Krumbach (Schwaben)

Lkr. Günzburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Die im Naturraum der Unteren Iller-Lech-Schotterplatte gelegene Stadt Krumbach ist zweitgrößte Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Günzburg und besitzt die Stadtteile Krumbach, Hürben, Attenhausen, Billenhausen, Edenhausen, Hohenraunau und Niederraunau.

 

Die Stadt Krumbach zählt auf einer Fläche von 44,75 km2 12.961  Einwohner (Stand 2016). Das macht eine Bevölkerungsdichte von 290 Einwohnern je km2. Die Bevölkerungszahl der Stadt Krumbach steigt.

 

Zudem verfügt die Stadt Krumbach über ein Kinderzentrum mit Kindergarten, zwei Grundschulen, eine Realschule, ein Gymnasium,  eine Staatliche Berufsschule sowie mehrere Alters- und Pflegedienste sowie sechs Kirchen und ein Krankenhaus. Das Mittelschwäbische Heimatmuseum, das Wachsmuseum Krumbach und viele verschiedene Vereine bieten das ganze Jahr über zahlreiche Veranstaltungen für Anwohner und Besucher. Im Jahr 2016 verbuchte die Stadt Krumbach mehr als 73.481 Gästeübernachtungen.

 

Circa 30km nördlich liegt die Kreisstadt Günzburg, vor allem bekannt durch das LEGOLAND Deutschland. Hier befinden sich zusätzliche kulturelle, touristische und schulische Angebote sowie ein Krankenhaus. Die Stadt Krumbach liegt direkt an den Bundesstraßen B 16 und B 300. Ebenfalls ist Krumbach an das deutsche Bahnnetz mit eigenen Bahnhöfen angeschlossen.

 

Die Stadt besitzt eine vielfältige Wirtschaft, in den Branchen Dienstleistung, Handel, Handwerk und Industrie werden unterschiedlichste Arbeits- und Ausbildungsplätze angeboten. Zwei der größten Unternehmen der Stadt Krumbach sind  beispielsweise die weltweit im Anlagenbau tätige Lingl-Gruppe und die Unternehmensgruppe Borgers Süd GmbH.

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 335
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 450 

Firmenstandorte

Industrie120
Einzehandel224
Großhandel110
Gastgewerbe73
Verkehr und Logistik28
Dienstleistung Personen194
Dienstleistung Unternehmen187

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 14.178  
Bevölkerung 2023 13.940  
Veränderung in %   1,7 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 6.064 6.195 -2,1 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) 90 262 -65,6 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A8 AS Günzburg, Burgau/Jettingen-Scheppach 25 km
Bundesstraße B16 1 km
Autobahn A7 AS Illertissen 20 km
Bundesstraße B300 1 km
Flughafen In Augsburg 66 km
Flughafen In München 146 km
Bushaltestelle Am Ort 0 km
Flughafen In Stuttgart 126 km
Flughafen In Memmingen 38 km
DB-Bahnhof Am Ort 0 km
DB-Bahnhof In Günzburg 28 km

Kommunale Infrastruktur

Krankenhaus In Kreiskrankenhaus 0 km
Berufsschule In Außenstelle v. GZ 0 km
Hochschule In versch. Fachschulen 0 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Flächennutzungsplan, Stadt Krumbach, 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI), Fläche für Gemeinbedarf Erläuterungen
Fristende 19.09.2025
Planinhalt Am östlichen Ortsrand der Stadt Krumbach sind die Darstellung einer gemischten Baufläche sowie potenzieller Ausgleichsflächen geplant. Die Flächen im Änderungsbereich werden aktuell als Grünfläche dargestellt. Zudem umfasst der Geltungsbereich im Norden einen Teilbereich der Augsburger Straße (Bundesstraße B 300) als Erschließungsstraße.
Anhänge Begründung Umweltbericht
Nördlich vom Lexenrieder Weg, Bauleitplanung Krumbach "Nördlich vom Lexenrieder Weg"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Mischgebiet (MI) Erläuterungen
Fristende 19.09.2025
Planinhalt Auf dem Flurstück 323 Gemarkung Hürben zwischen Lexenrieder Weg und Augsburger Straße (Bundesstraße B 300) beabsichtigt ein Schreiner an sein bestehendes Holzlager seine Sägerei zu verlegen und dort gleichzeitig eine neue Lagerhalle und ein nachhaltiges Musterhaus mit integriertem Büro zu errichten. Eine Bauvoranfrage dazu ergab, dass nach Stellungnahme des Fachbereichs Städtebau des Landratsamtes Günzburg, das Vorhaben weder in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt. Das geplante Bauvorhaben ist somit nicht genehmigungsfähig, weshalb die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden sollen. Zur Ermöglichung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Begründung