Graben

Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 340
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 340 

Firmenstandorte

Industrie73
Einzehandel52
Großhandel19
Gastgewerbe10
Verkehr und Logistik15
Dienstleistung Personen70
Dienstleistung Unternehmen99

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 4.038  
Bevölkerung 2023 4.038  
Veränderung in %   0 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 3.999 3.652 9,5 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) 2.224 1.883 18,1 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A96 AS Landsberg am Lech-West 18 km
Zweibahnige Bundesstraße B2 AS Mering 19 km
Autobahn A8 AS Augsburg-West 31 km
Zweibahnige Bundesstraße B17 AS Lagerlechfeld 3 km
Flughafen In München 104 km

Kommunale Infrastruktur

Krankenhaus In Stadt Schwabmünchen 7 km
Realschule In Stadt Schwabmünchen 7 km
Hochschule In Augsburg 20 km
Gymnasium In Stadt Schwabmünchen 7 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Gewerbegebiet an der A 30, Gemeinde Graben - Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der A30"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sonstiges (S) Erläuterungen
Fristende 13.04.2026
Planinhalt Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, gewinnen Batteriespeicheranlagen zur Speicherung von Strom zunehmend an Bedeutung. Insbesondere im Einzugsbereich von Umspann werken ist das Interesse an der Errichtung von Batteriespeicheranlagen groß, weil der Betrieb einer Batteriespeicheranlage den Anschluss mit einer Stromleitung an ein Umspannwerk voraussetzt. Im Ortsteil Lagerlechfeld der Gemeinde Graben befindet sich ein Umspannwerk, was bereits zahlreiche Anfragen von Projektträgern zur Folge hatte. Batteriespeicheranlagen haben je nach technischer Ausführung Immissionswerte, die einen Abstand zur Wohnbebauung notwendig machen. Flächen im näheren Umfeld des Umspannwerks kommen daher für eine Ansiedlung nicht in Betracht. Der Bebauungsplan L 24 ist für Anlagen dieser Art jedoch uneingeschränkt geeignet, da dort keine Wohnnutzungen zulässig sind. Unmittelbar angrenzend an das Baugebiet L 24 soll daher mit der 5. Änderung durch Ausweisung einer Versorgungsfläche im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB die Möglichkeit geschaffen werden, Batteriespeicheranlagen anzusiedeln.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Satzungstext Planzeichnung/Plandokument