Gablingen
Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 380 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 350 |
Firmenstandorte
| 95 | |
| 72 | |
| 37 | |
| 8 | |
| 19 | |
| 111 | |
| 78 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2024 | 4.746 | |
| Bevölkerung | 2023 | 4.955 | |
| Veränderung in % | -4,2 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 716 | 742 | -3,5 % |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -1.305 | -1.306 | -0,1 % |
Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A8 AS Neusäß | 6 km |
| Zweibahnige Bundesstraße | B2 AS Stettenhofen | 5 km |
| Flughafen | In München | 60 km |
Kommunale Infrastruktur
| Hochschule | In Augsburg | 18 km |
| Realschule | In Augsburg | 15 km |
| Gymnasium | In Gersthofen | 6 km |
| Berufsschule | In Augsburg | 15 km |
| Krankenhaus | In Augsburg | 12 km |
| Gymnasium | In Augsburg | 15 km |
| Realschule | In Meitingen | 14 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| An der Hauptstraße, Gemeinde Gablingen - Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel an der Hauptstraße" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 20.04.2026 |
| Planinhalt | Das nördlich der Hauptstraße am östlichen Ortrand von Gablingen liegende Plangebiet wird bereits baulich durch einen Lebensmittelmarkt genutzt. Für diese Nutzung liegt in gewissem Maße bereits eine bauordnungsrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 1995 vor. Ein Bebauungsplan oder eine sonstige städtebaulich Satzung wurde für das überplante Areal jedoch nie aufgestellt. Nun soll die bereits im Plangebiet vorhandene bauliche Nutzung (Le bensmittelmarkt) auch planungsrechtlich gesichert werden. In diesem Zuge wurde mit Beschluss des Gemeinderates ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes förmlich eingeleitet. In diesem Zuge wurde in der gleichen Sitzung auch eine Veränderungssperre erlassen, die zwischenzeitlich bereits verlängert wurde. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorhandenen baulichen Strukturen und Nutzungen sowie zur Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, der städtebaulichen Struktur und der Gestaltung des Ortsbildes hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel an der Hauptstraße“ beschlossen. Zur Gewährleistung einer angemessenen Erschließung des neuen Lebensmittelmarktes werden in den Umgriff dieses Bebauungsplanes auch Teile der öffentlichen Verkehrsfläche der Hauptstraße (Teilflächen aus Fl. Nrn. 880/7, 880/16, 880/17 und 880/18) miteinbezogen. |
| Anhänge | Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Begründung |
| Ortszentrum, Gemeinde Gablingen - ISEK Ortskern Gablingen | |
| Art des Planes | Sanierungssatzung / ISEK |
| Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA), Dorfgebiet (MD), Gewerbegebiet (GE), Sondergebiet (SO), Fläche für Gemeinbedarf Erläuterungen |
| Fristende | 17.04.2026 |
| Planinhalt | Der Anlass für die Planung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für Gablingen liegt in der Notwendigkeit, die bestehenden städtebaulichen, funktionalen und strukturellen Rahmenbedingungen der Gesamtgemeinde sowie insbesondere des Ortskerns systematisch zu analysieren und daraus Handlungsbedarfe abzuleiten. Dabei spielen Herausforderungen wie die Entwicklung und Neuordnung der Ortsmitte, vorhandene Brachflächen in zentraler Lage, funktionale Defizite sowie städtebauliche und infrastrukturelle Anforderungen eine zentrale Rolle. Gleichzeitig besteht ein Bedarf, die Wechselbeziehungen zwischen Siedlungsstruktur, Nutzungen, Verkehr, Freiräumen und demografischer Entwicklung zu bewerten und zukunftsfähig auszurichten. Zielsetzung des ISEK ist es, auf dieser Grundlage eine integrierte Gesamtstrategie zu entwickeln, die sowohl die gesamtgemeindlichen Rahmenbedingungen als auch die spezifischen Anforderungen des Ortskerns berücksichtigt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung und Belebung der Ortsmitte durch geeignete Nutzungen, die Aufwertung öffentlicher Räume sowie die Schaffung zentraler Einrichtungen. Darüber hinaus sollen konkrete Sanierungsziele, Maßnahmen und Handlungsfelder definiert werden, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Der Planungsprozess verfolgt zudem das Ziel, durch aktive Bürgerbeteiligung eine breite Akzeptanz und Mitwirkung zu gewährleisten. |
