Krumbach (Schwaben)
Lkr. Günzburg, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Die im Naturraum der Unteren Iller-Lech-Schotterplatte gelegene Stadt Krumbach ist zweitgrößte Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Günzburg und besitzt die Stadtteile Krumbach, Hürben, Attenhausen, Billenhausen, Edenhausen, Hohenraunau und Niederraunau.
Die Stadt Krumbach zählt auf einer Fläche von 44,75 km2 12.961 Einwohner (Stand 2016). Das macht eine Bevölkerungsdichte von 290 Einwohnern je km2. Die Bevölkerungszahl der Stadt Krumbach steigt.
Zudem verfügt die Stadt Krumbach über ein Kinderzentrum mit Kindergarten, zwei Grundschulen, eine Realschule, ein Gymnasium, eine Staatliche Berufsschule sowie mehrere Alters- und Pflegedienste sowie sechs Kirchen und ein Krankenhaus. Das Mittelschwäbische Heimatmuseum, das Wachsmuseum Krumbach und viele verschiedene Vereine bieten das ganze Jahr über zahlreiche Veranstaltungen für Anwohner und Besucher. Im Jahr 2016 verbuchte die Stadt Krumbach mehr als 73.481 Gästeübernachtungen.
Circa 30km nördlich liegt die Kreisstadt Günzburg, vor allem bekannt durch das LEGOLAND Deutschland. Hier befinden sich zusätzliche kulturelle, touristische und schulische Angebote sowie ein Krankenhaus. Die Stadt Krumbach liegt direkt an den Bundesstraßen B 16 und B 300. Ebenfalls ist Krumbach an das deutsche Bahnnetz mit eigenen Bahnhöfen angeschlossen.
Die Stadt besitzt eine vielfältige Wirtschaft, in den Branchen Dienstleistung, Handel, Handwerk und Industrie werden unterschiedlichste Arbeits- und Ausbildungsplätze angeboten. Zwei der größten Unternehmen der Stadt Krumbach sind beispielsweise die weltweit im Anlagenbau tätige Lingl-Gruppe und die Unternehmensgruppe Borgers Süd GmbH.
Hebesätze
Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 335 | |
Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 450 |
Firmenstandorte
![]() | 120 |
![]() | 224 |
![]() | 110 |
![]() | 73 |
![]() | 28 |
![]() | 194 |
![]() | 187 |
Bevölkerung
Bevölkerung | 2024 | 14.178 | |
Bevölkerung | 2023 | 13.940 | |
Veränderung in % | 1,7 % |
Sozialvers. Beschäftigte
Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 6.064 | 6.195 | -2,1 % |
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | 90 | 262 | -65,6 % |
Verkehrsinfrastruktur
Autobahn | A8 AS Günzburg, Burgau/Jettingen-Scheppach | 25 km |
Bundesstraße | B16 | 1 km |
Autobahn | A7 AS Illertissen | 20 km |
Bundesstraße | B300 | 1 km |
Flughafen | In Augsburg | 66 km |
Flughafen | In München | 146 km |
Bushaltestelle | Am Ort | 0 km |
Flughafen | In Stuttgart | 126 km |
Flughafen | In Memmingen | 38 km |
DB-Bahnhof | Am Ort | 0 km |
DB-Bahnhof | In Günzburg | 28 km |
Kommunale Infrastruktur
Krankenhaus | In Kreiskrankenhaus | 0 km |
Berufsschule | In Außenstelle v. GZ | 0 km |
Hochschule | In versch. Fachschulen | 0 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Flächennutzungsplan, Stadt Krumbach, 20. Änderung des Flächennutzungsplanes | |
Art des Planes | Flächennutzungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI), Fläche für Gemeinbedarf Erläuterungen |
Fristende | 19.09.2025 |
Planinhalt | Am östlichen Ortsrand der Stadt Krumbach sind die Darstellung einer gemischten Baufläche sowie potenzieller Ausgleichsflächen geplant. Die Flächen im Änderungsbereich werden aktuell als Grünfläche dargestellt. Zudem umfasst der Geltungsbereich im Norden einen Teilbereich der Augsburger Straße (Bundesstraße B 300) als Erschließungsstraße. |
Anhänge | Begründung Umweltbericht |
Nördlich vom Lexenrieder Weg, Bauleitplanung Krumbach "Nördlich vom Lexenrieder Weg" | |
Art des Planes | Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Mischgebiet (MI) Erläuterungen |
Fristende | 19.09.2025 |
Planinhalt | Auf dem Flurstück 323 Gemarkung Hürben zwischen Lexenrieder Weg und Augsburger Straße (Bundesstraße B 300) beabsichtigt ein Schreiner an sein bestehendes Holzlager seine Sägerei zu verlegen und dort gleichzeitig eine neue Lagerhalle und ein nachhaltiges Musterhaus mit integriertem Büro zu errichten. Eine Bauvoranfrage dazu ergab, dass nach Stellungnahme des Fachbereichs Städtebau des Landratsamtes Günzburg, das Vorhaben weder in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt. Das geplante Bauvorhaben ist somit nicht genehmigungsfähig, weshalb die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden sollen. Zur Ermöglichung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. |
Anhänge | Anschreiben/Bekanntmachung Begründung |