Steindorf

Lkr. Aichach-Friedberg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 315
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 330 

Firmenstandorte

Industrie29
Einzehandel15
Großhandel4
Gastgewerbe2
Verkehr und Logistik0
Dienstleistung Personen18
Dienstleistung Unternehmen19

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 973  
Bevölkerung 2023 987  
Veränderung in %   -1,4 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt - 237 -
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) - -183 -

Verkehrsinfrastruktur

Zweibahnige Bundesstraße B2 AS Steinach bei Mering 3 km
Zweibahnige Bundesstraße B17 AS Klosterlechfeld/Geltendorf 18 km
Zweibahnige Bundesstraße B17 AS Bobingen 18 km
Autobahn A96 AS Windach 24 km
Autobahn A8 AS Odelzhausen 25 km
Bundesstraße B300 AS Frieberg 18 km
Flughafen In München 0 km

Kommunale Infrastruktur

Krankenhaus Am Ort

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Nr. 31 „Herzog-Wilhelm-Straße West“ GEMEINDE STEINDORF - 14. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUT ZUNGSPLANS Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Herzog-Wilhelm-Straße West“
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA), Dorfgebiet (MD), Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 08.10.2026
Planinhalt Anlass der 14. Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung von Wohnbauflächen im Ortsteil Hofhegnenberg, westlich der Herzog-Wilhelm-Straße. Da die Gemeinde eine anhaltende Nachfrage nach Baugrundstücken für Wohnbebauung verzeichnet, soll eine bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche am Ortsrand von Hofhegnenberg einer Wohnnutzung zu geführt werden. Hierfür wird der Bebauungsplan Nr. 31 „Herzog-Wilhelm-Straße West“ auf gestellt. Die geplante Bebauung ergänzt an dem Standort die bestehende Wohnbebauung entlang der Herzog-Wilhelm-Straße. Da die Zieldarstellungen des bestehenden Flächennutzungsplans in diesem Bereich nicht den Anforderungen entsprechen, wird im sog. Parallel verfahren der Flächennutzungsplan der Gemeinde Steindorf zum 14. Mal geändert.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung
Nr. 31 „Herzog-Wilhelm-Straße West“ GEMEINDE STEINDORF - BEBAUUNGSPLAN NR. 31 „Herzog-Wilhelm-Straße West“
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 08.10.2026
Planinhalt Die Gemeinde Steindorf verzeichnet eine anhaltende Nachfrage nach Baugrundstücken für Wohnbebauung. Um diesem Bedarf in einem für die Gemeinde verträglichen Maß zu entsprechen, soll eine bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche am nordöstlichen Ortsrand des Orts teils Hofhegnenberg einer Wohnnutzung zugeführt werden. Konkret soll die Errichtung von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern ermöglicht werden. Die geplante Bebauung ergänzt an dem Standort die bestehende Wohnbebauung entlang der Herzog-Wilhelm-Straße. Da sich das Plangebiet im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet und damit planungsrechtlich bislang nicht zulässig ist, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich. Zudem entspricht das Planvorhaben nicht den Zielaussagen des wirksamen Flächennu0tzungsplans, weshalb dieser im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert wird. Mit den getroffenen Festsetzungen soll eine geordnete städtebauliche Entwicklungsicherge stellt und ein verträgliches Einfügen der baulichen Anlage in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet werden.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Satzungstext Planzeichnung/Plandokument Gutachten/Vorplanungen Begründung