Wertingen

Lkr. Dillingen an der Donau, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Ein wichtiger Faktor für eine Ansiedlung Ihres Gewerbes ist der richtige Standort.

Eine hervorragende Infrastruktur, attraktive Gewerbeflächen und ein hoher Freizeit- und Erholungswert – Wertingen bietet für Unternehmen, aber auch für Familien ideale Bedingungen.
Wertingen liegt in Nordschwaben mitten im Dreieck München – Nürnberg – Stuttgart und ist nur 20 Fahrtminuten von der Schwabenmetropole Augsburg entfernt. Durch den Bau von Ortsumfahrungen ist die Stadt über die wichtige Entwicklungsachse St 2033 zwischen der A7 und der A8 schnell und gut angebunden. Der Regionalflughafen Augsburg und der Münchner Großflughafen sind schnell erreicht. Der Bahnhof in Meitingen ist nur wenige Kilometer entfernt.

Traditionsbetriebe und Global Player
Das Wirtschaftsleben in Wertingen hat eine lange Tradition. Derzeit sind 900 Gewerbetreibende ansässig. Hier treffen Firmen, die seit Generationen in Familienhand sind auf international operierende Topfirmen. Großbetriebe wie die Firmen Hotelwäsche Erwin Müller GmbH & Co. KG, buttinette Textil-Versandhaus GmbH, Schüco International KG, Auto Kleindienst, Georg Wagner KG und die Glas Trösch GmbH haben sich in der Stadt Wertingen angesiedelt und schätzen neben der guten Verkehrsanbindung das wirtschaftsfreundliche Klima der Stadt. Im Industrie- und Gewerbepark Geratshofen mit einer Fläche von 89,5 ha bietet Wertingen Gewerbeflächen zu günstigen Preisen an.

Arbeit und Familie im Einklang
Das mögliche Mittelzentrum ist eine sympathische Wohnstadt mit einer ausgezeichneten Infrastruktur. Das umfassende Angebot an Schulen, eine Kreisklinik, das Grüne Zentrum der Landwirtschaft, ein vitaler Einzelhandel, gehobene Gastronomie und eine Vielzahl von Museen prägen das Leben in Wertingen.


Die Realsteuerhebesätze betragen ab 01.01.2016 für

1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  450 v.H.
    b) für die Grundstücke (B)  450 v.H.

2. Gewerbesteuer  350 v.H.

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 350
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 450 

Firmenstandorte

Industrie107
Einzehandel173
Großhandel100
Gastgewerbe37
Verkehr und Logistik22
Dienstleistung Personen149
Dienstleistung Unternehmen172

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 9.486  
Bevölkerung 2023 9.625  
Veränderung in %   -1,4 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt - 4.871 -
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) - 799 -

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A8 AS Gersthofen 26 km
Bundesstraße B2 AS Meitingen 14 km
Bundesstraße B16 AS Dillingen 15 km
Flughafen In München 120 km

Kommunale Infrastruktur

Krankenhaus In Wertingen 1 km
Realschule In Wertingen 1 km
Hochschule In Augsburg 38 km
Berufsschule In Augsburg 33 km
Gymnasium In Wertingen 1 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Wohnquartier in der Sudetenstraße“ Stadt Wertingen - Bebauungsplan „Wohnquartier in der Sudetenstraße“
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 02.10.2026
Planinhalt Die Stadt Wertingen beabsichtigt, für die Baugenossenschaft Wertingen an der Sudetenstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohnquartiers zu schaffen. Ziel der Planung ist es, dringend benötigten Wohnraum in zentraler Lage bereitzustellen und zugleich eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu sichern. Vorgesehen ist die Errichtung von bis zu sieben Mehrfamilienhäusern, die voraussichtlich in zwei Bauabschnitten realisiert werden sollen. Im ersten Bauabschnitt werden zunächst die drei im Südwesten des Plangebiets gelegenen Gebäude einschließlich einer gemeinsamen Tiefgarage umgesetzt. Dadurch soll den derzeit ansässigen Bewohnern ein unmittelbarer Umzug innerhalb des Quartiers ermöglicht werden. Nach erfolgtem Umzug der Bewohner, können die übrigen Bestandsgebäude abgerissen und die westlich gelegenen Neubauten in einem zweiten Bauabschnitt realisiert werden. Mit der Planung soll zudem die städtebauliche Ordnung gewahrt und die unterschiedlichen Belange des Städtebaus sowie der Landes- und Regionalplanung in Einklang gebracht werden. Zur Umsetzung der vorgesehenen Bebauung und zur rechtssicheren Steuerung der Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich. Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.
Anhänge Begründung Anschreiben/Bekanntmachung Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Satzungstext