweisen.

Die Gemeinde ist von Gewerbe, Handel und Handwerk geprägt und bietet in diesen Feldern eine Vielzahl von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Beispielsweise hat das innovative sowie weltweit bekannte metallverarbeitende Unternehmen „Unimet“ dort seinen Firmensitz.

Obendrein ist Rieden am Forggensee Mitglied des Zweckverbands „Allgäuer Land“, der insbesondere die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Verbandsgebiet zum Ziel hat und in interkommunaler Kooperation den „Gewerbepark Allgäuer Land“ in Füssen geschaffen hat.

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 320
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 350 

Firmenstandorte

Industrie32
Einzehandel20
Großhandel13
Gastgewerbe22
Verkehr und Logistik1
Dienstleistung Personen29
Dienstleistung Unternehmen39

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 1.399  
Bevölkerung 2023 1.408  
Veränderung in %   -0,6 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 1.008 1.019 -1,1 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) 392 426 -8 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B17 7 km
Bundesstraße B12 AS Marktoberdorf 29 km
Autobahn A7 AS Füssen 8 km
Bundesstraße B16 0.2 km
Bushaltestelle Am Ort 0 km
Flughafen In München 148 km
Flughafen In Stuttgart 208 km
DB-Bahnhof In Füssen 6 km
Flughafen In Memmingen 84 km

Kommunale Infrastruktur

Gymnasium In Füssen 5 km
Hochschule In Kempten 48 km
Hochschule In München 120 km
Gymnasium In Hohenschwangau 10 km
Hochschule In Augsburg 96 km
Krankenhaus In Füssen 6 km
Realschule In Füssen 8 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Nr. 16 "Hausstatt", Gemeinde Rieden am Forggensee, Bebauungsplan Nr. 16 "Hausstatt, 2. Änderung und Erweiterung"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 05.09.2025
Planinhalt Die Gemeinde Rieden plant den Neubau eines Feuerwehrgebäudes nach den aktuellen Anforderungen. Der Planung gingen Gespräche mit dem Landratsamt und dem Architekturbüro F64-Architekten voraus. Die Wahl des neuen Standorts wird durch die gute Verkehrsanbindung direkt an die B16 und die damit verbundenen kürzeren Einsatzzeiten begründet. Die Ausweisung eines Sondergebietes ermöglicht der Gemeinde, geeignete Festsetzungen zu treffen, um auf die angrenzende Wohnbebauung im Norden, die Hofstelle im Westen und die Gewerbenutzung im Osten reagieren zu können.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung Gutachten/Vorplanungen
Nr. 16 "Hausstatt", Gemeinde Rieden am Forggensee, 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hausstatt, 2. Änderung und Erweiterung“
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 05.09.2025
Planinhalt Die Gemeinde Rieden plant den Neubau eines Feuerwehrgebäudes nach den aktuellen Anforderungen. Der Planung gingen Gespräche mit dem Landratsamt und dem Architekturbüro F64-Architekten voraus. Die Wahl des neuen Standorts wird durch die gute Verkehrsanbindung direkt an die B16 und die damit verbundenen kürzeren Einsatzzeiten begründet. Die Ausweisung eines Sondergebietes ermöglicht der Gemeinde, geeignete Festsetzungen zu treffen, um auf die angrenzende Wohnbebauung im Norden, die Hofstelle im Westen und die Gewerbenutzung im Osten reagieren zu können. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Gutachten/Vorplanungen Anschreiben/Bekanntmachung