Kötz

Lkr. Günzburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Die in der Region Donau-Iller gelegene Gemeinde Kötz im schwäbischen Landkreis Günzburg ist Sitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft Kötz und besitzt die Gemarkungen Ebersbach, Großkötz und Kleinkötz.

Die Gemeinde Kötz zählt auf einer Fläche von 20,54 km2 3266 Einwohner (Stand 2016). Das macht eine Bevölkerungsdichte von 159 Einwohnern je km2.

Zudem verfügt die Gemeinde Kötz über ein Kinderhaus, einen katholischen Kindergarten, eine Grundschule, eine Außenstelle der Volkshochschule Günzburg sowie eine Musikschule. Des Weiteren besitzt Kötz eine katholische Pfarrbücherei und drei Kirchen.

In der nicht einmal 10 Kilometer entfernten Kreisstadt Günzburg, vor allem bekannt durch das LEGOLAND Deutschland, befinden sich zusätzliche kulturelle, touristische und schulische Angebote sowie ein Krankenhaus. Kötz liegt wie Günzburg in direkter Nähe zur Autobahn A 8 München-Stuttgart und zur Bundesstraße B 16.

Darüber hinaus pflegt die Gemeinde eine Partnerschaft zu Obdach in Österreich.

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 320
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 310 

Firmenstandorte

Industrie47
Einzehandel47
Großhandel38
Gastgewerbe13
Verkehr und Logistik6
Dienstleistung Personen63
Dienstleistung Unternehmen47

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 3.346  
Bevölkerung 2023 3.347  
Veränderung in %   -0 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 1.302 1.351 -3,6 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -254 -180 41,1 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B 1 km
Autobahn A AS A 8 Günzburg 3 km
DB-Bahnhof In Kleinkötz 1 km
Flughafen In Memmingen 64 km
Flughafen In Stuttgart 103 km
DB-Bahnhof In Günzburg 7 km
Flughafen In Augsburg 55 km
Flughafen In München 135 km

Kommunale Infrastruktur

Gymnasium In Günzburg, Krumbach, Wette 8 km
Realschule In Günzburg, Krumbach 8 km
Krankenhaus In Günzburg 8 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Wohngebiet nördlich der Frühlingsstraße, Gemeinde Kötz, Bebauungsplan „Wohngebiet nördlich der Frühlingsstraße“
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 12.12.2025
Planinhalt Dem Willen von Gemeinde und Grundstückseigentümer entsprechend soll durch die Planung eine städtebauliche Entwicklung durch Wohnbebauung erfolgen und das Planungsgebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet nördlich der Frühlingsstraße“ ist erforderlich, um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Wohnbebauung zu schaffen. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Begründung Anschreiben/Bekanntmachung
Wohngebiet nördlich der Frühlingsstraße, Gemeinde Kötz, Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Wohngebiet nördlich der Frühlingsstraße“
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 12.12.2025
Planinhalt Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kötz ist die beabsichtigte Schaffung eines neuen Wohngebietes in der Gemeinde Kötz. Die Gemeinde Kötz hat Bedarf an neuen Wohnbauflächen. Da der Grundstückseigentümer des Flurstücks 1539/1 angrenzend an die Frühlingsstraße bauen möchte, bietet sich eine planerische Ordnung der gesamten Freifläche entlang der Frühlingsstraße an. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich hierbei um eine gewünschte Nachverdichtung leerstehender Flächen im Ortsgebiet. Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit des Wohngebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan geändert, so dass der Bebauungsplan aus dem angepassten Flächennutzungsplan entwickelt wird, vgl. § 8 Abs. 2 BauGB.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung Anschreiben/Bekanntmachung