Aystetten

Lkr. Augsburg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 320
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 350 

Firmenstandorte

Industrie36
Einzehandel34
Großhandel12
Gastgewerbe7
Verkehr und Logistik1
Dienstleistung Personen88
Dienstleistung Unternehmen109

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 3.095  
Bevölkerung 2023 3.053  
Veränderung in %   1,4 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 189 188 0,5 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -992 -1.007 -1,5 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A8 AS Adelsried 4 km
Zweibahnige Bundesstraße B2 AS Gersthofen 16 km
Bundesstraße B10 AS Horgau 7 km
Bundesstraße B300 AS Vogelsang 15 km
Zweibahnige Bundesstraße B17 8 km
Flughafen In Augsburg 12 km
DB-Bahnhof In Stadt Neusäß 4.5 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Stadt Neusäß 0 km
Krankenhaus In Stadt Augsburg 0 km
Gymnasium In Stadt Neusäß 0 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Beim Alten Ziegelstadel, Gemeinde Aystetten, 1. Änderung BP "Beim Alten Ziegelstadel"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 12.09.2025
Planinhalt Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Beim Alten Ziegelstadel“ (rechtsverbindlich seit 30.12.2008) hat die Gemeinde Aystetten bereits vor Jahren für den nordwestlichen Teil der Ortslage Planungsrecht für eine wohnbauliche Nutzung / Entwicklung in Form eines allgemeinen Wohngebietes geschaffen. Seit Rechtskraft dieses Bebauungsplanes wurden auf den Flächen nördlich der Straße „An der Steig“ in den letzten Jahren / Jahrzehnten bereits zahlreiche Wohngebäude in unterschiedlicher Ausprägung (Einzel- und Doppelhäuser) realisiert, so dass der Großteil der mit dem Bebauungsplan geschaffenen Bauparzellen zwischenzeitlich bereits wohnbaulich genutzt ist. Die bislang noch unbebauten Grundstücke Flur Nr. 460/16 und 460/17 sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als private Grünfläche planungsrechtlich gesichert. Nachdem im Gemeindegebiet nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Wohnbauparzellen, insbesondere nach kleineren Grundstücken gegeben ist, sollen die Grundstücke Flur Nr. 460/16 und 460/17 für eine maßvolle innerörtliche Nachverdichtung der Wohnbebauung herangezogen werden.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Begründung