Neu-Ulm

Lkr. Neu-Ulm, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Die Stadt Neu-Ulm ist große Kreisstadt im Landkreis Neu-Ulm und bildet zusammen mit der benachbarten Stadt Ulm das gemeinsame Oberzentrum der Region Donau-Iller. Die zwischen München und Stuttgart gelegene Doppelstadt hat sich in den vergangenen Jahren durch Ihre Lagegunst am Kreuzungspunkt der Autobahnen A 7 und A 8 sowie einer der Hauptmagistralen der Deutschen Bundesbahn sehr stark entwickelt.

Die Doppelstadt hat rund 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und knapp 170.000 Einwohner. Mit den beiden Landkreisen Neu-Ulm und Alb Donau leben in der Innovationsregion Ulm 500.000 Menschen mit 170.000 Beschäftigte. Die Innovationsregion Ulm verfügt über 5 zentrale Kompetenzfelder: Metall, Maschinenbau, Nutzfahrzeugbau, Logistik und Pharma/Gesundheit.

Neu-Ulm ist als bayrischer Teil des Oberzentrums in den vergangenen Jahren durch das Projekt Neu-Ulm 21, die Landesgartenschau 2008 und die Umnutzung der ehemaligen amerikanischen Konversionsflächen auch überregional bekannt geworden. Größter Arbeitgeber ist der Bushersteller EvoBus. 3 Hochschulen (die Universität und die Hochschulen Ulm und Neu-Ulm) bilden den akademischen Nachwuchs für die regionale Wirtschaft aus.

Die Region Ulm/Neu-Ulm hat ein hohen kulturellen und Freizeitwert. Die Nachbarländer Schweiz und Österreich sowie das Alpengebiet und der Bodenseeraum sind rasch erreichbar. Die Lebenshaltungskosten und die Wohn- und Gewerbeimmobilien sind im Vergleich zu anderen Großräumen noch relativ preisgünstig. Für eine gute internationale Anbindung sorgt, dass die Flughäfen in Stuttgart und München sowie mittlerweile Memmingen sehr rasch erreichbar sind.

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Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 360
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 375 

Firmenstandorte

Industrie440
Einzehandel734
Großhandel467
Gastgewerbe250
Verkehr und Logistik194
Dienstleistung Personen819
Dienstleistung Unternehmen1.099

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 62.641  
Bevölkerung 2023 61.780  
Veränderung in %   1,4 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 29.292 29.670 -1,3 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) 1.480 2.032 -27,2 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A AS A8 / A7 0 km
Bundesstraße B 0 km
Flughafen In Stuttgart 80 km
Flughafen In Memmingen 57 km
Bushaltestelle In Neu-Ulm 0 km
Flughafen In Augsburg 80 km
DB-Bahnhof In Neu-Ulm 0 km
ICE-Haltestelle Am Ort 0 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Neu-Ulm (FH) 0 km
Krankenhaus In Ulm 8 km
Gymnasium In Neu-Ulm 0 km
Hochschule In Ulm (FH) 3 km
Gymnasium Am Ort Neu-Ulm
Krankenhaus Am Ort Neu-Ulm
Hochschule In Ulm (Universität) 3 km
Krankenhaus In Ulm 8 km
Krankenhaus In Ulm 8 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Flächennutzungsplan, Stadt Neu-Ulm, 14. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbliche Bauflächen Schwaighofen Süd“
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 15.09.2025
Planinhalt Ziel der 14. FNP Änderung ist es, die bereits im FNP 2025 der Stadt Neu-Ulm ausgewiesene gewerbliche Baufläche G 3 Schwaighofen Süd kleinräumig zu arrondieren. Da nur ein Teil der im FNP 2025 ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen tatsächlich für die angestrebte Nutzung zur Verfügung stehen, kann die dringende Nachfrage nach Gewerbegrundstücken nicht gedeckt werden. Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines ersten Abschnittes der gewerblichen Baufläche G 3 ist eine kleinräumige Arrondierung sinnvoll.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Gutachten/Vorplanungen
M 92.3/1 „Wiley-Mitte, IT-Campus“, Stadt Neu-Ulm, Bebauungsplan M 92.3/1 „Wiley-Mitte, IT-Campus, 1. Teiländerung“
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 06.10.2025
Planinhalt Der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm (SUN) hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen, das Verbandsgebiet um die Fläche des Bebauungsplans M 92.3 „Wiley-Mitte, IT-Campus“ zu erweitern. Die Planungsziele des Bebauungsplans M 92.3 zur Entwicklung eines Standorts für Unternehmen aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnik haben weiterhin Bestand. Die im Bebauungsplan M 92.3 festgesetzte Gewerbefläche „GE 1“ an der Kreuzung Europastraße/Memminger Straße konnte zwischenzeitlich vermarktet werden und wird von einem IT-Unternehmen mit einem ca.26 Meter hohen, sechsgeschossigen Bürogebäude sowie einem ca. 19 Meter hohen, sechsgeschossigen Parkhaus bebaut. Im Bereich der südlich gelegenen Gewerbefläche „GE 2“ sollen nach Abschluss der Sanierung von Bodenaltlasten die Stichstraße „Katherine-Johnson-Campus" angelegt und die übrigen Gewerbegrundstücke bebaut werden. Bei der Vermarktung der Gewerbegrundstücke im Gebiet „GE 2“ hat sich herausgestellt, dass ein Änderungsbedarf hinsichtlich des im Bebauungsplan M 92.3 zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung besteht. Zur Änderung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung ist die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes M 92.3/1 „Wiley-Mitte, IT-Campus, 1. Teiländerung“ erforderlich. Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die planungsrechtliche Sicherung einer bedarfsgerechten, urbanen Gewerbebebauung.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung
M 25 Lönsstraße, Stadt Neu-Ulm, Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 06.10.2025
Planinhalt Mit dem am 04.11.2011 in Kraft getretenen Bebauungsplan M 25 „Lönsstraße“ wurde der hohen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen. Ziel der städtebaulichen Entwicklung war es, den bestehenden Siedlungskörper sinnvoll zu ergänzen und neue Wohnbauflächen in zentraler Lage bereitzustellen. Vorgesehen wurde ein Nutzungsmix verdichteter Wohnformen, bestehend aus Geschosswohnungsbau sowie Reihen- und Kettenhäusern im verdichteten Einfamilienhausbau. Das Gebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Offenhausen zwischen der Bahnlinie Ulm – Augsburg, der Kammer-Krummen-Straße im Osten und der westlich verlaufenden Lönsstraße. Nördlich grenzen Reihenhäuser der Albrecht-Dürer-Straße an. Für die Abrechnung des Gesamtprojekts und die Erhebung der Erschließungsbeiträge ist es notwendig, durch den vorliegenden Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“ die textlichen Festsetzungen zu ergänzen. Ziel ist es, eine rechnerische Zuordnung der jeweiligen Anteile der Baumaßnahmen innerhalb der Wohngebietsflächen sowie der Straßenbaumaßnahmen zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplans vorzunehmen (Zuordnungsfestsetzung).
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung