Gablingen
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 380 | |
Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 350 |
Firmenstandorte
![]() | 95 |
![]() | 72 |
![]() | 37 |
![]() | 8 |
![]() | 19 |
![]() | 111 |
![]() | 78 |
Bevölkerung
Bevölkerung | 2024 | 4.746 | |
Bevölkerung | 2023 | 4.955 | |
Veränderung in % | -4,2 % |
Sozialvers. Beschäftigte
Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 716 | 742 | -3,5 % |
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -1.305 | -1.306 | -0,1 % |
Verkehrsinfrastruktur
Autobahn | A8 AS Neusäß | 6 km |
Zweibahnige Bundesstraße | B2 AS Stettenhofen | 5 km |
Flughafen | In München | 60 km |
Kommunale Infrastruktur
Realschule | In Meitingen | 14 km |
Gymnasium | In Gersthofen | 6 km |
Berufsschule | In Augsburg | 15 km |
Krankenhaus | In Augsburg | 12 km |
Hochschule | In Augsburg | 18 km |
Realschule | In Augsburg | 15 km |
Gymnasium | In Augsburg | 15 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Flächennutzungsplan, Gemeinde Gablingen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes | |
Art des Planes | Flächennutzungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
Fristende | 07.07.2025 |
Planinhalt | Die Gemeinde Gablingen beabsichtigt den Flächennutzungsplan im Bereich der Fl.-Nr. 484/3 Gemarkung Lützelburg zu ändern. Dort besteht bereits ein Wohnhaus, welches seinerzeit der ehemaligen Gärtnerei zugeordnet war. Nachdem die Gärtnereinutzung bereits länger aufgegeben ist, soll zur planerischen Klarstellung der Flächennutzungsplan in diesem Bereich analog der angrenzenden Bestandsbebauung in gemischte Bauflächen geändert werden, um so die Möglichkeit zu schaffen, in diesem Bereich baulich nachzuverdichten oder anstelle des bestehenden Gebäudes eine Neuerrichtung vorzunehmen. Der bisherige Flächennutzungsplan1 stellt im betreffenden Bereich ein Symbol für die Gärtnerei sowie Flächen für die Landwirtschaft dar, sodass die beabsichtigte Darstellung einer gemischten Baufläche nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt ist. Insofern bedarf es einer Flächennutzungsplanänderung, um für eine künftige verbindliche Bauleitplanung eine entsprechende Planungsgrundlage zu schaffen. |
Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung |
Reute und Mittelanger, Gemeinde Gablingen, Bebauungsplan „Reute und Mittelanger“ - 1. Änderung | |
Art des Planes | Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
Fristende | 28.07.2025 |
Planinhalt | Der Gemeinderat hat beschlossen im Sinne einer verträglichen und vom Gesetzgeber geforderten Nachverdichtung sowie im Hinblick auf die heutigen technischen und gestalterischen Anforderungen an Gebäude die bisherigen textlichen Festsetzungen und die Planzeichnung in einem Teilbereich zu aktualisieren. Um unerwünschte Gestaltungen zu vermeiden, wird im vorliegenden Fall ein bauleitplanerischer Regelungsbedarf gesehen. Die Änderung wird in einem Bereich zugelassen, welcher sich vom Ortsbild her anbietet. Der Gemeinderat hält die Festsetzungen gegenüber der übrigen Bebauung des Ortes für vereinbar und städtebaulich verträglich. Damit die Bebauungsplan-Änderung lesbar/nachvollziehbar bleibt, wurden die textlichen Festsetzungen für den Bereich der Änderung insgesamt aktualisiert. Die Planzeichnung wird hingegen nur in dem Bereich aktualisiert, der von der Änderung betroffen ist. |
Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung |