Bad Griesbach i.Rottal
Lkr. Passau, Reg.-Bez. Niederbayern
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 380 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 350 |
Firmenstandorte
| 128 | |
| 157 | |
| 62 | |
| 97 | |
| 9 | |
| 160 | |
| 132 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2024 | 8.952 | |
| Bevölkerung | 2023 | 9.279 | |
| Veränderung in % | -3,5 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | - | 3.024 | - |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | - | -733 | - |
Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A AS Pocking, BAB A3 Passau-Regensburg | 16 km |
| Bundesstraße | B AS B 12 Passau-München | 15 km |
| Bundesstraße | B AS B 388 Passau-München | 4 km |
| Flughafen | In München | 120 km |
Kommunale Infrastruktur
| Berufsschule | In Passau | 26 km |
| Hochschule | In Universität Passau | 26 km |
| Krankenhaus | In Rotthalmünster | 11 km |
| Gymnasium | In Pocking | 16 km |
| Berufsschule | In Vilshofen | 24 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| SO PV-Park Strenberg FNP/LP, DB Nr. 54 (SO PV-Park Strenberg) | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet Energie (SO E) Erläuterungen |
| Fristende | 19.08.2026 |
| Planinhalt | Die Fläche des Geltungsbereichs ist im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Griesbach i. Rottal als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Fläche der Anlage soll nun als Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenkraft im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden, um die Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Begründung |
| SO PV-Park Strenberg Vorhabenbezogener BBP "SO PV-Park Strenberg" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet Energie (SO E) Erläuterungen |
| Fristende | 19.08.2026 |
| Planinhalt | Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in ein „Sondergebiet für Nutzung von Solarenergie“ sollen die Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Rahmen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden. Auf den Flächen ist die Errichtung von fest aufgeständerten Modultischen mit Photovoltaik-Modulen zur Stromerzeugung vorgesehen. Die für die Anlage erforderlichen Trafostationen können innerhalb der Baugrenze aufgestellt werden. Die maximale Wandhöhe für dieses Gebäude liegt bei 3,50 m. Das Baufeld (umzäunte Fläche) wird mit einer Gesamtgröße von 132.117 qm festgesetzt, davon sind 74.718 qm mit Modulen bebaut. Maximal 200 qm dürfen mit Gebäuden, wie Trafostationen oder Batteriespeicher überbaut werden. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Begründung |
| Nahwärmeversorgung Bad Griesbach-Therme FNP, Deckblatt Nr. 55 | |
| Art des Planes | Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet Energie (SO E) Erläuterungen |
| Fristende | 18.09.2026 |
| Planinhalt | Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Nahwärmenetzes, bestehend aus einer Heizzentrale und einer Freiflächen-Photovoltaikanlage für die Wärmeversorgung des Ortsteils Bad Griesbach-Therme. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll am beplanten Standort eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Nahwärme (Heizzentrale) sowie ein sonstiges Sondergebiet zur Nutzung solarer Energien (PV-Anlage) ausgewiesen werden. Die beiden Teilbereiche stehen in einem funktionalen Zusammenhang: Einerseits wird Solarstrom erzeugt, andererseits wird Strom für den Betrieb der Heizzentrale zur Wärmeerzeugung benötigt. Die Größe des Sondergebietes wurde so gewählt, dass ein möglichst großer Anteil der Wärmeversorgung mit Solarstrom gewährleistet werden kann. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Umweltbericht Begründung |
| Nahwärmeversorgung Bad Griesbach-Therme Vorhabenbezogener BBP "Nahwärmeversorgung Bad Griesbach-Therme" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
| Fristende | 18.09.2026 |
| Planinhalt | Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Nahwärmenetzes, bestehend aus ei-ner Heizzentrale und einer Freiflächen-Photovoltaikanlage für die Wärmeversorgung des Ortsteils Bad Griesbach-Therme. Mit dem Bebauungsplan „Nahwärmeversorgung Bad Griesbach-Therme" sollen zum einen die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Sonderge-biet zur großflächigen Nutzung von Solarenergie für eine umweltfreundliche Stromerzeugung mittels Photovoltaik geschaffen werden. Zum anderen soll eine Heizzentrale errichtet wer-den, die dem Ausbau eines Nahwärmenetzes in der Stadt Bad Griesbach dient. Zulässig sind dabei Gebäude, Anlagen, Lagerflächen und -hallen sowie deren Nebengebäude, die der Zweckbestimmung der Heizanlage dienen. Die Anlage ist mittels einer im Boden zu verlegenden Kabeltrasse mit der Photovoltaikanlage zu verbinden. Die Größe der Photovoltaikanlage wurde so gewählt, dass ein möglichst großer Anteil der Wärmeversorgung mit Solarstrom gewährleistet werden kann. Die Stromüberschüsse der Freiflächenphotovoltaikanlage aus den Sommermonaten sollen über eine weitere Kabeltrasse in das öffentliche Netz eingespeist werden. |
| Anhänge | Umweltbericht Begründung |
