Laugna
Lkr. Dillingen an der Donau, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2025 | 330 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2025 | 250 |
Firmenstandorte
| 28 | |
| 20 | |
| 14 | |
| 4 | |
| 4 | |
| 24 | |
| 29 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2025 | 1.556 | |
| Bevölkerung | 2024 | 1.549 | |
| Veränderung in % | 0,5 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2025 | 2024 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 242 | 265 | -8,7 % |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -496 | -489 | 1,4 % |
Verkehrsinfrastruktur
| Bundesstraße | B AS B 2, B 16 | 17 km |
| Autobahn | A AS A 8 Adelsried | 18 km |
| DB-Bahnhof | In Meitingen | 15 km |
| Flughafen | In Augsburg | 20 km |
Kommunale Infrastruktur
| Realschule | In Wertingen | 3 km |
| Gymnasium | In Wertingen | 3 km |
| Krankenhaus | In Wertingen | 0 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Nördlich der Hettlinger Straße Gemeinde Laugna - Einbeziehungssatzung "Nördlich der Hettlinger Straße" | |
| Art des Planes | Ergänzung-/Einbeziehungs-/Innenbereichssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO | Sonstiges (S) Erläuterungen |
| Fristende | 02.11.2026 |
| Planinhalt | Die Gemeinde Laugna möchte für das Flurstück Nr. 219/1 eine Einbeziehungssatzung „Laugna 219-1“ aufstellen. Der Anlass für die Aufstellung dieser Einbeziehungssatzung ist die Absicht, auf einer bislang dem Außenbereich zugeordneten Fläche eine geordnete bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Das Baugrundstück grenzt direkt an den bebauten Innenbereich an, gehört aber formal noch zum Außenbereich. Ziel und Zweck der Planung ist es, Baurecht für eine maßvolle Erweiterung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zu schaffen. Durch die Einbeziehung wird der bisher diffuse Ortsrand städtebaulich sinnvoll gefasst und der örtliche Bedarf an Bauflächen gedeckt. Räumlicher Geltungsbereich und städtebauliche Situation Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 219/1 der Gemarkung Laugna in der Gemeinde Laugna. Die Gesamtfläche des betroffenen Grundstücks beträgt 1.681 m². Das Areal grenzt im Westen, Süden und Osten an eine lockere, dörflich geprägte Umgebungsbebauung. Es liegt aktuell kein scharf gezogener Ortsrand vor. Verkehrs- und technische Erschließung Die Erschließung des Plangebiets ist über die bestehende Hettlinger Straße vollständig gesichert. Einordnung in den Flächennutzungsplan (FNP) Die beabsichtigte Einbeziehung steht im Einklang mit den übergeordneten Planungszielen der Gemeinde Laugna. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich ein dörfliches Mischgebiet (MD) dar. Das geplante Vorhaben fügt sich somit in die vom FNP vorgegebene Nutzungsart ein, welche der Erhaltung und Entwicklung der dörflichen Eigenart dient. Da die Satzung die geordnete städtebauliche Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan heraus fortsetzt, ist eine formelle Änderung des Flächennutzungsplans nicht erforderlich. Grünordnung und Ortsrandeingrünung Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze wird eine einreihige Hecke aus standortheimischen und ortstypischen Gehölzen festgesetzt. Sie bindet das Grundstück in die Landschaft ein und wertet den Übergang ökologisch auf. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung Anschreiben/Bekanntmachung |
