Friedberg

Lkr. Aichach-Friedberg, Reg.-Bez. Schwaben

Standortbeschreibung

Habe die Ehre!

Die Infrastruktur Friedbergs mit 30.000 Einwohnern umfasst vier Gewerbegebiete sowie 13 Stadtteile und bietet mit seinem lebendigen Altstadt Zentrum alle Annehmlichkeiten urbanen Komforts. Friedberg grenzt östlich unmittelbarer an die Großstadt Augsburg und deren Infrastruktur an und verfügt über eine ausgewogene Mischung an moderner Infrastruktur und ländlich geprägter hochwertiger Lebens- und Freizeitqualität.

Friedberg weißt einen ausgesprochen vielseitigen Branchenmix aus. Das unternehmerfreundliche Klima und die hervorragende Einbindung in die Wirtschaftsregion sowie in die regionalen Netzwerke schaffen ein starkes Netz für Betriebe jeder Größe und Branche. Das gebündelte Wissen und gemeinsame Projekte stärken die Wettbewerbsfähigkeit und sichern die Zukunft jedes Unternehmens.

Die unmittelbare Nähe zum Wirtschaftsgroßraum Augsburg bietet weitere, zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise die Universität und Fachhochschulen, den Innovationspark mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie das Kompetenzzentrum Umwelt Augsburg Schwaben (KUMAS).

Hervorragende Erreichbarkeit

Nicht zuletzt die gute Anbindung an die süddeutschen Metropolen bietet optimale infrastrukturelle Voraussetzungen. Niedrige Transportkosten und kurze Fahrzeiten sorgen für Ihren Wettbewerbsvorteil. Der nächstgelegene internationale Flughafen ist München Airport ist in 50 Minuten erreichbar, für Geschäftsflieger liegt der City Airport Augsburg in unmittelbarer Nähe. 

  • BAB A8 (Stuttgart – München), mit eigenem Autobahnanschluss
  • B300 (Aichach – Augsburg Innovationspark)
  • B2 (Donauwörth – Mering) 

Deutsche Bahn Anbindung direkt - Augsburg, Ingolstadt 1-Umstieg: München, Nürnberg, Stuttgart, Ulm, Landsberg, Donauwörth 

Optimale Wirtschaftlichkeit

  • Betreuung aus einer Hand
  • Günstige Steuerhebesätze (2025 Grundsteuer B 360 %, Gewerbesteuer 380 %)
  • Attraktives Freizeit-, Bildungs- und Kulturangebot
  • Die Wirtschaft ist in Friedberg stark durch das produzierende Gewerbe geprägt. Über 40 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben hier ihr Auskommen. Mit über 26.900 € Kaufkraft pro Kopf nimmt unser Landkreis eine Spitzenstellung in ganz Bayern ein.

Unsere Gewerbegebiete stellen sich vor

Business Park Friedberger See

Mit dem Business-Park Friedberger See wurde ein innovatives Konzept geschaffen. Neben Funktionalität wurde hier auch auf eine architektonisch ansprechende Bauweise geachtet. Entstanden ist ein hocheffizienter Wirtschaftsstandort für moderne, ambitionierte Unternehmen eingebettet in purer Freizeitqualität. Rund 1000 Arbeitsplätze finden sich hier inzwischen wieder.

Friedberg-Park an der A8

Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die letzten Grundstücke in Friedbergs jüngstem Gewerbegebiet im Rahmen einer Vergabe veräußert. Die TOP-Anbindung direkt an der Autobahn zieht regional und überregional agierende kleine und große, traditionelle und innovative Betriebe gleichermaßen an.

Engelschalk Straße

Von den ganz großen und traditionsreichen Produktionsunternehmen bis hin zu ganz kleinen Kraftpaketen ist hier alles zu finden. Der Mix aus Dienstleistung und Produktion bereichert das Miteinander im Südosten Friedbergs und lockt Friedberg und das Umland durch die angesiedelten Nahversorger.

Josef-Wassermann-Straße

Luftlinie nicht weit weg vom Businesspark Friedberger See finden sich bekannte regionale Unternehmen wieder. Der Branchenmix aus I & K und (Lebensmittel-) Produktion ist einzigartig.

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2025 380 *
Hebesatz der Grundsteuer B 2025 360 *
* Aktueller Stand gemäß Meldung der Kommune vom 01.01.2025

Firmenstandorte

Industrie319
Einzehandel501
Großhandel242
Gastgewerbe124
Verkehr und Logistik54
Dienstleistung Personen603
Dienstleistung Unternehmen688

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 29.953  
Bevölkerung 2023 30.670  
Veränderung in %   -2,3 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 13.466 13.472 -0 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) 1.555 1.745 -10,9 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A8 AS Friedberg-Derching 5 km
Bundesstraße B300 0 km
Autobahn A8 AS Dasing 8 km
Zweibahnige Bundesstraße B2 AS Mering 2 km
Flughafen In Augsburg 9 km
DB-Bahnhof Am Ort 0 km
Flughafen In München 70 km
DB-Bahnhof In Augsburg 10 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule Am Ort
Gymnasium Am Ort
Hochschule In Augsburg 8 km
Krankenhaus Am Ort
Berufsschule Am Ort

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Nr. 17, Stadt Friedberg - Bebauungsplan Nr. 17 "für das Gebiet südlich der Beilingerstraße und östlich der Straße am Kirchfeld"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI) Erläuterungen
Fristende 18.05.2026
Planinhalt Ziel der Stadt Friedberg ist es, mit dem Bebauungsplan Nr. 17 im Ortsteil Stätzling die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen, zentral gelegenen Quartiers mit einer verträglichen Mischung aus Wohnen, gewerblichen Nutzungen und sozialen Einrichtungen zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 465/1 und 491. Im nördlichen Teil soll das seit 2022 weitestgehend brachliegende Grundstück des ehemaligen EDEKA-Marktes einer geordneten Nachnutzung zugeführt werden, indem im Erdgeschoss entlang der Pfarrer-Bezler-Straße kleinteilige Versorgungsangebote, Gastronomie, Gewerbe sowie soziale Nutzungen vorgesehen und in den Obergeschossen überwiegend Wohnnutzungen ermöglicht werden. Für den südlichen Bereich ist die Entwicklung einer altersgerechten Wohnanlage in Form von betreutem Wohnen mit ca. 20 bis 24 Wohneinheiten vorgesehen. Zweck der Planung ist es, die städtebaulich bedeutsame Lage an der Beilingerstraße und im Umfeld zentraler Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (u. a. Kirchenstandorte, Friedhof, Gemeindehaus, Schulzentrum) so zu ordnen und zu qualifizieren, dass eine funktionsgerechte Nachverdichtung, eine angemessene Einbindung in den Ortskern und die Ausbildung eines identitätsstiftenden, öffentlich wirksamen Treffpunktes ermöglicht werden. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Steuerung der Nutzungsmischung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Anhänge Anschreiben/Bekanntmachung Planzeichnung/Plandokument Satzungstext Begründung Gutachten/Vorplanungen