Kirchfeld V, Gemeinde Holzheim, Bebauungsplan „Kirchfeld V" |
Art des Planes |
Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO |
Gewerbegebiet (GE)
Erläuterungen
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Fristende |
14.07.2025 |
Planinhalt |
Das bestehende Gewerbegebiet soll aufgrund bestehender Nachfrage nach Gewerbefläche
Richtung Westen erweitert werden. Um dies zu realisieren, ist die Aufstellung des Bebauungsplans
„Kirchfeld V“ notwendig. Die Erweiterung Richtung Westen bietet sich an, da die Flächen teilweise
bereits im Besitz der Gemeinde sind und die übrigen Flächen durch Kauf erworben werden. Durch
die Erweiterung kann die Lücke zwischen Gewerbegebiet und der „Dillinger Straße“ geschlossen
werden, wodurch städtebaulich eine sinnvolle Ortsabrundung erfolgen kann.
Für das Flurstück 908 besteht bereits eine Planung, auch für die weiteren Flächen sind bereits Bewerber vorhanden. |
Anhänge |
Planzeichnung/Plandokument
Satzungstext
Begründung
Gutachten/Vorplanungen
Anschreiben/Bekanntmachung
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Siebenbrunn Mitte, Gemeinde Holzheim, Bebauungsplan „Siebenbrunn Mitte“ |
Art des Planes |
Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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Fristende |
14.07.2025 |
Planinhalt |
Wie schwierig die Lage am deutschen Wohnungsmarkt tatsächlich ist, zeigt der Blick auf die Zahlen: Über 800.000 Wohnungen fehlen in Deutschland, Tendenz
steigend. Mehr als 9,5 Millionen Menschen, vor allem Alleinerziehende und deren Kinder, leben auf beengtem Wohnraum, so das Statistische Bundesamt.
Die ursächlichen Gründe für die geringe Quote an Wohneigentum in Deutschland sind folgende: hohe Finanzierungshürden, hohe Zinsen, hohe Grunderwerbskosten
und Kaufnebenkosten (Makler, Notar) für Immobilien. Auch in der Gemeinde Holzheim gibt es nach wie vor eine starke Nachfrage nach Wohnbauland, die derzeit nicht gedeckt werden kann. Möglichkeiten der innerörtlichen Nachverdichtung werden regelmäßig umgesetzt, sofern ein Grunderwerb getätigt werden kann. Dies reicht jedoch bei weitem nicht aus. |
Anhänge |
Anschreiben/Bekanntmachung
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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Siebenbrunn Mitte, Gemeinde Holzheim, Änderung des Flächennutzungsplans für den Bebauungsplan „Siebenbrunn Mitte“ |
Art des Planes |
Flächennutzungsplan |
Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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Fristende |
14.07.2025 |
Planinhalt |
In der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2024 wurde der Beschluss zur
Erstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
er wirksame Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich
entsprechend der tatsächlichen Nutzung als wesentlichen Obstgartenbestand dar. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu
ändern. In der Sitzung vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Holzheim die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung des Vorentwurfs vom
01.09.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die weiteren
Verfahrensschritte durchzuführen. |
Anhänge |
Planzeichnung/Plandokument
Begründung
Anschreiben/Bekanntmachung
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Biogasanlage Unterfeld, Gemeinde Holzheim, Bebauungsplan "Biogasanlage Unterfeld" |
Art des Planes |
Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO |
Sondergebiet (SO)
Erläuterungen
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Fristende |
14.07.2025 |
Planinhalt |
Die Biogasanlage Unterfeld versorgt ein umfangreiches Wärmenetz in Holzheim,
im Moment sind ca. 248 Wärmeabnehmer an der Biogasanlage angeschlossen.
Um die Biogasanlage nach Auslaufen der Festvergütung nach EEG sicher weiter
betreiben zu können, vor allem auch in Hinblick auf das Wärmenetz sind
Anpassungen der Biogasanlage erforderlich. Um die Anforderungen des EEG mit geringerem Einsatz von Mais bzw. mehr Einsatz von Substraten mit geringerem Gasertrag als auch den Vorgaben der Düngeverordnung einhalten zu können, wird ein zusätzlicher Behälter erforderlich. |
Anhänge |
Planzeichnung/Plandokument
Anschreiben/Bekanntmachung
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Scharäcker, Gemeinde Holzheim, Einbeziehungssatzung „Scharäcker" |
Art des Planes |
Ergänzung-/Einbeziehungs-/Innenbereichssatzung |
Ausweisung nach BauNVO |
Sonstiges (S)
Erläuterungen
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Fristende |
14.07.2025 |
Planinhalt |
Anlass der Planung ist ein konkretes Bauvorhaben zum Neubau eines land- und forstwirtschaftlichen Stadels. Die
Planung wird notwendig, um die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Bebauung, der derzeit im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB gelegene Fläche zu
schaffen. Die umgebende Bebauung prägt das Plangebiet zwar, ist für einen Bebauungszusammenhang i.S.d. §34,
BauGB (Baulücke) jedoch nicht geschlossen genug. Das Gebiet erscheint auf Grund der topografischen Bedingungen und durch die direkte Anbindung an den baulichen Bestand für die beabsichtigte Bebauung geeignet. |
Anhänge |
Anschreiben/Bekanntmachung
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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