Hollenbach

Lkr. Aichach-Friedberg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 360
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 380 

Firmenstandorte

Industrie75
Einzehandel41
Großhandel24
Gastgewerbe4
Verkehr und Logistik5
Dienstleistung Personen39
Dienstleistung Unternehmen37

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 2.484  
Bevölkerung 2023 2.521  
Veränderung in %   -1,5 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 744 748 -0,5 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -390 -395 -1,3 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B300 7 km
Autobahn A8 AS Dasing 15 km
Flughafen In Augsburg 13 km
DB-Bahnhof In Aichach 5 km

Kommunale Infrastruktur

Krankenhaus In Stadt Aichach 5 km
Gymnasium In Stadt Aichach 5 km
Realschule In Stadt Aichach 5 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Nr. 31" Gewerbegebiet an der Staatsstraße 2047" im OT Motzenhofen, Gemeinde Hollenbach, Bebauungsplan Nr. 31" Gewerbegebiet an der Staatsstraße 2047" im OT Motzenhofen - 1. Änderung
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet Einzelhandel (SO EH) Erläuterungen
Fristende 08.12.2025
Planinhalt Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der geplante Neubau eines Lebensmittelvollsortimenters am Ortsrand des Ortsteils Motzenhofen in der Gemeinde Hollenbach. Dieser soll die langfristige Sicherung einer zukünftigen und nachhaltigen Nahversorgung der Gemeinde mit Gütern des täglichen Bedarfs gewährleisten. Hierzu hat die Gemeinde beschlossen, erstmalig den Bebauungsplan Nr. 31 zu ändern, um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Supermarktes als Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb zu schaffen. Ziel und Zweck der Planung ist durch die Festsetzung eines Sondergebiets mit Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ die Zulässigkeit für das geplante Bauvorhaben zu schaffen. Planungsrechtlich befindet sich das Areal im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Gewerbegebiet an der Staatsstraße 2047“ aus dem Jahr 2015. Dort ist bisher Sondergebietsnutzung mit der Zweckbestimmung „landwirtschaftlicher Warenhandel“ festgesetzt.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Begründung