Buttenwiesen
Lkr. Dillingen an der Donau, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Die Gemeinde Buttenwiesen mit seinen knapp 6.000 Einwohnern liegt im nördlichen Schwaben, mitten im Dreieck München - Nürnberg - Stuttgart und nur eine kurze Fahrtstrecke von der Schwabenmetropole Augsburg entfernt. Ziel der Politik im Rathaus ist seit jeher eine strukturkonforme Entwicklung der Gemeinde, die mit der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen einhergeht. Dies zeigt sich in besonderer Weise am vorhandenen Branchenmix, der sich in vielfältige Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe gliedert.
Bekannt ist Buttenwiesen vor allem durch unsere drei ortsansässigen Großfirmen, der Bausch + Linnemann AG, einem führenden Hersteller von Flächenfolien und Kantenstreifen, der Firmengruppe Erwin Müller, dem europaweit tätigen Versender von Textilien und Kinderbedarf, sowie der Firma Romakowski KG, einem der Marktführer in der Fertigung von Kühlzellen, Klimakammern und Dämmpaneelen.
Da sich die Ansiedlung von Großprojekten aufgrund unserer Lage in der sensiblen Natur des Donaurieds als irrelevant darstellt, fokussieren wir unsere Leistungsfähigkeit in die reibungslose und unkomplizierte Zusammenarbeit mit potentiellen Investoren klein- und mittelständischer Unternehmen, die unsere hervorragend ausgeprägte Infrastruktur bei Firmengründungen oder -erweiterungen zu nutzen verstehen. Unsere Hebesätze - unverändert seit über 20 Jahren - sind mit 300 % in der Gewerbesteuer und 360 % in der Grundsteuer B ebenso wie unsere Festpreise für Gewerbegrund bewusst firmenfreundlich gehalten.
Selbstverständlich werden auch in den sportlichen, sozialen und kulturellen Bereichen entsprechend unserer Bedeutung als wirtschaftsstärkste Gemeinde des Landkreises Dillingen a. d. Donau genügend Angebote vorgehalten. Sieben Sportvereine, vier Mehrzweckhallen, dazu Räume für kulturelle und gesellige Veranstaltungen, zehn Tennisplätze und ein beheiztes Freibad lassen keine Wünsche offen. Alle Einrichtungen des sozialen Spektrums sind am Ort, die weiterführenden Schulen (Realschule, Gymnasium) in unmittelbarer Nähe. Die in der Kleinkunstbühne auftretenden Künstler tragen Namen wie Gerhard Polt, Dieter Hildebrandt oder Biermösl Blosn. Erholungssuchende finden in unserem Naherholungsgebiet "Zusamauen", im ländlichen Charme des Donaurieds oder auf unseren vernetzten Fahrradwegen sicherlich genügend Zerstreuung.
Internet www.buttenwiesen.de
Nutzen Sie obenstehende Links für weitere Informationen!
Hebesätze
Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 320 | |
Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 400 |
Firmenstandorte
![]() | 139 |
![]() | 101 |
![]() | 47 |
![]() | 16 |
![]() | 16 |
![]() | 90 |
![]() | 73 |
Bevölkerung
Bevölkerung | 2024 | 6.081 | |
Bevölkerung | 2023 | 6.164 | |
Veränderung in % | -1,3 % |
Sozialvers. Beschäftigte
Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 2.188 | 2.099 | 4,2 % |
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -676 | -760 | -11,1 % |
Verkehrsinfrastruktur
Autobahn | A2 AS Meitingen | 10 km |
Autobahn | A8 AS Augsburg | 30 km |
Flughafen | In München | 100 km |
Kommunale Infrastruktur
Hochschule | In Augsburg | 30 km |
Realschule | In Wertingen | 5 km |
Berufsschule | In Augsburg | 30 km |
Gymnasium | In Wertingen | 5 km |
Krankenhaus | In Wertingen | 5 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
„Ost Nr. 1“, Gemeinde Buttenwiesen, 1. Änderung Bebauungsplan "Ost Nr.1" | |
Art des Planes | Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
Fristende | 10.10.2025 |
Planinhalt | Der rechtskräftige Bebauungsplan Ost Nr.1 ist seit dem 05.05.1972 rechtskräftig und bis auf ein Grundstück mit Ein- bzw. Zweifamilienhäuser bebaut. Etliche der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes sind dem Zeitgeist der 1970er Jahre sowie der damaligen rechtlichen Grundlage geschuldet. Insbesondere die Festsetzungen zur Gestaltung mit Materialbestimmung als auch die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, wie zwingende Eingeschoßigkeit im Süden und Norden des Bebauungsplanes, zu Teilen enge überbaubare Grundstücksflächen und die Art der Nutzung als reines Wohngebiet (WR) entsprechen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Anforderungen sowie der gebotenen verträglichen Nachverdichtung mit allgemeinem Wohnen. |
Anhänge | Anschreiben/Bekanntmachung Satzungstext Planzeichnung/Plandokument Begründung |