Buttenwiesen
Lkr. Dillingen an der Donau, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Die Gemeinde Buttenwiesen mit seinen knapp 6.000 Einwohnern liegt im nördlichen Schwaben, mitten im Dreieck München - Nürnberg - Stuttgart und nur eine kurze Fahrtstrecke von der Schwabenmetropole Augsburg entfernt. Ziel der Politik im Rathaus ist seit jeher eine strukturkonforme Entwicklung der Gemeinde, die mit der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen einhergeht. Dies zeigt sich in besonderer Weise am vorhandenen Branchenmix, der sich in vielfältige Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe gliedert.
Bekannt ist Buttenwiesen vor allem durch unsere drei ortsansässigen Großfirmen, der Bausch + Linnemann AG, einem führenden Hersteller von Flächenfolien und Kantenstreifen, der Firmengruppe Erwin Müller, dem europaweit tätigen Versender von Textilien und Kinderbedarf, sowie der Firma Romakowski KG, einem der Marktführer in der Fertigung von Kühlzellen, Klimakammern und Dämmpaneelen.
Da sich die Ansiedlung von Großprojekten aufgrund unserer Lage in der sensiblen Natur des Donaurieds als irrelevant darstellt, fokussieren wir unsere Leistungsfähigkeit in die reibungslose und unkomplizierte Zusammenarbeit mit potentiellen Investoren klein- und mittelständischer Unternehmen, die unsere hervorragend ausgeprägte Infrastruktur bei Firmengründungen oder -erweiterungen zu nutzen verstehen. Unsere Hebesätze - unverändert seit über 20 Jahren - sind mit 300 % in der Gewerbesteuer und 360 % in der Grundsteuer B ebenso wie unsere Festpreise für Gewerbegrund bewusst firmenfreundlich gehalten.
Selbstverständlich werden auch in den sportlichen, sozialen und kulturellen Bereichen entsprechend unserer Bedeutung als wirtschaftsstärkste Gemeinde des Landkreises Dillingen a. d. Donau genügend Angebote vorgehalten. Sieben Sportvereine, vier Mehrzweckhallen, dazu Räume für kulturelle und gesellige Veranstaltungen, zehn Tennisplätze und ein beheiztes Freibad lassen keine Wünsche offen. Alle Einrichtungen des sozialen Spektrums sind am Ort, die weiterführenden Schulen (Realschule, Gymnasium) in unmittelbarer Nähe. Die in der Kleinkunstbühne auftretenden Künstler tragen Namen wie Gerhard Polt, Dieter Hildebrandt oder Biermösl Blosn. Erholungssuchende finden in unserem Naherholungsgebiet "Zusamauen", im ländlichen Charme des Donaurieds oder auf unseren vernetzten Fahrradwegen sicherlich genügend Zerstreuung.
Internet www.buttenwiesen.de
Nutzen Sie obenstehende Links für weitere Informationen!
Firmenstandorte
| 139 | |
| 101 | |
| 47 | |
| 16 | |
| 16 | |
| 90 | |
| 73 |
Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A8 AS Augsburg | 30 km |
| Autobahn | A2 AS Meitingen | 10 km |
| Flughafen | In München | 100 km |
Kommunale Infrastruktur
| Realschule | In Wertingen | 5 km |
| Krankenhaus | In Wertingen | 5 km |
| Berufsschule | In Augsburg | 30 km |
| Gymnasium | In Wertingen | 5 km |
| Hochschule | In Augsburg | 30 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Erwin-Müller-Gewerbegebiet Gemeinde Buttenwiesen - 1. Änderung des Bebauungsplans „Erwin-Müller-Gewerbegebiet“ | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen |
| Fristende | 22.06.2026 |
| Planinhalt | Die Erwin Müller Versandhaus GmbH möchte sich im östlichen Bereich des Betriebsgrundstückes auf Fl.Nr. 291 baulich erweitern. Beabsichtigt ist es, hier ein neues Verwaltungsgebäude sowie ein Mitarbeiter-Parkhaus zu errichten. Da das Geländeniveau auf dieser Grundstücksteilfläche gegenüber dem bestehenden Betriebsgelände ca. 3,0 m - 5,0 m höher gelegen ist und die beiden geplanten Baukörper losgelöst von dem bestehenden Betriebsgelände betrachtet werden können, d.h. nicht auf derselben Geländehöhe liegen müssen, soll im Zuge dieser 1. Änderung die Oberkante Fertigfußboden entsprechend der aktuellen Planung auf eine Höhe von 425,4 m ü.NN mit einem Spielraum von +/- 0,25 m angehoben werden. Die Anpassung der OK FFB EG ist auch erforderlich, da die bereits realisierte Bachstraße entsprechend dem ansteigenden Geländeniveau nach Osten hin ansteigt; im Bereich der geplanten Grundstückszufahrt liegt die OK Fahrbahndecke der Bachstraße auf einer Höhe von 425,29 ü.NN. Aufgrund dessen, dass die OK FFB EG angehoben wird, wird im Gegenzug die höchstzulässige Gesamthöhe auf 15,5 m reduziert. Dadurch werden eine unverhältnismäßige Höhenentwicklung sowie negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild gegenüber dem bestehenden Baurecht vermieden. Zudem wird mit der Anhebung der OK FFB EG ein zusätzlicher Bodenabtrag vermieden. Aufgrund dieser Änderungen wird die Grundstücksteilfläche im Änderungsbereich als GE 3 definiert. Mit Ausnahme dieser beiden Änderungen gelten im GE 3 im Übrigen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Erwin-Müller-Gewerbegebiet“ i.d.F.v. 01.03.2021 (rechtskräftig durch Bekanntmachung vom 31.03.2023) unverändert fort. Im Zuge der Änderung wurde im Änderungsbereich die Verkehrsfläche an die bereits realisierte Bachstraße angepasst. Aufgrund dieser Anpassung beträgt der Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche (einschl. Straßenbegleitgrün) und Baugrenze nicht mehr durchgehend 3,0 m. Dies ist der abweichenden Ausführungsplanung des Straßenbaus geschuldet. Ein Abrücken der Baugrenze auf durchgehend 3,0 m ist nicht erforderlich, da keine nachbarschützenden Belange betroffen sind und die Abstandsflächen gemäß BayBO eingehalten werden. |
| Anhänge | Satzungstext Anschreiben/Bekanntmachung Anschreiben/Bekanntmachung |
