Bayerisches Ladenschlussgesetz – Neuerungen 2025

Am 10. Juli 2025 hat der Bayerische Landtag das neue Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. August 2025 in Kraft getreten und schafft neue Spielräume für Handelsunternehmen und Kommunen. Insbesondere bei Einkaufsnächten, Sonntagsöffnungen in Tourismusorten und digitalen Kleinstsupermärkten ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten.

Bewährte Regelungen bleiben bestehen

  1. Allgemeine Ladenöffnungszeiten: Für die regulären Ladenöffnungszeiten an Werktagen ändert sich nichts. Es bleibt bei den bisherigen Öffnungszeiten von 6:00 bis 20:00 Uhr
     
  2. Verkaufsoffene Sonntage: Auch weiterhin sind maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Kommune möglich. Voraussetzung bleibt ein konkreter Anlass, beispielsweise ein Markt, Fest oder eine Messe

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Kommunale Einkaufsnächte

2. Unternehmensindividuelle Einkaufsnächte

3. Mehr Möglichkeiten für Tourismus- und Ausflugsorte

4. Klare Regeln für personallos betriebene Kleinstsupermärkte

Was können Kommunen und Unternehmen jetzt tun?

Kommunale Einkaufsnächte aktiv nutzen

  • Austausch mit Gemeinden, Citymanagern sowie Handels- und Tourismusvertretern starten
  • Geeignete Termine identifizieren, beispielsweise im Rahmen von Stadtfesten
  • Die Einführung entsprechender Satzungen anstoßen

    Unternehmen informieren und unterstützen

  • Über die neuen Möglichkeiten unternehmensindividueller Einkaufsnächte informieren
  • Das vereinfachte Anzeigeverfahren bekannt machen
  • Beispiele und Erfahrungswerte aus der Praxis bereitstellen

Chancen für Tourismus- und Ausflugsorte prüfen

  • Die Einstufung als Tourismus- oder Ausflugsort prüfen
  • Gesetzliche Voraussetzungen bewerten
  • Gemeinsam mit Tourismus-, Handels- und Kommunalakteuren sinnvolle Nutzungskonzepte entwickeln