Füssen

Lkr. Ostallgäu, Schwaben

Standortbeschreibung

Füssen ist eine Stadt im Landkreis Ostallgäu. Sie liegt im Südwesten Bayerns. Im Osten grenzt die Stadt an den Lech und im Süden an Österreich.

Mit über 15.000 Einwohnern und einer Fläche von 43,52 km² ist Füssen nicht nur die höchstgelegene Stadt Bayerns, sondern zugleich die zweitgrößte im Landkreis Ostallgäu. Seit 2011 gewinnt die Stadt jährlich 200 bis 300 Einwohner dazu.

Die direkte Verkehrsanbindung wird durch die Autobahn A 7, die Bundesstraßen B 16, B 17 und B 310, durch Bahnverbindungen nach München und Augsburg sowie durch Busverbindungen nach Oberstdorf, Kempten oder Reutte gewährleistet; wobei in Füssen täglich rund 3.000 Bahnfahrer aus- oder umsteigen. Von besonderer Bedeutung ist die Lage am Südende der A 7, welche an der Landesgrenze in die Straße zum Fernpass übergeht (Alpenüberquerung).

Zudem bietet das Mittelzentrum neben einer einladenden Lebensinfrastruktur (Krankenhaus etc.) Natur- und Kulturvielfalt. Das Füssener Festspielhaus ist dabei als namhaftes Theater und Veranstaltungshaus ein Beispiel für das kulturelle Bewusstsein des Ortes. Mit mehreren tausend Arbeitsplätzen wird obendrein eine vielseitige sowie robuste Arbeitsplattform geboten. Breitband-Internetzugänge mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download stehen bereits flächendeckend zur Verfügung. Der Ausbau der Internet-Hochgeschwindigkeitsnetze im Rahmen des Breitband-Förderungsprogramms des Freistaats Bayern wird voraussichtlich 2018 vollendet sein.

Der größte Teil der dort niedergelassenen Firmen lässt sich der Dienstleistungsbranche und dem Einzelhandel zuordnen. Aber auch viele renommierte Betriebe aus dem produzierenden Gewerbe haben in Füssen ihren Standort. So sind die „Otto Bihler Maschinenfabrik GmbH & Co. KG“, die „PMG Füssen GmbH“ (Hersteller für die Automobilindustrie), die „MPE-Garry GmbH“ (Maschinenbau), die „transco Drehautomaten GmbH“ (Maschinenbau) oder die „ZETKA Stanz- u. Biegetechnik AG & Co. KG“ (Werkzeugbau) ortsansässig.

Die Stadt ist darüber hinaus Mitglied des Zweckverbands „Allgäuer Land“, der insbesondere die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Verbandsgebiet zum Ziel hat und in interkommunaler Kooperation den „Gewerbepark Allgäuer Land“ in Füssen geschaffen hat.

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 380
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 435 

Firmenstandorte

Industrie102
Einzehandel316
Großhandel78
Gastgewerbe219
Verkehr und Logistik33
Dienstleistung Personen342
Dienstleistung Unternehmen305

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 15.287  
Bevölkerung 2023 16.072  
Veränderung in %   -4,9 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 7.046 7.437 -5,3 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) 516 973 -47 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A7 AS A 7 Füssen 0.5 km
Bundesstraße B310 0.5 km
Bundesstraße B16 0.5 km
Bundesstraße B17 0.5 km
Flughafen In Memmingen 80 km
Bushaltestelle Am Ort 0 km
DB-Bahnhof Am Ort 0 km
Flughafen In Stuttgart 203 km
Flughafen In München 153 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Kempten 44 km
Hochschule In München 125 km
Gymnasium Am Ort
Berufsschule In Marktoberdorf 28 km
Krankenhaus In Pfronten 13 km
Berufsschule Am Ort
Gymnasium In Hohenschwangau 4 km
Realschule Am Ort
Hochschule In Augsburg 101 km
Krankenhaus Am Ort

Aktuelle Bauleitplanverfahren

A 85 E - Altstad, Stadt Füssen, Bebauungsplan A 85 E – Altstadt
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Mischgebiet (MI) Erläuterungen
Fristende 14.07.2025
Planinhalt Der Stadt Füssen lagen Anträge auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von dauergenutzten Wohnungen in Ferienwohnungen vor. Das lässt die weitere Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten. Das Plangebiet entspricht einem Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO (MI). Zulässig waren bisher Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe und Vergnügungsstätten. Gemäß § 13 a BauNVO gehören Ferienwohnungen zu den Betrieben des Beherbergungsgewerbes und zu den Gewerbebetrieben gehören. Diese sind im MI zulässig. Die Stadt Füssen hat mit den Beschlüssen aus 2019 klargestellt, dass eine konsequente Abkehr von der vormaligen Entscheidungspraxis erfolgt. Dies ist sachlich begründet, weil nach wie vor ein Wohnraumdefizit insbesondere im Hinblick auf bezahlbaren und familiengerechten Wohnraum und dabei besonders im Bereich der Mietwohnungen besteht; die Baugebietsausweisungen der letzten Jahre bisher noch nicht in ausreichendem Umfang zu einer Behebung dieser Problematik geführt haben und anhaltend der Trend zur Verdrängung des ohnehin zu knapp bemessenem Wohnraum durch die Einrichtung von Ferienwohnungen besteht.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument