Roßtal

Lkr. Fürth, Reg.-Bez. Mittelfranken

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 400
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 420 

Firmenstandorte

Industrie116
Einzehandel138
Großhandel70
Gastgewerbe47
Verkehr und Logistik26
Dienstleistung Personen182
Dienstleistung Unternehmen161

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 9.663  
Bevölkerung 2023 9.963  
Veränderung in %   -3 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 1.714 1.656 3,5 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -2.520 -2.645 -4,7 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A6 AS Neuendettelsau 19 km
Bundesstraße B14 3 km
Autobahn A73 AS Nürnberg-Hafen 16 km
S-Bahnhaltestelle Am Ort Roßtal - Wegbrücke 0 km
DB-Bahnhof Am Ort 0 km
S-Bahnhaltestelle In Raitersaich 0 km
Flughafen In Nürnberg 22 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Zirndorf 9 km
Krankenhaus In Neuendettelsau 21 km
Hochschule In Ansbach 32 km
Gymnasium In Stein 11 km
Berufsschule In Fürth 16 km
Gymnasium In Oberasbach 9 km
Hochschule In Nürnberg 20 km
Hochschule In Erlangen 35 km
Krankenhaus In Fürth 18 km
Krankenhaus In Nürnberg 20 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Weinleite, 9. Änderung
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 01.03.2026
Planinhalt Mit der vorliegenden Planung wird beabsichtigt, im Norden des Hauptortes neuen Wohnraum zu schaffen, da von den bestehenden Wohnbauflächen kein Bauland mobilisierbar ist. Da das Gebiet hauptsächlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und demnach derzeit eine Wohnbebauung nicht zulässig ist, sowie bedingt durch die teilweise wertvollen und schützenwerten Vegetationsbestände im Geltungsbereich, ist für eine geordnete städtebauliche Entwicklung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ als Steuerungswerkzeug und als planungsrechtliche Grundlage erforderlich. Da die geplante Entwicklung nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht, soll dieser in der vorliegenden, neunten Änderung angepasst werden.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Weinleite, Aufstellung - Nr. 69
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 01.03.2026
Planinhalt Mit der vorliegenden Planung wird beabsichtigt, im Norden des Hauptortes neuen Wohnraum zu schaffen, da von den bestehenden Wohnbauflächen kein Bauland mobilisierbar ist. Da das Gebiet hauptsächlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und demnach derzeit eine Wohnbebauung nicht zulässig ist, sowie bedingt durch die teilweise wertvollen und schützenwerten Vegetationsbestände im Geltungsbereich, ist für eine geordnete städtebauliche Entwicklung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ als Steuerungswerkzeug und als planungsrechtliche Grundlage erforderlich. Da die geplante Entwicklung nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht, soll dieser in der vorliegenden, neunten Änderung angepasst werden.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung