Merching

Lkr. Aichach-Friedberg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 340
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 340 

Firmenstandorte

Industrie81
Einzehandel53
Großhandel27
Gastgewerbe9
Verkehr und Logistik9
Dienstleistung Personen51
Dienstleistung Unternehmen61

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 3.263  
Bevölkerung 2023 3.283  
Veränderung in %   -0,6 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 683 666 2,6 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -799 -818 -2,3 %

Verkehrsinfrastruktur

Zweibahnige Bundesstraße B2 AS Merching 0 km
Zweibahnige Bundesstraße B17 AS Bobingen 12 km
Autobahn A8 AS Dasing 23 km
Bundesstraße B300 14 km
Flughafen In München 77 km

Kommunale Infrastruktur

Gymnasium In Friedberg 13 km
Hochschule In Augsburg 14 km
Krankenhaus In Friedberg 12 km
Realschule In Mering 2 km
Berufsschule In Friedberg 13 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Nr. 34 "Östlich der Nebelhornstraße", Gemeinde Merching, Bebauungsplan Nr. 34 „Östlich der Nebelhornstraße“ - 1. Änderung
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 01.09.2025
Planinhalt Durch den seit 19.11.2024 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 34 „Östlich der Nebelhornstraße“ ist innerhalb des Änderungsgebietes ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO planungsrechtlich gesichert. Auf Grundlage der Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 34 zur Höhenlage der Gebäude ist die Höhenentwicklung neuer Gebäude für das allgemeine Wohngebiet durch vier zulässige Gebäudetypen geregelt. Im Zuge der bereits fortgeschrittenen Objektplanung innerhalb des Bereiches WA 2 ergab sich noch der Bedarf zur Anpassung im Bezug auf die Höhenlage neuer Gebäude. Aufgrund gebäudetechnischer Anforderungen und der damit verbundenen erforderlichen Raumhöhen für das innerhalb des Bereichs WA 2 geplante Gebäude zur Unterbringung eines Kindergartens soll in begrenztem Umfang eine Anpassung der textlichen Festsetzung hinsichtlich der zulässigen Gebäudehöhen erfolgen.
Anhänge Begründung Anschreiben/Bekanntmachung Anschreiben/Bekanntmachung