Bellenberg
Lkr. Neu-Ulm, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Firmenstandorte
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Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A | 5 km |
| Flughafen | In Memmingen | 38 km |
| Flughafen | In Augsburg | 90 km |
Kommunale Infrastruktur
| Hochschule | In FH Neu-Ulm | 28 km |
| Gymnasium | In Illertissen, Vöhringen | 3 km |
| Hochschule | In FH Ulm | 30 km |
| Hochschule | In UNI Ulm | 30 km |
| Realschule | In Illertissen, Vöhringen | 3 km |
| Krankenhaus | In Illertissen, Weißenhorn | 0 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Ortsmitte III Gemeinde Bellenberg - Bebauungsplan Ortsmitte III | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Mischgebiet (MI), Sondergebiet (SO), Fläche für Gemeinbedarf, Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
| Fristende | 07.06.2026 |
| Planinhalt | Für das Plangebiet gilt das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bellenberg“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist städtebaulich erforderlich, um die im förmlich fest gelegten Sanierungsgebiet definierten Sanierungsziele planungsrechtlich zu sichern, eine qualitätsvolle Innenentwicklung zu gewährleisten sowie eine Weiterentwicklung der Ortsmitte als städtebauliche und verkehrliche Neuordnung zu ermöglichen. Das Plangebiet liegt zentral in der Ortsmitte und nimmt damit eine besondere städtebauliche Bedeutung ein. Die Entwicklung, Aufwertung und Umstrukturierung dieses Bereichs im Sinne der Stärkung des Ortszentrums ist ein zentrales Ziel der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts mit vorbereitender Untersuchung wurden für diesen Bereich Sanierungsziele definiert (vgl. integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen). Zur Konkretisierung dieser Sanierungsziele wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit eine städtebauliche Rahmenplanung als konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung dieses Bereichs erarbeitet (vgl. Anlage 6 der Begründung des Bebauungsplanes). Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept, die vorbereitende Untersuchung sowie die städtebauliche Rahmenplanung formulieren die anvisierten städtebaulichen Ziele und Gestaltungsvorschläge für die Neuordnung des Plangebietes bzw. dieses Teilraums. Gegenwärtig weist das Plangebiet planungsrechtlich unzureichend geregelte Strukturen auf Grundlage des geltenden Baurechts auf, die einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen. Ziel für den Bereich zwischen Pfarrer-Hölch-Straße, Ulmer Straße und Schulstraße ist es daher, die städtebaulichen Ziele, die Nachverdichtungspotenziale, die funktionalen sowie gestalterischen Aufwertungsmöglichkeiten und die in der Rahmenplanung erarbeiteten Konkretisierungen langfristig zu sichern und bauplanungsrechtlich festzuschreiben. Darüber hinaus wird eine planungsrechtlich belastbare Grundlage für künftige Vorhaben geschaffen, die mit den Sanierungszielen in Einklang steht. Mit dem Bebauungsplan soll die geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden, indem Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Gestaltung, Grünordnung, Immissionsschutz und Erschließung gezielt gesteuert werden. Dies betrifft insbesondere die Sicherung neuer Nutzungsmöglichkeiten in maßvollem Umfang, die Sicherung der Aufenthaltsqualität sowie die Schaffung von Flächen für gemeinwesen-orientierte Nutzungen. Die Angebotsplanung ermöglicht dabei eine flexible, bedarfsorientierte Umsetzung der Maßnahmen im Einklang mit den städtebaulichen Zielen, ohne einzelne Vorhaben zu erzwingen. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass sich alle künftigen Entwicklungen in ein übergeordnetes städtebauliches Konzept einfügen, das auf die Stärkung der Ortsmitte ausgerichtet ist. Damit wird sowohl dem Gebot der Verhältnismäßigkeit als auch der Flexibilität bei der Umsetzung der Sanierungsziele Rechnung getragen. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Projektdatei Gutachten/Vorplanungen Gutachten/Vorplanungen Satzungstext Begründung Gutachten/Vorplanungen |
