Analyse der Gewerbesteuerhebesätze Oberbayern

Die Gewerbesteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern und stellt als kommunale Steuer eine der wichtigsten originären Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Die Einnahmen dienen der Finanzierung kommunaler Aufgaben, wobei Bund und Länder über die Gewerbesteuerumlage an den Erträgen ebenfalls beteiligt werden. Die Höhe der Gewerbesteuer wird maßgeblich durch den von jeder Kommune individuell festgelegten Hebesatz bestimmt.


Die Angaben im PDF (Downloadbereich rechte Seite) basieren auf den Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und geben den verfügbaren Stand 2025 wieder. Da die Kommunen ihre Hebesätze unterjährig durch Beschluss ändern können, empfiehlt sich bei konkreten Standort- oder Investitionsentscheidungen eine zusätzliche Rückfrage bei der jeweiligen Kommune, um den aktuell gültigen Hebesatz zu ermitteln.  

Gewerbesteuer als Standortfaktor 

Die Wahl des richtigen Standorts zählt zu den wichtigsten strategischen Entscheidungen eines Unternehmens. Die Qualität eines Standorts beeinflusst maßgeblich die Wettbewerbsfähigkeit und den langfristigen Unternehmenserfolg. Dabei spielen zahlreiche Standortfaktoren, also variable standortspezifischen Bedingungen und Einflüsse, die sich positiv oder negativ auf die Anlage und Entwicklung eines Betriebs auswirken, eine Rolle. Darunter zum Beispiel die Qualität der Infrastruktur, die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte sowie die Attraktivität kommunaler Angebote für Unternehmen und Beschäftigte. Auch die steuerliche Belastung ist ein wichtiger Faktor im Standortwettbewerb. Zwar ist die Gewerbesteuer nur eines von vielen Entscheidungskriterien, sie besitzt jedoch eine besondere Bedeutung, da ihre Höhe durch kommunalpolitische Entscheidungen unmittelbar beeinflusst werden kann und relativ schnell veränderbar ist.

In den vergangenen Jahren ist die Belastung der Unternehmen durch Realsteuern kontinuierlich gestiegen. Jede Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes erhöht die steuerliche Belastung der Betriebe und kann die wirtschaftliche Substanz, insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen, beeinträchtigen. Hebesatzerhöhungen werden oftmals im Rahmen kommunaler Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Langfristig können sie jedoch die Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts schwächen und dessen Attraktivität im Vergleich zu anderen Kommunen mindern. Steigende Steuerbelastungen können Investitionen erschweren, Neuansiedlungen hemmen und im Einzelfall sogar Standortverlagerungen begünstigen. Die finanziellen Herausforderungen vieler Kommunen lassen sich daher nicht dauerhaft durch Steuererhöhungen lösen.

Gewerbesteuerhebesätze in Oberbayern 

Im Jahr 2025 beträgt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz der oberbayerischen Gemeinden 343 % und steigt damit leicht um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahresniveau von 2024. Auf Ebene der Landkreise variieren die durchschnittlichen Hebesätze zwischen 303 % im Landkreis München und 364 % im Landkreis Erding. Die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim veranschlagen einen Hebesatz von 400 %, während es in der Landeshauptstadt München 490 % sind.
Im Jahr 2025 reicht die Spannweite der Gewerbesteuerhebesätze in Oberbayern von 230 % bis 490 %. Den höchsten Hebesatz einer Kommune (ohne die kreisfreien Städte) weist die Gemeinde Kirchberg (Lkr. Erding) mit 430 % aus. Es folgen die Gemeinden Berglern (Lkr. Erding), Kösching (Lkr. Eichstätt) und Langenpreising (Lkr. Erding) mit jeweils 420 %. Den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz veranschlagt die Gemeinde Baierbrunn (Lkr. München) mit 230 %. Dahinter folgen die Gemeinden Stammham (Lkr. Altötting), Bad Wiessee (Lkr. Miesbach), Grünwald (Lkr. München) und Pöcking (Lkr. Starnberg), die jeweils einen Hebesatz von 240 % erheben. 

Mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 343 % liegt Oberbayern unter dem bayerischen Durchschnitt von
347 % und gehört damit zu den steuerlich attraktivsten Regierungsbezirken Bayerns. Nur Schwaben (334 %) weist einen niedrigeren Durchschnittswert auf. Gleichzeitig bleibt Bayern mit 347 % insgesamt unter dem bundesweiten Durchschnitt von 409 % (Wert aus 2024, gemäß Verfügbarkeit beim Statistischen Bundesamt). Damit liegt Bayern insgesamt 66 Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt (Abbildung 2). Die Ergebnisse verdeutlichen die moderate Gewerbesteuerbelastung der bayerischen Kommunen und stellen einen wichtigen Standortvorteil im nationalen Wettbewerb dar.


Die Gewerbesteuerhebesätze in Oberbayern zeigen im Jahr 2025 eine hohe Stabilität. Von insgesamt 500 Kommunen in Oberbayern haben 462 Kommunen (92,4 %) ihren Hebesatz gegenüber dem Vorjahr unverändert gelassen. 33 Kommunen (6,6 %) haben den Hebesatz erhöht und fünf Kommunen (1,0 %) gesenkt. Die größten Anpassungen gegenüber 2024 erfolgten in den Gemeinden Warngau und Penzberg, die ihren Hebesatz jeweils um 50 Punkte angehoben haben. Die stärkste Senkung verzeichnete Baierbrunn mit einer Reduzierung um 70 Punkte auf aktuell 230 %.
Ein Blick auf die längerfristige Entwicklung seit 2015 zeigt jedoch ein anderes Bild: Während in 275 Kommunen (55 %) der Hebesatz unverändert blieb, haben 210 Kommunen (42 %) ihren Hebesatz erhöht. Nur 15 Kommunen (3 %) nahmen in diesem Zeitraum eine Senkung vor. Dies könnte daraufhin deuten, dass langfristig eine Tendenz zu höheren Hebesätzen besteht.

Gewerbesteuerhebesätze in den oberbayerischen Kommunen 2025 © IHK München und Oberbayern