Leithen II, OAS "Leithen II", 4. Änderung/Erweiterung |
Art des Planes |
Sonstige |
Ausweisung nach BauNVO |
Dorfgebiet (MD)
Erläuterungen
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Fristende |
10.10.2025 |
Planinhalt |
Der Markt Hofkirchen beabsichtigt, die Satzung „Leithen II – 4.Änderung“ durch
Einbeziehung von Flächen (nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) zu erweitern.
Ziel ist es, eine Erweiterung der Bebauung im bestehenden Siedlungsgebiet durch die Errichtung zusätzlicher Gebäude im Nordwesten des Ortsteils Leithen zuzulassen und dabei eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Die geplanten Gebäude sollen der Neuausweisung von Bauland an anderer Stelle entgegenwirken. Es liegt der Gemeinde ein konkreter Bauwunsch vor und wird dieser Satzung zugrunde
gelegt. Die Eingrünung wird verbindlich festgesetzt und soll gleichzeitig den Eingriff in die Landschaft kompensieren. Die Ortsabrundungssatzung steht der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Markts Hofkirchen nicht entgegen. |
Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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Leithen II, FNP/LP, Deckblatt Nr. 28 |
Art des Planes |
Flächennutzungsplan |
Ausweisung nach BauNVO |
Dorfgebiet (MD)
Erläuterungen
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Fristende |
10.10.2025 |
Planinhalt |
Der Marktgemeinderat Hofkirchen hat die 4. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Leithen II“ beschlossen, um ein weiteres Bauvorhaben auf Flur-Nr. 2571/1, Gemarkung Hilgartsberg
einzubeziehen. Der Markt Hofkirchen versucht seit jeher die Hauptorte (Hofkirchen und Garham) vorrangig zu
entwickeln. Hier sollen überwiegend neue Siedlungsgebiete und Nachverdichtungen
geschaffen werden. Im Rahmen einer sozialgerechten Siedlungsentwicklung sollen jedoch auch in den kleineren Orten (wie z.B. Leithen) vor allem den ortsansässigen Familienverbänden
die Möglichkeiten eingeräumt werden, an Ort und Stelle zu verbleiben und dort weiterhin zu wohnen. Dies ist aus Sicht des Marktes Hofkirchen von erheblicher Bedeutung um eine
generationenübergreifende Fürsorge oder Pflege aber auch das Gemeinschafts- und
Vereinsleben aktiv zu erhalten. Aus diesem Grund hat der Markt Hofkirchen die Satzung aufgestellt. Die 28. Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO in Leithen schaffen und in eine städtebaulich verträgliche Dimension und Ordnung führen. Die Planung sieht vor, die bisherige Ortsabrundungssatzung
„Leithen II“ im nördlichen Teil in östlicher Richtung auf einer Teilfläche des Grundstücks Flnr. 2571/1, Gem. Hilgartsberg zu erweitern, um dort eine ergänzende Bebauung zu ermöglichen.
Die 28. Flächennutzungsplanänderung steht der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Marktgemeinde Hofkirchen nicht entgegen. Die 4. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Leithen II“ zum vorliegenden Vorhaben wird im Parallelverfahren nach § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. §§ 10 und 13 BauGB aufgestellt. |
Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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Garham Lärchenweg, EBS "Garham Lärchenweg" |
Art des Planes |
Ergänzung-/Einbeziehungs-/Innenbereichssatzung |
Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA), Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI)
Erläuterungen
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Fristende |
10.10.2025 |
Planinhalt |
Die Aufstellung der „Einbeziehungssatzung Garham Lärchenweg“ soll weitere bauliche Entwicklungen ermöglichen. |
Anhänge |
Planzeichnung/Plandokument
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Garham Lärchenweg, FNP/LP, Deckblatt Nr. 27 |
Art des Planes |
Flächennutzungsplan |
Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA), Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI)
Erläuterungen
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Fristende |
10.10.2025 |
Planinhalt |
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Hofkirchen soll im Bereich des Ortsteils Garham geändert werden. Ziel ist, den bisher als Dorfgebiet ausgewiesenen Ortsteil um eine Teilfläche am Lärchenweg zu erweitern, und so eine ergänzende, dem Bedarf entsprechende Bebauung zu ermöglichen. Hierzu liegen konkrete Bauwünsche seitens der Grundstückseigentümer bzw. deren Nachkommen vor. Die Fläche, die ergänzend im Zuge der Änderung im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als bauliche Erweiterungsfläche aufgenommen wird umfasst ca. 0,1 ha. Es handelt sich um eine Teilfläche von Flurnummer
176 Gemarkung Garham, die bisher als Fläche für die Landwirtschaft eingetragen ist. Dazu soll im Parallelverfahren die Einbeziehungssatzung „Garham Lärchenweg“ aufgestellt werden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan und der Aufstellung der
Einbeziehungssatzung „Garham Lärchenweg“ soll eine Teilfläche am Ortsrand einbezogen werden, um eine
bedarfsorientierte bauliche Ergänzung zu ermöglichen und den Nachkommen zu ermöglichen im Ort zu bleiben. Die Fläche soll wie die direkt angrenzenden Flächen der Ortschaft Garham als Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO
eingetragen werden. Die neu eingeplante Fläche ist bisher als Grünland/ Wiese genutzt bzw. direkt an der Bestandsbebauung als Rasenfläche/Garten. Die anschließende Teilfläche bleibt wie bisher als Obstwiese. |
Anhänge |
Planzeichnung/Plandokument
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